Ausgleichsmaßnahmen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2016/1037 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

In der Verordnung (EU) 2016/1037 werden die Vorschriften der EU über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern und die Bedingungen für die Anwendung von Ausgleichsmaßnahmen festgelegt.

Sie wurde dreimal geändert: durch die Verordnung (EU) 2017/2321, durch die Verordnung (EU) 2018/825 und durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/1173.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Verordnung (EU) 2016/1037

Ein Ausgleichszoll wird erhoben, um die schädigenden Auswirkungen der subventionierten Einfuhren einer Ware auf die EU-Hersteller des gleichen Warenmarkts auszugleichen und den fairen Wettbewerb wiederherzustellen. Der Zoll wird vom Einführer gezahlt und durch die nationalen Zollbehörden der betreffenden EU-Länder erhoben.

Vier Bedingungen müssen erfüllt sein, bevor Ausgleichsmaßnahmen gegen die Einfuhr einer Ware verhängt werden können:

Einen Antisubventionsantrag stellen

Antisubventionsuntersuchung

Änderung der Verordnung (EU) 2017/2321

Da die Erfahrung gezeigt hat, dass einige Subventionen erst während der entsprechenden Untersuchung entdeckt werden, wurde mit der Änderung der Verordnung (EU) 2017/2321 ein Unterabsatz hinzugefügt, der die Kommission in diesen Fällen verpflichtet, dem betreffenden Ursprungs- und/oder Ausfuhrland Gelegenheit zu zusätzlichen Konsultationen über solche Subventionen, die im Laufe der Untersuchung identifiziert wurden, zu geben.

Änderung der Verordnung (EU) 2018/825

Mit der Verordnung wird u. a. Folgendes erreicht:

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

bedeutende Schädigung: bedeutende Schädigung eines EU-Wirtschaftszweigs, z. B. Verlust von Marktanteilen, niedrigeres Preisniveau und/oder geringere Rentabilität.
gleichartige Ware: eine Ware, die mit der eingeführten Ware identisch oder ihr sehr ähnlich ist.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (kodifizierung) (ABl. L 176 vom 30.6.2016, S. 55-91)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2016/1037 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 16.10.2020