Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte - EIDHR (2000-2006)

Nach der Aufhebung der Verordnungen (EG) 975/1999 (Entwicklungsländer) und 976/1999 (andere Drittländer) die Rates, die als Rechtsgrundlage für Maßnahmen im Rahmen der Initiative dienten, wurde die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte mit Wirkung vom 1. Januar 2007 durch das Finanzierungsinstrument für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte ersetzt.

Kontext

Die 1994 auf Initiative des Europäischen Parlaments ins Leben gerufene Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) fasste die Haushaltslinien für Förderung der Menschenrechte, Demokratisierung und Konfliktverhütung zusammen - Politiken, die vor allem in Partnerschaft mit Nichtregierungsorganisationen (NRO) und internationalen Organisationen durchgeführt wurden.

In Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union (EU-Vertrag) wird festgestellt: die Europäische Union „beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam". In Artikel 49 geht es darum, dass die Einhaltung dieser Grundsätze auch für die Beitrittskandidaten zur EU erforderlich ist. Überdies wurde mit Artikel 7 ein Mechanismus zur Sanktionierung schwer wiegender und anhaltender Verletzungen der Menschenrechte durch Mitgliedstaaten der EU geschaffen. Dieser Mechanismus wurde im Dezember 2000 im Vertrag von Nizza noch verstärkt. In diesem Vertrag wurde auch das Ziel der Förderung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Entwicklungszusammenarbeit und allen anderen Formen der Zusammenarbeit mit Drittstaaten gemäß Artikel 177 bis 181 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ausgeweitet.

Die Artikel 179 und 308 dieses Vertrags ermöglichten die Schaffung einer Rechtsgrundlage für alle Aktionen der EU im Bereich Menschenrechte und Demokratisierung. Die Aktivitäten in diesem Bereich wurden überdies im Jahre 2000 durch die feierliche Erklärung der Grundrechtecharta der Europäischen Union unterstützt, die seither die Aktionen der EU in ihren Außenbeziehungen bestimmt.

Die EIDHR bot gegenüber den anderen Gemeinschaftsinstrumenten einen Mehrwert, da sie die gemeinsam von den Regierungen und der Gemeinschaft durchgeführten Programme (zum Beispiel EEF, TACIS, ALA, MEDA, CARDS, PHARE) und den Krisenreaktionsmechanismus ergänzte und zusammen mit verschiedenen Partnern, vor allem NRO und internationalen Organisationen, umgesetzt werden konnte. Sie konnte auch ohne Zustimmung der Regierung des Empfängerlands oder dann eingesetzt werden, wenn die wichtigsten Gemeinschaftsprogramme aus anderen Gründen, z.B. aufgrund ihrer Aussetzung, nicht zur Verfügung standen. Außerdem ergänzte sie die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).

Thematische Prioritäten

Im Mai 2001 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung über die Rolle der EU bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern, in der sie eine kohärente Strategie für Menschenrechtsaktionen vorschlägt, die sich auf eine begrenzte Zahl thematischer Prioritäten und bestimmte Zielländer konzentriert. Der neue Ansatz wurde in Zusammenarbeit mit mehreren Generaldirektionen entwickelt. Die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die Nichtregierungsorganisationen (NRO) beteiligen sich ebenfalls an ihrer Durchführung.

Für den Zeitraum 2005-2006 wurden vier Schwerpunktbereiche festgelegt, die jeweils eine begrenzte Zahl von Prioritäten umfassten:

Zu diesen Schwerpunktthemen kamen zwei Querschnittsbereiche hinzu: Gleichstellung der Geschlechter und Förderung der Rechte des Kindes.

Durchführung

Bis auf einige Ausnahmefälle wurden in jeder Region und in allen förderfähigen Ländern dieser Region Maßnahmen in zwei der oben genannten Schwerpunktbereiche durchgeführt.

In jedem Schwerpunktbereich wurden Projekte ausgewählt, die zusammengenommen ein kohärentes Ganzes bildeten. Die globalen Projekte betrafen eine oder mehrere Prioritäten in zwei oder mehr förderfähigen Regionen, die regionalen Projekte eine oder mehrer Prioritäten in einer förderfähigen Region und die nationalen Projekte eine oder mehrere Prioritäten in einem förderfähigen Land.

Die Programmierung stützte sich auf zwei Projektarten:

Die Gesamtmittelausstattung für den Zeitraum 2005-2006 betrug 106 Mio. EUR bei folgender Aufteilung: 93 % für Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen (48 % für Makroprojekte, 32 % für Mikroprojekte und 13 für Maßnahmen im Bereich der Wahlbeobachtung) und 7 % für unvorhergesehene Ausgaben.

Die Durchführung der Maßnahmen beruhte auf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Makro- bzw. Mikroprojekte. Die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen aus der EU und den förderfähigen Ländern wurde besonders unterstützt.

Anders als in den Vorjahren erfolgte die Durchführung nur ausnahmsweise mittels gezielter Projekte. Die Projekte konnten von nationalen oder internationalen Organisation wie dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) (EN) (ES) (FR), dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) (EN) oder der Afrikanischen Union (AU) (EN, FR) vorgeschlagen werden.

Letzte Änderung: 20.08.2007