WTO-Übereinkommen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss des Rates 94/800/EG über den Abschluss der Übereinkünfte im Rahmen der multilateralen Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986-1994) im Namen der EU – Aspekte des Warenhandels

Die multilateralen Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986-1994) – Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES UND DIESES ABKOMMENS?

Mit dem Beschluss wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft (heute die Europäische Union oder EU) das Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) genehmigt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Schlussakte mit den Ergebnissen der multilateralen Verhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde

Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO)

Struktur

Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten

Der Mechanismus zur Überprüfung der Handelspolitik (TPRM)

WANN TRETEN DER BESCHLUSS UND DAS ABKOMMEN IN KRAFT?

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss 94/800/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 über den Abschluss der Übereinkünfte im Rahmen der multilateralen Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986-1994) im Namen der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf die in ihre Zuständigkeiten fallenden Bereiche (ABl. L 336 vom 23.12.1994, S. 1-2).

Die multilateralen Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986-1994) – Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) (ABl. L 336 vom 23.12.1994, S. 3-10).

Nachfolgende Änderungen des Abkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung über das Inkrafttreten des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (ABl. L 54 vom 1.3.2017, S. 1).

Letzte Aktualisierung: 14.07.2023