Unterstützung der EU für die Entwicklung des Unternehmenssektors in Drittländern

Angesichts der zentralen Bedeutung des Unternehmenssektors im Hinblick auf Wachstum, Entwicklung, Beschäftigung, Schaffung von Einkommensmöglichkeiten und Strategien der Armutsbekämpfung formuliert die Kommission Vorschläge zur Neugestaltung und Umstrukturierung der Unterstützung der Gemeinschaft für die Entwicklung des Unternehmenssektors in Drittländern. Sie legt ein umfassendes Paket neuer Vorschläge vor, die von der Gemeinschaft auf drei verschiedenen Ebenen umgesetzt werden sollen: auf makroökonomischer Ebene, auf Sektor- und auf Unternehmensebene.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Zusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft mit Drittländern: das Konzept der Kommission für die künftige Unterstützung der Entwicklung des Unternehmenssektors [KOM(2003) 267 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Aufgrund ihrer einschlägigen Erfahrungen im Bereich der Unterstützung der Entwicklung des Unternehmenssektors in Drittländern hat die Kommission nun fünf Tätigkeitsfelder und Instrumente identifiziert, auf die sie ihre Maßnahmen künftig stützen wird:

„Drittländer" schließt hier die Entwicklungsländer, Länder im Transformationsprozess und/oder im Wiederaufbau, die so genannten „Schwellenländer" sowie Mexiko und die OECD-Länder, nicht jedoch die EU-Beitrittskandidaten ein.

Der Begriff „Unternehmen" bezieht sich auf Unternehmen des Privatsektors unabhängig von ihrer Größe sowie auf staatliche Unternehmen, die zu Marktbedingungen arbeiten.

Allgemeiner Dialog über die betreffenden Maßnahmen

Die Maßnahmen der Gemeinschaft in diesem Bereich zielen darauf ab, im Rahmen eines Dialogs mit ihren Partnern vor Ort politische Rahmenbedingungen auf nationaler und regionaler Ebene zu schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit, Marktwirtschaft und „Good Governance" unterstützen und fördern.

Das schließt technische Hilfe zur Unterstützung von Reformen insbesondere in den Bereichen Rechtsetzung, Bankwesen und Finanzen, Steuern, öffentliche Ausgaben, Zollverfahren und Maßnahmen zur Handelserleichterung, Aufbau von Institutionen sowie Wirksamkeit der Verwaltung ein.

Förderung von Investitionen und Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen

Mit der Unterstützung der Investitionen und der Weitergabe von Technologien von den Industrieländern an die Entwicklungsländer durch die Gemeinschaft sollen auf nationaler und auf regionaler Ebene folgende Ziele erreicht werden:

Je nach Entwicklungsstand der beteiligten Länder könnte die Gemeinschaft die Rolle der Investitionsförderungsagenturen, der Erbringer investitionsbezogener Dienstleistungen oder privater Mittler (Industrie- und Handelskammern, Berufsverbände, Beraterfirmen) stärken.

Erleichterung von Investitionsfinanzierung und Entwicklung der Finanzmärkte

Effiziente Finanzmärkte bilden bekanntlich eine wesentliche Voraussetzung für die gesunde Entwicklung des Privatsektors in Entwicklungsländern. Die Kommission beabsichtigt daher, für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen geeigneten Rahmen für die Erbringung gut ausgebauter und effizienter Finanzdienstleistungen zu schaffen.

Mit den vorgesehenen Instrumenten, vor allem der Einrichtung von Fazilitäten zur Finanzierung von Investitionen, soll sichergestellt werden, dass privaten Unternehmen im formellen wie im informellen Sektor mehr qualitativ hochwertige und engagierte Finanzdienstleistungen als bisher zur Verfügung stehen.

Auf diese Weise dürften private Ersparnisse im In- und Ausland mobilisiert werden, mit denen die von dem aufstrebenden Unternehmenssektor dringend benötigten Investitionen finanziert werden können.

Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen durch nichtfinanzielle Dienstleistungen

Wirksame Dienstleistungen für die Unternehmensentwicklung sind nach Ansicht der Kommission eine wesentliche Voraussetzung für das Wachstum von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Daher schlägt sie vor, Unternehmen des Privatsektors anzuhalten, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, sich Zugang zu modernen Technologien zu verschaffen, ihr Management zu verbessern und sich neue Märkte zu erschließen.

Zu diesem Zweck sind mehrere Maßnahmen vorgesehen, darunter:

Unterstützung von Kleinstunternehmen

In vielen Ländern bieten Kleinstunternehmen insbesondere den ärmeren Bevölkerungsgruppen eine ideale Gelegenheit, an der wirtschaftlichen Entwicklung teilzuhaben. Das größte Hindernis für die Entwicklung dieser Unternehmen ist der Mangel an geeigneten lokalen Dienstleistungen finanzieller und nichtfinanzieller Art, der Mangel an Unternehmenskultur und Informationen über Märkte sowie an Zugang zu Finanzmitteln.

Um die Entwicklung der Kleinstunternehmen zu fördern, schlägt die Kommission neben der Verbesserung der bereits genannten makro- und mikroökonomischen Grundlagen vor, die Drittländer in folgender Hinsicht zu unterstützen:

Durchführung und Überwachung der Maßnahmen

Die Kommission soll jedoch die vollständige Kontrolle über die Überwachung und Evaluierung der eingesetzten Instrumente, über die strategischen Aspekte, die Programmierung und die Konzeption dieser fünf Tätigkeitsfelder sowie gegebenenfalls über die Durchführung besonderer Maßnahmen und auch der technischen Hilfe behalten.

Die Kommission plant für den Einsatz und die Verwaltung der Finanzinstrumente, insbesondere der Mikrofinanzierung und der nichtfinanziellen Dienstleistungen (Dienstleistungen zur Unternehmensentwicklung), Mittler einzuschalten, mit denen sie entsprechende Verwaltungs-/ Finanzvereinbarungen oder -übereinkommen schließen wird.

Ferner bemüht sich die Kommission insbesondere in Drittländern um die Förderung und Entwicklung einer wirksameren Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den externen Hilfeprogrammen der Gemeinschaft und den Aktivitäten der Europäischen Investitionsbank (sowie anderer Finanzmittler).

Letzte Änderung: 12.04.2005