Gesundheit: Globaler Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria

Dieser Beschluss betrifft den Beitrag der Europäischen Gemeinschaft zum Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria, der darauf abzielt, diese drei übertragbaren Krankheiten in den Entwicklungsländern einzudämmen

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 36/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2001 über den Beitrag der Gemeinschaft zum Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria

ZUSAMMENFASSUNG

Internationaler Kontext

Die Bekämpfung der drei wichtigsten übertragbaren Krankheiten in den Entwicklungsländern gewinnt auf internationaler Ebene zunehmend an Bedeutung. Die Auswirkungen dieser drei Krankheiten sind verheerend und stellen ein schwerwiegendes Hindernis für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung dar. Deshalb wurde auf Vorschlag des damaligen Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Kofi Annan, im Mai 2001 ein Globaler Fonds eingerichtet, der die Bekämpfung dieser Krankheiten in den Entwicklungsländern unterstützen soll. Dieser Fonds wird von zahlreichen Mitgliedern der internationalen Gebergemeinschaft, einschließlich der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaten, unterstützt. Im Rahmen des G8-Gipfels in Genua im Juli 2001 teilte der damalige Präsident der Kommission, Romano Prodi, den ersten Beitrag der Europäischen Gemeinschaft zu diesem Fonds mit.

Gemeinschaftsrahmen

Der Beitrag zu diesem Fonds entspricht voll und ganz der Gemeinschaftspolitik auf diesem Gebiet. Die Kommission nahm im September 2000 die Mitteilung Beschleunigte Aktion zur Bekämpfung der drei wichtigsten übertragbaren Krankheiten im Rahmen der Armutslinderung an, auf die im selben Jahr ein vom Rat verabschiedetes Aktionsprogramm folgte. Der Beitrag der Europäischen Gemeinschaft zu dem Fonds ist auch im Aktionsprogramm der EU zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria vorgesehen, das im Jahr 2005 angenommen und vom Rat verabschiedet wurde. Die Europäische Gemeinschaft hat von Beginn an bei der Einrichtung des Globalen Fonds und seiner Politiken sowie der Ausarbeitung der einschlägigen Regeln und Verfahren eine aktive Rolle gespielt. Derzeit hat die Kommission den stellvertretenden Vorsitz des Verwaltungsrates des Fonds inne.

Beitrag der Gemeinschaft

In den Jahren 2001 und 2002 stellte die Gemeinschaft insgesamt 120 Mio. Euro aus ihren Haushaltsmitteln zur Verfügung. Im Zeitraum 2003 bis 2006 betrug der Beitrag der Gemeinschaft 340 Mio. Euro (jeweils 170 Mio. Euro aus dem Haushalt und dem Europäischen Entwicklungsfonds - EEF). Darüber hinaus wurden im Jahr 2006 zusätzliche 62 Mio. Euro aus dem neunten EEF bereitgestellt. Somit beläuft sich der Gesamtbeitrag der Gemeinschaft seit 2001 auf 552 Mio. Euro. Die Europäische Union (Kommission und Mitgliedstaaten zusammen) stellt seit 2007 fast 55 % der Gesamtmittel des Fonds zur Verfügung.

Bewertung

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat 2002 einen ersten Bericht über die Verwaltung und die Arbeitsmethoden des Globalen Fonds vor. Ab 2003 wird die Berichterstattung über den Fonds Teil des Jahresberichts der Gemeinschaft über die Außenhilfe sein.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 36/2002/EG

11.1.2002

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ABl. L 7 vom 11.1.2002

Letzte Änderung: 13.12.2006