Beteiligung der Gemeinschaft an der Entschuldungsinitiative für hoch verschuldete arme Länder (HIPC)

In dieser Mitteilung wird der Beitrag der Gemeinschaft zur weltweiten Entschuldungsinitiative für hochverschuldete arme Länder (HIPC) festgelegt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 26. Oktober 1999 über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Entschuldungsinitiative für hoch verschuldete arme Länder (HIPC) [KOM(99)518 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Kontext

Die Initiative ist Teil der globalen Initiative zu Gunsten der hoch verschuldeten armen Länder (HIPC), die im September 1996 vom Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank eingeleitet wurde. Bei der Initiative handelt es sich um eine koordinierte Anstrengung aller Geber, insbesondere der multilateralen Gläubiger, die darauf abzielt, die Schuldenlast der ärmsten Länder zu verringern. Dabei wurde erstmals der enge Zusammenhang zwischen den Armutsbekämpfungsstrategien, den Strukturanpassungsprogrammen und der Entschuldungsinitiative hervorgehoben.

Auf dem G7-Gipfel in Köln beschlossen die Minister im Juli 1999 eine Erweiterung der Initiative, um eine tiefergehende, umfassendere und raschere Schuldenerleichterung zu ermöglichen. Die Gesamtkosten der Initiative werden auf rund 61 Mrd. USD geschätzt (Nettogegenwartswert 2004). Die Initiative sollte ursprünglich zwei Jahre laufen, wurde jedoch viermal verlängert (1998, 2000, 2002 und 2004).

Förderfähige Länder

Die Initiative richtet sich an arme Länder, die konzertierte Strukturanpassungsbemühungen unternehmen und sich für die Armutsbekämpfung einsetzen. Sie betrifft insbesondere diejenigen unter den Ländern, die bereits in die zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen der Weltbank und des IWF einbezogen sind und deren Schuldenlast trotz aller anderen Entschuldungsmaßnahmen noch für untragbar hoch gehalten wird. Zu diesen Ländern gehören auch einige Staaten in Afrika, im karibischen Raum und Pazifischen Ozean (AKP).

Rolle der Europäischen Gemeinschaft

Als wichtigem Partner der Entwicklungsländer kommt der Gemeinschaft eine Schlüsselrolle zu, vor allem angesichts der durch den neuen Beschluss bedingten hohen Gesamtkosten der Initiative. Die Zinseinnahmen aus EEF-Mitteln, die auf der Grundlage des Beschlusses 98/453/EG vom Juli 1998 über außerordentliche Hilfe für hoch verschuldete AKP-Staaten für diesen Zweck bereitgestellt werden, reichen für die Finanzierung der neuen erweiterten Initiative nicht aus.

Die Gemeinschaft hat ihre Bereitschaft verkündet, Mittel im Rahmen der bestehenden Instrumente des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) einzusetzen, um einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Schuldenlast der AKP-Staaten zu leisten, die im Rahmen der HIPC-Initiative gefördert werden können. Sie hat für die Initiative bereits über 1,6 Mrd. EUR zugewiesen und trägt - insbesondere was die AKP-Staaten anbelangt -sowohl als Gläubiger als auch als Geber dazu bei. Die EEF-Mittel kommen ausschließlich im Rahmen der Initiative förderfähigen AKP-Staaten zugute. Für die Länder in Asien und Lateinamerika hat die Gemeinschaft aus ihrem Haushalt einen Beitrag in Höhe von 54 Mio. EUR geleistet.

Rolle der Gemeinschaft als Gläubiger

Die Gemeinschaft fördert die Entwicklung vor allem durch Zuschüsse und spielt als multilateraler Gläubiger daher eine weniger bedeutende Rolle. Nach den neuesten Schätzungen entfallen auf sie lediglich 2 % der geschätzten Gesamtkosten der HIPC-Initiative. Als Gläubiger hat die Gemeinschaft bisher einen Beitrag in Höhe von schätzungsweise 680 Mio. EUR geleistet; die Mittel stammen vorwiegend aus EEF-Zinseinnahmen und Reserven des EEF für alle AKP-Staaten.

Rolle der Gemeinschaft als Geber

Die Gemeinschaft beteiligt sich darüber hinaus als Geber an der Initiative und leistet in erster Linie aus nicht zugewiesenen Mitteln des 8. EEF sowie früherer EEF einen Beitrag. Bisher hat sie dem von der Weltbank verwalteten HIPC-Treuhandfonds 934 Mio. EUR als Geber zur Verfügung gestellt.

Zusätzliche Beteiligung

Nach Auffassung der Kommission sollte die Gemeinschaft als wichtiger Partner der Entwicklungsländer einen Beitrag zu der Initiative leisten, der über die beschriebene Beteiligung hinausgeht Der Rat genehmigte 2001 einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 60 Mio. EUR, der die vorzeitige, vollständige Tilgung der Sonderdarlehen der am wenigsten entwickelten und im Rahmen der Initiative förderfähigen AKP-Staaten erlaubt.

Letzte Änderung: 24.03.2006