Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre schwer betroffenen Ländern

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika

Beschluss des Rates 98/216/EG — Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung

WAS IST DER ZWECK DES ÜBEREINKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Maßnahmen im Rahmen des UNCCD zur Bekämpfung der Wüstenbildung

Finanzielle Organisation

Zwar sieht das UNCCD keinen zentralen Finanzmechanismus für die Projekte vor, doch gibt es einen Globalen Mechanismus, der dazu beiträgt, größere Finanzressourcen aus bestehenden Quellen zu mobilisieren und deren Verwaltung zu rationalisieren und zu verbessern.

Leitungsstruktur

Die Konferenz der Vertragsparteien ist das oberste Gremium des Übereinkommens. Sie fasst die Beschlüsse, die notwendig sind, um die wirksame Durchführung des Übereinkommens zu fördern. Auf der Konferenz der Vertragsparteien wird die EU in den in die Zuständigkeit der EU fallenden Bereichen von der Europäischen Kommission vertreten.

Bei der 5. Sitzung der Konferenz der Vertragsparteien im Oktober 2001 wurde ein Untergremium eingerichtet, der Ausschuss für die Überprüfung der Umsetzung des Übereinkommens (bekannt als CRIC). Der Ausschuss prüft und analysiert die von den Vertragsparteien und den Beobachtern der Konferenz der Vertragsparteien vorgelegten nationalen Berichte, in denen der Stand der Umsetzung des Übereinkommens beschrieben wird. Durch diese Prüfungen und Analysen sollen die Kohärenz, die Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahmen und Programme zur Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz in den Trockengebieten verbessert werden.

Wissenschaftliche und technologische Beratung

Der Ausschuss für Wissenschaft und Technologie stellt der Konferenz der Vertragsparteien Informationen und Beratungsdienste bezüglich wissenschaftlicher und technologischer Angelegenheiten bereit, die sich auf die Bekämpfung der Wüstenbildung und die Linderung das Auswirkungen von Dürre beziehen. Er besteht aus den Regierungsvertretern, die in den relevanten Fachgebieten zuständig sind.

Strategischer Rahmen

Der Strategische Rahmen des UNCCD für den Zeitraum 2018-2030 stellt eine globale Verpflichtung zur Erreichung der Bodendegradationsneutralität dar, um die Produktivität der riesigen degradierten Landflächen wiederherzustellen, das Leben von mehr als 1,3 Milliarden Menschen zu verbessern und die Auswirkungen von Dürre auf gefährdete Bevölkerungsgruppen zu senken.

WANN TRETEN DER BESCHLUSS UND DAS ÜBEREINKOMMEN IN KRAFT?

Das Übereinkommen wurde beim Erdgipfel in Rio de Janeiro im Jahr 1992 erarbeitet, im Jahr 1994 unterzeichnet und ist am 26. Dezember 1996 in Kraft getreten. Bis zum heutigen Tag wurde das Übereinkommen, das ein gesetzlich verbindliches Instrument darstellt, von 195 Vertragsparteien ratifiziert.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika – Erklärung der Europäischen Gemeinschaft nach Artikel 34 Absätze 2 und 3 des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika (ABl. L 83 vom 19.3.1998, S. 3-35)

Beschluss 98/216/EG des Rates vom 9. März 1998 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika (ABl. L 83 vom 19.3.1998, S. 1-2)

Letzte Aktualisierung: 24.07.2019