Jahresbericht der Europäischen Union zur Menschenrechtslage - 2002

Der Bericht gint einen Überblick über die Politik und die Maßnahmen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte, sowohl in den Beziehungen mit Drittländern als auch innerhalb der Union. Des Weiteren trägt er zur Diskussion bei zu dem Thema, wie die Menschenrechtspolitik der Union noch transparenter, wirksamer und kohärenter gestaltet und stärker in die Maßnahmen der Union einbezogen werden kann.

RECHTSAKT

Europäische Union: Jahresbericht zur Menschenrechtslage 2002. Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 21. Oktober 2002 [nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der vorliegende Bericht, der vierte seiner Art, bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis zum 30. Juni 2002.

Die Union ist bemüht, die Achtung und Förderung der Menschenrechte in die Entwicklungszusammenarbeit, die Handelspolitik sowie in die Maßnahmen zur Förderung von Frieden und Sicherheit zu integrieren. Gegenüber Drittländern verfolgt die Union einen Ansatz, der auf Dialog, Bereitstellung von Fachkräften oder bilateralen Partnerschaften zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte basiert. Sie sieht es als ihre Pflicht, Menschenrechtsverletzungen anzuprangern, wo immer sie auch vorkommen, auch wenn in erster Linie die Regierungen selbst für die Anwendung der Menschenrechte verantwortlich sind.

Die Menschenrechte innerhalb der Union

Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen: Im Bezugszeitraum wurden bei der Einbeziehung von Menschenrechtsfragen in andere Politikbereiche der Union folgende Fortschritte erzielt:

Die Charta der Grundrechte: Der Status der Charta soll, da ihre rechtliche Tragweite noch offen ist, bei der Debatte über die Zukunft Europas und bei der neuen Regierungskonferenz im Jahr 2004 behandelt werden.

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit: Im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen (ausgestattet mit 14,15 Mio. EUR im Jahr 2001) wurden zahlreiche Aktivitäten gefördert, darunter auch die Erfassung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, die in den Mitgliedstaaten ergriffen wurden, die Bewertung der Tätigkeit der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, die Einrichtung grenzübergreifender Austausche, Zusammenschlüsse von Nichtregierungsorganisationen (NROs) in Netzwerken, die Organisation einer europäischen Konferenz zu Diskriminierungsfragen und die Schaffung eines Preises für Vielfalt in Unternehmen.

Im November 2001 wurde ein Vorschlag für einen Rahmenbeschluss auf den Weg gebracht, der darauf abzielt, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit mit wirksamen, angemessenen und abschreckenden Strafen zu belegen und die justizielle Zusammenarbeit in diesem Bereich zu verbessern.

Mit der Initiative EQUAL (2000-2006) und dem Programm DAPHNE (2000-2003) wird ebenfalls ein Beitrag zur Bekämpfung von Diskriminierung geleistet.

Asyl und Migration: In diesem Bereich war im Bezugszeitraum eine intensive Tätigkeit zu verzeichnen. Mit Blick auf die Einführung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems wurden mehrere Maßnahmen angenommen, insbesondere in Bezug auf:

Der erste Jahresbericht über die gemeinsame Asylpolitik wurde ebenfalls veröffentlicht.

Die Kommission verabschiedete einen Vorschlag zu den Bedingungen der Einreise und des Aufenthalts von Angehörigen von Drittstaaten zum Zwecke bezahlter Beschäftigung und selbstständiger Erwerbstätigkeiten. Ferner wurde ein Vorschlag betreffend die Familienzusammenführung verabschiedet.

Im Zusammenhang mit der Steuerung der Migrationsströme wurde eine Mitteilung betreffend die illegale Einwanderung veröffentlicht und ein Gesamtplan zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels angenommen. Ein Vorschlag über die Erteilung kurzfristiger Aufenthaltstitel für Opfer der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels wurde ebenfalls veröffentlicht.

Menschenhandel: Die Bekämpfung des Menschenhandels ist eines der vorrangigen Ziele europäischer Politik. Zwischen den Mitgliedstaaten und den Bewerberländern findet eine aktive operative Zusammenarbeit statt, um Hilfe für die Opfer sicherzustellen und Informationskampagnen durchzuführen. Ein Vorschlag für einen Rahmenbeschluss mit einer gemeinsamen Definition des Menschenhandels wurde auf den Weg gebracht.

Ferner wurde im Juni 2001 das Programm STOP II zur Bekämpfung des Menschenhandels angenommen.

Auf internationaler Ebene sind die ersten Ratifizierungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die organisierte Kriminalität und des dazugehörigen Protokolls zum Menschenhandel erfolgt.

Bericht des Europäischen Parlaments: Der Bericht des Parlaments über die Lage der Grundrechte in der EU im Jahr 2001 wurde veröffentlicht. Er konzentriert sich vor allem auf die Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung.

Menschenrechtsfragen im Geschäftsleben: Die Union schenkt der Achtung der Menschenrechte im Kontext wirtschaftlicher und handelsbezogener Aktivitäten besondere Aufmerksamkeit. Im Rahmen des im Dezember 2001 überarbeiteten APS-Systems soll die Begünstigung von Ländern, die gegen die Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (der IAO) verstoßen, ausgesetzt werden. Ländern, die diese Prinzipien anwenden, werden dagegen zusätzliche Vorteile eingeräumt.

Darüber hinaus veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über die Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen und die Stärkung der sozialen Dimension der Globalisierung. Im Juli 2001 veröffentlichte sie zudem ein Grünbuch "Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen".

Mit den Bewerberländern wird ein ständiger Dialog über die Frage der Waffenausfuhrkontrollen geführt. Die Kommission erarbeitet derzeit einen Vorschlag betreffend den Handel mit Ausrüstungen, die zum Zwecke der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung eingesetzt werden könnten.

Auf internationaler Ebene beteiligte sich die Union aktiv an der Revision der OECD-Leitlinien (OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für multinationale Unternehmen.

Eintreten für Menschenrechte im internationalen Bereich

Instrumente und Initiativen der EU in den Beziehungen zu Drittländern:

Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR). Im Rahmen dieser Initiative werden Maßnahmen gefördert, die zusammen mit NROs und internationalen Organisationen durchgeführt werden.

Im Jahr 2002 wurden die Haushaltsmittel der EIDHR in Höhe von 104 Mio. EUR in den folgenden vorrangigen Bereichen eingesetzt: Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats; Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten; Unterstützung der Tätigkeiten der internationalen Tribunale und der Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs. Im Zeitraum 2002-2004 liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie auf der Förderung der Rechte von Minderheiten und autochthonen Bevölkerungsgruppen.

Vorgehen der EU in internationalen Gremien:

Themen von besonderer Bedeutung für die EU:

Situation der Menschenrechte in der Welt: Zum Abschluss gibt der Bericht einen allgemeinen Überblick über die Menschenrechtslage auf allen Kontinenten, geht dabei jedoch ausführlich auf einzelne Länder ein.

Letzte Änderung: 05.06.2007