Jahresbericht der Europäischen Union zur Menschenrechtslage - 2002
Der Bericht gint einen Überblick über die Politik und die Maßnahmen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte, sowohl in den Beziehungen mit Drittländern als auch innerhalb der Union. Des Weiteren trägt er zur Diskussion bei zu dem Thema, wie die Menschenrechtspolitik der Union noch transparenter, wirksamer und kohärenter gestaltet und stärker in die Maßnahmen der Union einbezogen werden kann.
RECHTSAKT
Europäische Union: Jahresbericht zur Menschenrechtslage 2002. Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 21. Oktober 2002 [nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Der vorliegende Bericht, der vierte seiner Art, bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis zum 30. Juni 2002.
Die Union ist bemüht, die Achtung und Förderung der Menschenrechte in die Entwicklungszusammenarbeit, die Handelspolitik sowie in die Maßnahmen zur Förderung von Frieden und Sicherheit zu integrieren. Gegenüber Drittländern verfolgt die Union einen Ansatz, der auf Dialog, Bereitstellung von Fachkräften oder bilateralen Partnerschaften zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte basiert. Sie sieht es als ihre Pflicht, Menschenrechtsverletzungen anzuprangern, wo immer sie auch vorkommen, auch wenn in erster Linie die Regierungen selbst für die Anwendung der Menschenrechte verantwortlich sind.
Die Menschenrechte innerhalb der Union
Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen: Im Bezugszeitraum wurden bei der Einbeziehung von Menschenrechtsfragen in andere Politikbereiche der Union folgende Fortschritte erzielt:
- Einbeziehung von Menschenrechtsfragen in den politischen Dialog mit Drittländern (der Rat hat am 13. Dezember 2001 die Leitlinien für Dialoge im Bereich der Menschenrechte angenommen);
- Aufnahme einer besonderen Menschenrechtsklausel in Handels- und Kooperationsabkommen mit Drittländern (Bsp.: Cotonou-Abkommen);
- Einführung der Achtung der Menschenrechte als Beitrittskriterium für Bewerberländer;
- Erarbeitung eines europäischen Verhaltenskodex für Waffenexporte;
- Rücknahme von Präferenzen im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems (APS) in Fällen inakzeptabler Arbeitspraktiken;
- Berücksichtigung der Rechte von Frauen und Kindern bei Hilfsmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR);
- Erstellung von Länderstrategiepapieren, die die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Gegebenheiten in dem jeweiligen Land analysieren und einen Rahmen für die Hilfsmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft bieten;
- Fortbildung von Mitarbeitern der Kommissionsdelegationen in Drittländern in Bezug auf die Menschenrechte (wird im Rahmen des Prozesses zur Dekonzentration der Verwaltung von Hilfsprogrammen organisiert).
Die Charta der Grundrechte: Der Status der Charta soll, da ihre rechtliche Tragweite noch offen ist, bei der Debatte über die Zukunft Europas und bei der neuen Regierungskonferenz im Jahr 2004 behandelt werden.
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit: Im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen (ausgestattet mit 14,15 Mio. EUR im Jahr 2001) wurden zahlreiche Aktivitäten gefördert, darunter auch die Erfassung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, die in den Mitgliedstaaten ergriffen wurden, die Bewertung der Tätigkeit der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, die Einrichtung grenzübergreifender Austausche, Zusammenschlüsse von Nichtregierungsorganisationen (NROs) in Netzwerken, die Organisation einer europäischen Konferenz zu Diskriminierungsfragen und die Schaffung eines Preises für Vielfalt in Unternehmen.
Im November 2001 wurde ein Vorschlag für einen Rahmenbeschluss auf den Weg gebracht, der darauf abzielt, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit mit wirksamen, angemessenen und abschreckenden Strafen zu belegen und die justizielle Zusammenarbeit in diesem Bereich zu verbessern.
Mit der Initiative EQUAL (2000-2006) und dem Programm DAPHNE (2000-2003) wird ebenfalls ein Beitrag zur Bekämpfung von Diskriminierung geleistet.
Asyl und Migration: In diesem Bereich war im Bezugszeitraum eine intensive Tätigkeit zu verzeichnen. Mit Blick auf die Einführung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems wurden mehrere Maßnahmen angenommen, insbesondere in Bezug auf:
- Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern;
- Mindestnormen für die Gewährung von Schutz im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen;
- Einrichtung eines Systems für den Vergleich von Fingerabdrücken;
- Einrichtung eines Europäischen Flüchtlingsfonds;
- Bestimmungen für unbegleitete Minderjährige;
- Bestimmungen zu kinderspezifischer Verfolgung;
- Bestimmungen zu geschlechterspezifischer Verfolgung.
Der erste Jahresbericht über die gemeinsame Asylpolitik wurde ebenfalls veröffentlicht.
Die Kommission verabschiedete einen Vorschlag zu den Bedingungen der Einreise und des Aufenthalts von Angehörigen von Drittstaaten zum Zwecke bezahlter Beschäftigung und selbstständiger Erwerbstätigkeiten. Ferner wurde ein Vorschlag betreffend die Familienzusammenführung verabschiedet.
Im Zusammenhang mit der Steuerung der Migrationsströme wurde eine Mitteilung betreffend die illegale Einwanderung veröffentlicht und ein Gesamtplan zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels angenommen. Ein Vorschlag über die Erteilung kurzfristiger Aufenthaltstitel für Opfer der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels wurde ebenfalls veröffentlicht.
Menschenhandel: Die Bekämpfung des Menschenhandels ist eines der vorrangigen Ziele europäischer Politik. Zwischen den Mitgliedstaaten und den Bewerberländern findet eine aktive operative Zusammenarbeit statt, um Hilfe für die Opfer sicherzustellen und Informationskampagnen durchzuführen. Ein Vorschlag für einen Rahmenbeschluss mit einer gemeinsamen Definition des Menschenhandels wurde auf den Weg gebracht.
Ferner wurde im Juni 2001 das Programm STOP II zur Bekämpfung des Menschenhandels angenommen.
Auf internationaler Ebene sind die ersten Ratifizierungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die organisierte Kriminalität und des dazugehörigen Protokolls zum Menschenhandel erfolgt.
Bericht des Europäischen Parlaments: Der Bericht des Parlaments über die Lage der Grundrechte in der EU im Jahr 2001 wurde veröffentlicht. Er konzentriert sich vor allem auf die Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung.
Menschenrechtsfragen im Geschäftsleben: Die Union schenkt der Achtung der Menschenrechte im Kontext wirtschaftlicher und handelsbezogener Aktivitäten besondere Aufmerksamkeit. Im Rahmen des im Dezember 2001 überarbeiteten APS-Systems soll die Begünstigung von Ländern, die gegen die Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (der IAO) verstoßen, ausgesetzt werden. Ländern, die diese Prinzipien anwenden, werden dagegen zusätzliche Vorteile eingeräumt.
Darüber hinaus veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über die Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen und die Stärkung der sozialen Dimension der Globalisierung. Im Juli 2001 veröffentlichte sie zudem ein Grünbuch "Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen".
Mit den Bewerberländern wird ein ständiger Dialog über die Frage der Waffenausfuhrkontrollen geführt. Die Kommission erarbeitet derzeit einen Vorschlag betreffend den Handel mit Ausrüstungen, die zum Zwecke der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung eingesetzt werden könnten.
Auf internationaler Ebene beteiligte sich die Union aktiv an der Revision der OECD-Leitlinien (OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für multinationale Unternehmen.
Eintreten für Menschenrechte im internationalen Bereich
Instrumente und Initiativen der EU in den Beziehungen zu Drittländern:
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Gemeinsame Strategien, gemeinsame Standpunkte und gemeinsame Aktionen: Die Union hat die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) festgelegten gemeinsamen Strategien gegenüber Russland, der Ukraine und der Mittelmeerregion fortgeführt. Der Bericht gibt einen Überblick über die gemeinsamen Aktionen und die gemeinsamen Standpunkte auf dem Gebiet der Menschenrechte, die angenommen oder überarbeitet wurden;
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Demarchen und Erklärungen: Demarchen und Presseerklärungen sind wichtige Instrumente, um auf die Probleme auf dem Gebiet der Menschenrechte in Drittländern hinzuweisen. Im Bezugszeitraum wurde die Union im Wege von Demarchen und Erklärungen in mehr als 40 Ländern tätig;
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Politischer Dialog: Im Bezugszeitraum wurde die Frage der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit im Rahmen des politischen Dialogs mit den assoziierten Ländern, den Vereinigten Staaten, Kanada und China zur Sprache gebracht;
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Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten vom 25. Juni 2001: Diese beziehen sich auf die Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern;
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Bericht des Europäischen Parlaments: Das Parlament nahm im April 2002 seinen Jahresbericht über die Menschenrechte an. Im Mittelpunkt des Berichts stehen die modernen Formen der Sklaverei und die Bekämpfung des Terrorismus;
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Tagungen des Menschenrechtsforums: Im November 2001 fand das dritte EU-Forum zur Erörterung der Menschenrechtslage statt. Im Rahmen der Tagung wurden die Rolle der Staaten und nichtstaatlichen Handlungsträger, die Instrumente der Union, die Art und Bewertung von Jahresberichten und die Evaluierung von Foren erörtert.
Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR). Im Rahmen dieser Initiative werden Maßnahmen gefördert, die zusammen mit NROs und internationalen Organisationen durchgeführt werden.
Im Jahr 2002 wurden die Haushaltsmittel der EIDHR in Höhe von 104 Mio. EUR in den folgenden vorrangigen Bereichen eingesetzt: Entwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats; Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten; Unterstützung der Tätigkeiten der internationalen Tribunale und der Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs. Im Zeitraum 2002-2004 liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie auf der Förderung der Rechte von Minderheiten und autochthonen Bevölkerungsgruppen.
Vorgehen der EU in internationalen Gremien:
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Vereinte Nationen (UNO): Im Bezugszeitraum beteiligte sich die Union aktiv an verschiedenen Debatten und Veranstaltungen der Vereinten Nationen, insbesondere an der 56. Tagung der Generalversammlung; an der 58. Tagung der Menschenrechtskommission; an der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung und Fremdenfeindlichkeit; an der Sondertagung der UNO-Generalversammlung über Kinder; an der zweiten Weltkonferenz über das Altern und an der internationalen Beratungskonferenz über schulische Erziehung in Bezug auf Religions- bzw. Glaubensfreiheit. Die Union hat im Rahmen der UNO besonders dem Schutz der Rechte des Kindes und der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe besondere Bedeutung beigemessen;
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Internationaler Strafgerichtshof (IStGH): Es ist weitgehend den hierauf gerichteten Aktivitäten der Union zu verdanken, dass die erforderliche Anzahl von Ratifizierungen für das Inkrafttreten des IStGH-Statuts im April 2002 erreicht wurde und dass es am 1. Juli 2002 in Kraft trat. Im April 2002 erging eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für NRO-Vorhaben, die die Bekämpfung der Straflosigkeit und die Förderung internationaler Gerichtsbarkeit zum Ziel haben;
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Europarat: Die EU begrüßt, dass im Rahmen dieser Organisation das Protokoll zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten betreffend die vollständige Abschaffung der Todesstrafe im Mai 2002 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde. Sie begrüßt ferner die stärkere Rolle, die der Europarat in Südosteuropa und in Tschetschenien spielt;
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Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE): Die Union unterstützt die Feldoperationen und Einrichtungen dieser Organisation. Sie begrüßt die Maßnahmen der OSZE zur Bekämpfung des Menschenhandels;
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Stabilitätspakt für Südosteuropa: Im Jahr 2002 wurden Maßnahmen zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Stabilitätspakt und Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess angenommen. Seit Juni 2001 befasste sich der Arbeitskreis 1 (Menschenrechte) des Pakts mit den Themen: Handel und Investitionen, Infrastruktur, Flüchtlingsfragen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
Themen von besonderer Bedeutung für die EU:
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Menschenrechte und Terrorismus: Die Bekämpfung des Terrorismus ist eines der vorrangigen Ziele der europäischen Politik. Auf der Sondertagung des Europäischen Rates über Terrorismus, die am 21. September 2001 stattfand, hat die Union bekräftigt, dass sie bei der Intensivierung ihrer Maßnahmen gegen den Terrorismus die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleisten wird. Im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Konferenz wurden ein Aktionsplan zum Terrorismus und ein Kooperationsprogramm im Justizbereich verabschiedet;
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Bürgerliche und politische Rechte: Im Rahmen der UNO hat die Union mehrere Resolutionen zur Wahrung der bürgerlichen und politischen Rechte sowie weitere Aktionen in diesem Bereich unterstützt. Die Union ist insbesondere gegenüber den Vereinigten Staaten und in internationalen und regionalen Gremien für die Abschaffung der Todesstrafe eingetreten. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist die Abschaffung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen oder Strafen. Auch der Wahlbeobachtung und Unterstützung bei Wahlen misst die Union große Bedeutung bei;
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Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: Die Union begrüßt den Vorschlag eines Protokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, mit dem ein Mechanismus für Individualbeschwerden eingerichtet werden soll. Sie unterstützt Bemühungen, diese Rechte in das System der UNO zu integrieren;
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Recht auf Entwicklung: Die Union beteiligt sich aktiv an dem Prozess, der auf einen Konsens über dieses Recht und dessen Inhalt abzielt;
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Rechte des Kindes: Im Jahr 2002 sind zwei Protokolle zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes in Kraft getreten. Es handelt sich hierbei um das Protokoll über Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie sowie das Protokoll über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten;
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Menschenrechte von Frauen: Im Bezugszeitraum wurden im Rahmen verschiedener internationaler Organisationen mehrere Resolutionen über die Rechte der Frau angenommen;
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Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Nichtdiskriminierung und Achtung der Vielfalt: Die Union bemüht sich, den Kampf gegen den Rassismus in alle Bereiche ihrer Politik einzubeziehen, insbesondere in die GASP, die Entwicklungshilfe, den Erweiterungsprozess und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit. Von 2002-2004 steht dieses Thema im Vordergrund der EIDHR;
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Angehörige von Minderheiten: Die Bekämpfung von Diskriminierungen ethnischer Minderheiten und indigener Bevölkerungsgruppen zählt ebenfalls zu den Prioritäten der EIDHR. Ein Teil der durch das Phare -Programm bereitgestellten Mittel wird für die Verbesserung der Lage der Roma eingesetzt;
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Flüchtlinge und Binnenvertriebene: Die Union ist derzeit der größte Geber für das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR). Im Dezember 2001 wurden erste Schritte zur Erarbeitung eines internationalen Schutzprogramms eingeleitet, das einen Rahmen und ein Verfahren für die Staaten, den HCR und die NROs bilden soll. Es folgte die Schaffung einer interinstitutionellen Gruppe für Binnenvertreibungen im Jahr 2002;
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Menschenrechtsverteidiger: Die Mitgliedstaaten sind bereit, eine im Rahmen der UNO angenommene Resolution umzusetzen, in der sie aufgefordert werden, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechtsverteidiger zu treffen. Im Rahmen der OSZE befürwortete die Union die Entwicklung eines regionalen Konzepts für Fragen im Zusammenhang mit den Menschenrechtsverteidigern.
Situation der Menschenrechte in der Welt: Zum Abschluss gibt der Bericht einen allgemeinen Überblick über die Menschenrechtslage auf allen Kontinenten, geht dabei jedoch ausführlich auf einzelne Länder ein.
Letzte Änderung: 05.06.2007