Verstärkung der operativen Koordinierung zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten

Die vorliegende Mitteilung stellt der Leitlinien für die Verstärkung der operativen Koordinierung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit auf.

RECHTSAKT

Mitteilung des Rates vom 9. März 1998 über die Leitlinien für die Verstärkung der operativen Koordinierung zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit [Amtsblatt C 97 vom 31.3.1998].

ZUSAMMENFASSUNG

Rolle der Empfängerstaaten

Der Rat vertritt die Auffassung, dass eine jede Koordinierung darauf abzielen muss, die Rolle des Empfängerlandes bei der allgemeinen Koordinierung der Hilfemaßnahmen zu stärken, damit auf Sicht gewährleistet ist, dass das Empfängerland hierbei in zunehmendem Maße eine Führungsrolle übernimmt. Zu diesem Zweck sollte das Partnerland in alle Phasen des Koordinierungsprozesses einbezogen werden.

Festlegung der spezifischen Aufgaben und Modalitäten der EU-Koordinierung

Die Aufgaben und die Modalitäten sollten gemeinsam mit dem Empfängerland für jeden einzelnen Sektor und Bereich der Entwicklungszusammenarbeit festgelegt werden. Um dies zu erleichtern, sollte eine gemeinsame Bestandsaufnahme vorgenommen werden. Diese Bestandsaufnahme würde sich u.a. vor allem mit den Prioritäten des Landes und des Sektors, den von der Gemeinschaft oder den Mitgliedstaaten unterstützten Politikfeldern sowie der Existenz und Funktionsweise von Koordinierungsmechanismen unter Einbeziehung anderer Geber befassen.

Modalitäten der operativen Koordinierung Prinzipiell sollte die Delegation der Kommission in dem betreffenden Land diesen Gesamtprozess einer verstärkten Koordinierung zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten in enger Zusammenarbeit mit dem Vorsitz einleiten und überwachen. Mit der Überwachung kann indessen, falls dies wünschenswert ist, ein Mitgliedstaat beauftragt werden. Unterhält die Kommission in dem betreffenden Land keine Delegation, so übernimmt der Vorsitz den Koordinierungsprozess.

Die von der Kommission und den Mitgliedstaaten für die Koordinierung festgelegten Modalitäten können Folgendes umfassen:

Die verstärkte Koordinierung kann ferner auf andere Akteure im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit außerhalb der Europäischen Union ausgedehnt werden.

Evaluierung Im Jahr 2000 haben die Vertreter der Mitgliedstaaten und der Kommission einen Bericht zur Evaluierung der verstärkten operativen EU-Koordinierung erstellt. In dem Bericht wird festgestellt, dass die Koordinierung zwar verhältnismäßig zufrieden stellend verläuft, jedoch noch intensivierungsbedürftig ist. Siehe Punkt 4 (Durchführungsmaßnahmen) für eine Zusammenfassung dieses Berichts.

Kontext Parallel zur Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft verfolgen zahlreiche Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine bilaterale Zusammenarbeit in den Entwicklungsländern. In diesem Sinne sollte für eine bessere operative Koordinierung zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten im Entwicklungsbereich gesorgt werden, um Überschneidungen zu vermeiden und den Nutzen der Hilfe der Europäischen Union für die Empfängerländer zu optimieren. Diese Koordinierung müsste sowohl bei der Ausarbeitung der Strategien als auch bei der Durchführung der einzelnen Projekte erfolgen.

Diese Mitteilung fügt sich in den weitergefassten Rahmen der Initiativen zur Verbesserung der operativen Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten in allen Bereichen der auswärtigen Beziehungen ein (GASP u.s.w.).

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Am 21. Januar 2001 verabschiedete der Rat "Allgemeine Angelegenheiten" die Leitlinien für die Verstärkung der operativen Koordinierung zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Die Leitlinien betreffen die folgenden sechs Hauptaspekte: die Rolle der Partnerländer, die Bedeutung der operativen Koordinierung der EU im weitergefassten Rahmen der internationalen Koordinierung, die EU-Koordinierung in den verschiedenen Phasen des Kooperationszyklus, die Verwaltung des Koordinierungsprozesses, die Modalitäten der Koordinierung sowie Verbreitung, Umsetzung, Berichterstattung und Überwachung.

Das Empfängerland sollte der Hauptakteur im Entwicklungsprozess sein, auch bei der Konzeption der Strategien. Auf internationaler Ebene sollten die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten für eine engere Koordinierung sorgen, um ihre Rolle in den internationalen Organisationen maximal auszubauen. Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten sollten ferner eine enge Koordinierung während des gesamten Projektmanagementzyklus gewährleisten. Die für jedes Land ausgearbeitete Strategie stellt hierbei ein wichtiges Instrument dar. Die Delegation in dem betreffenden Land oder der Vertreter des Vorsitzes sollten diese Koordinierung überwachen und erleichtern. Die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft sollten gegebenenfalls ihre Aktivitäten abstimmen und unter anderem gemeinsame Projekte durchführen und dabei ihre Verfahren, Finanzregelungen usw. anpassen.

Da nicht immer Anstrengungen unternommen wurden, um eine bessere operative Koordinierung zu gewährleisten, müssen die Leitlinien unbedingt den Delegationen und Vertretungen zugeleitet werden, Ferner müssen die Delegationen der Kommission und den Vertretungen der Mitgliedstaaten in den betreffenden Ländern die regelmäßig zu erstellenden Berichte über die operative Koordinierung mit den Anregungen für deren Verbesserung unterbreiten.

Letzte Änderung: 26.07.2007