Jahresbericht der Europäischen Union über die Menschenrechte 2001
1) ZIEL
Die Politik der Europäischen Union (EU) im Bereich der Menschenrechte, insbesondere bezogen auf Drittländer, vorzustellen und auch Besorgnis erregende Menschenrechtsangelegenheiten im Innern der Union zur Sprache zu bringen. Gezeigt werden die großen Zusammenhänge, in denen die EU, gestützt auf ihre drei Säulen, in der Zeit vom 1. Juli 2000 bis 30. Juni 2001 in den internationalen und regionalen Gremien gearbeitet hat. Durch Erstellung dieses Referenzdokuments, das die Debatte vertieft, werden die Maßnahmen der Union kohärenter und wirksamer.
2) RECHTSAKT
Europäische Union: Jahresbericht (EN) (pdf) über die Menschenrechte. Rat Allgemeine Angelegenheiten - Luxemburg, 9. Oktober 2001 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
3) ZUSAMMENFASSUNG
Hintergrund
Wie Louis Michel, amtierender Präsident des Rates der Europäischen Union, bei der Verabschiedung des Berichts unterstrich, beruht die Europäische Union auf den fünf Grundwerten: Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit. Diese Werte wurden schrittweise in den rechtlichen Rahmen integriert, der seit Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union im Jahr 1993 energisch ausgebaut wurde, wobei der Vertrag von Amsterdam und der Vertrag von Nizza als die beiden wichtigsten Meilensteine genannt seien. Die Grundbestimmungen sind nunmehr in der Charta der Grundrechte zusammengefasst, die im Dezember 2000 feierlich verkündet wurde. Darüber hinaus werden das Engagement in den Mitgliedstaaten und den Außenbeziehungen der Europäischen Union durch Artikel 2, 6, 7 und 11 des Unionsvertrags und Artikel 13 und 177 des EG-Vertrags geregelt. Neben dem Europäischen Rat, dem Rat und der Kommission, den wichtigsten Akteuren bei der Planung und Implementierung der Politik, ist das Europäische Parlament (EP) zu einem anerkannten Diskussionsforum geworden, das die ihm eigene Rolle bei der Ausarbeitung der Verträge mit Drittländern spielt. Außerdem gewährleistet das EP die demokratische Kontrolle des Engagements der Union, das auch von der Zivilgesellschaft geprüft wird.
Menschenrechte in der EU
Die Achtung der Menschenrechte ist verankert in der Charta der Grundrechte, von der sich die Mitgliedstaaten und die Europäische Union bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts leiten lassen. Trotzdem wird in dem Bericht - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - auf mehrere wichtige Anliegen hingewiesen, insbesondere:
- Rassismus und Fremdenhass, nach wie vor ein Bereich mit besonderem Handlungsbedarf, für den neue Rechtsakte angenommen worden sind: die Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft und die Richtlinie zur Durchsetzung der Nichtdiskriminierung in Bezug auf Beschäftigung und Arbeit. Dazu gibt es ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Diskriminierung;
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Asyl und Migration, ein Bereich, für den die Kommission 2001 in einer Mitteilung, dem Menschenrechtsanzeiger, wichtige Fragen wie die Partnerschaft mit den Herkunftsländern, eine gemeinsame europäische Asylregelung, die faire Behandlung der Staatsangehörigen von Drittländern und das Management der Wanderbewegungen anspricht;
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Menschenhandel, wofür die Kommission 2001 einen Rahmenbeschluss gefasst hat. Außerdem hat sie ein Europäisches Forum zur vorbeugenden Bekämpfung der organisierten Kriminalität organisiert. Ferner werden im Rahmen des Programms STOP II Projekte zur Bekämpfung des Menschenhandels angenommen.
Darüber hinaus wurde die Frage der Menschenrechte im Rahmen von Wirtschaftstätigkeit und Handel angesprochen, also die Entwicklungshilfe (z.B. gemäß dem Abkommen von Cotonou) im Berichtszeitraum, ein Verhaltenskodex für Ausfuhren von Rüstungsgütern usw.
Instrumente und Initiativen für die Menschrechte in Drittländern
Die Europäische Union setzt sich global für eine bessere Wahrung der Menschenrechte in der Welt ein und bedient sich dabei sowohl der gemeinschaftlichen Instrumente als auch verschiedener Instrumente, die sich aus der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), den Schlussfolgerungen des Rates, dem Dialog mit den Drittländern u.a. ergeben. Dieses ausgedehnte Instrumentarium umfasst:
- im Rahmen der GASP drei Kategorien: gemeinsame Strategien (wie jene für Russland, die es ermöglichen, Probleme wie die Tschetschenienfrage), gemeinsame Maßnahmen (wie jene für die Westbalkanländer im Rahmen der Überwachungsmission der EU) und gemeinsame Standpunkte (wie jene Internationalen Strafgerichtshof) zu behandeln;
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Demarchen und Deklarationen, wobei erstere (bisweilen vertraulich) bei den Regierungsbehörden der Drittländer erfolgen, während sich Deklarationen an die Presse richten. Die Abschaffung der Todesstrafe und der Folter gehört zu den vielen Zielen, für die diese Instrumente verwendet werden;
- der politische Dialog, mit dem Fragen von gemeinsamem Interesse und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit den assoziierten Ländern, den Vereinigten Staaten, Kanada und China im jeweiligen internationalen Rahmen angegangen werden. Der Dialog mit China (EN) umfasst Sitzungen hoher Beamter, Seminare über die Menschenrechte usw.;
- eine Mitteilung über die Rolle der EU bei der Förderung der Menschenrechte und des Demokratisierungsprozesses in Drittländern; diese Mitteilung soll die Politik konzeptuell in den globalen strategischen Rahmen der Kommission einbeziehen. Die Mitteilung zielt außerdem darauf ab, kohärente Politiken zu fördern und dafür zu sorgen, dass den Menschenrechten mehr Bedeutung beigemessen und in Bezug auf die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (IEDDH (EN, FR)) ein strategischerer Ansatz gefunden wird. Die IEDDH wurde 1994 ins Leben gerufen und umfasst die Förderung der Menschenrechte in verschiedenen Haushaltsrubriken, die sich für das Haushaltsjahr 2001 auf 102 Millionen beliefen;
- Die Organisation des Forums über die Menschenrechte, in denen der Vorsitz der Union und die Kommission Ansprechpartner aus den Institutionen, den Mitgliedstaaten, den Nichtregierungsorganisationen (NRO), den Universitäten usw. zur Evaluierung der international geleisteten Arbeit zusammenbringen.
Maßnahmen der internationalen und regionalen Ebene
Die Union ist auch international tätig, insbesondere im Rahmen folgender Organisationen:
- Vereinte Nationen (EN) (FR) (ES), wo die Mitgliedstaaten der Union über Menschenrechtsfragen gemeinsam abstimmen und die EU in der Regel mit einer einzigen Stimme spricht. So waren die 55. Sitzung der Generalversammlung und die 57. Sitzung der Kommission für Menschenrechte gekennzeichnet durch die aktive und konstruktive Mitarbeit der Union, die die Menschenrechtslage in Drittländern und allgemeine Themen wie die Rechte der Kinder und die Beschneidung von Frauen zur Sprache brachte. Außerdem hat sie zur Vorbereitung der Sondersitzung für Kinder und der Weltkonferenz gegen den Rassismus beigetragen;
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Europarat, und hier begrüßt die EU den mit der Erweiterung der Organisation einhergehenden Ausbau der gemeinsamen Werte; die Europäische Konvention für Menschenrechte und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sind die beiden Stützpfeiler des paneuropäischen Rahmens;
- Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) (EN) genießt ebenfalls zu Gunstenstützung der Union, die insbesondere ihren Einsatz zugunsten demokratischer Institutionen, nationaler Minderheiten und Pressefreiheit sowie ihre Bekämpfung des Menschenhandels begrüßt;
- Stabilitätspakt für Südosteuropa (EN), der auf Initiative der EU entstand, ist eine andere wichtige Organisation für die Förderung der Menschenrechte; sie stehen auf seinem Arbeitsprogramm an erster Stelle, und dabei geht es vor allem um Pressefreiheit, Rückführung von Flüchtlingen, nationale Minderheiten und dergleichen.
Vorrangige Themen
Die Menschenrechte wurden in verschiedene Bereiche aufgeteilt, um die Arbeit der Europäischen Union klarer strukturieren zu können. Die vorrangigen Bereiche sind:
6.1. Die bürgerlichen und politischen Rechte, die stark mit der Förderung und Konsolidierung der Demokratie zusammenhängen. Es handelt sich um den Mangel an Meinungsfreiheit in vielen Staaten, den Einsatz für Religionsfreiheit und Unabhängigkeit der Justiz sowie folgende Angelegenheiten:
- Abschaffung der Todesstrafe, ein nach wie vor besonders prioritäres Anliegen der Union. Die EU nimmt zur Kenntnis, dass sich die Lage in vielen Ländern gebessert hat, in denen die Todesstrafe abgeschafft oder nur noch für eine geringere Zahl von Verbrechen vorgesehen wird; dennoch hat sich die Europäische Union gegen die 2.000 weltweit erfassten Hinrichtungen ausgesprochen. Ihr Ziel ist die völlige Abschaffung der Todesstrafe, und dafür hat sich die EU im Rahmen der Vereinten Nationen, des Europarats und der OSZE eingesetzt. Unterstützt wird diese Arbeit durch gezielte Maßnahmen in Ländern wie den Vereinigten Staaten und China;
- die Bekämpfung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Strafen wurde durch Annahme neuer Orientierungen April 2001 verstärkt. Das Ziel der Union ist ein Verbot dieser gravierenden Verletzungen der Menschenwürde, und zwar ein Verbot, das von den jeweiligen Regierungen geachtet wird. Zu den Maßnahmen, die die EU im Berichtszeitraum ergriffen hat, gehören der politische Dialog, die Förderung des Internationalen Strafgerichtshofs, bilaterale Demarchen und die Arbeit in internationalem Rahmen wie dem der Vereinten Nationen;
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Wahlbeobachtung und Wahlhilfe, um den Demokratisierungsprozess in Drittländern langfristig zu verbessern. Hierfür wurden in den letzten fünf Jahren an die 180 Millionen ausgegeben. Das Thema wurde in den Jahren 2000 und 2001 von den europäischen Institutionen aufgegriffen und in Form einer Mitteilung der Kommission, einer Entschließung des Europäischen Parlaments und einer Schlussfolgerung des Rates bearbeitet. Seither sind die Maßnahmen in diesem Bereich kohärent, und dies fördert die internationale Zusammenarbeit, unter Bezugnahme auf die Vereinten Nationen, die OSZE und den Europarat. Durch die Presse wird die Politik der Union in diesem Bereich weiter gestärkt.
6.2. Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte stützen die bürgerlichen und politischen Rechte ab, und beide Kategorien verstärken sich gegenseitig. Die Union hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2015 den Prozentsatz der Weltbevölkerung, der in äußerster Armut lebt, auf die Hälfte zu verringern.
6.3. Da die EU international der größte Geldgeber ist, spielt sie in Bezug auf das Recht auf Entwicklung eine ganz entscheidende Rolle. Diese Politik hängt eng mit den Menschenrechten zusammen, insbesondere für die AKP-Länder, die die Voraussetzungen des Abkommens von Cotonou erfüllen müssen. Außerdem setzt sich die EU im Rahmen der Vereinten Nationen für das Recht auf Entwicklung ein.
6.4. Die EU kämpft für eine stärkere Förderung der Rechte der Kinder im Rahmen der Vereinten Nationen und der OSZE. Aus dem Kreis der behandelten Probleme herausgegriffen seien hier lediglich "Kinder im Kreuzfeuer bewaffneter Konflikte" und HIV/AIDS.
6.5. In Bezug auf die Rechte der Frauen hat die Gesetzgebung international seit September 2000 durch Annahme von Instrumenten zur Durchsetzung der Gleichbehandlung, grenzüberschreitenden Kriminalität, zum Menschenhandel und den "Ehrenmorden" große Fortschritte gemacht. Auch das HIV/AIDS-Problem wird angesprochen.
6.6. Die Bekämpfung jeglicher Form der Diskriminierung in Drittländern erfolgt durch europäische Initiativen wie EQUAL, Grotius, IEDDH (EN) (FR)und Gemeinschaftsprogramme zur Durchsetzung der Gleichbehandlung. Außerdem arbeitet die Union im Rahmen der OSZE, der Vereinten Nationen und des Europarates gegen die Diskriminierung. Ferner hat sie auf der Weltkonferenz gegen Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz, die in Südafrika stattgefunden hat, eine wichtige, konstruktive Rolle gespielt.
6.7. Die weiteren Prioritäten der Union sind Angehörige von Minderheiten (Förderung von Toleranz zwischen verschiedenen Ethnien), Flüchtlinge und Vertriebene (hier setzt sie sich für die freiwillige Rückkehr und den Zugang zu den betreffenden Gebieten für humanitäre Organisationen ein) und Schutz der Menschenrechtskämpfer.
Gezielte Initiativen nach Ländern
Die Union nimmt Stellung zur Menschenrechtslage in Drittländern, um den Demokratisierungsprozess zu unterstützen. Wo immer möglich, tut sie dies in einem internationalen Rahmen wie dem des Hochkommissariats für Menschenrechte oder der für Menschenrechte zuständigen Unterorganisationen der Vereinten Nationen. Die Deklarationen und Entschließungen, denen sie angehört, betreffen:
- in Afrika: Demokratische Republik Kongo, Sudan, Algerien, Eritrea und Äthiopien, Somalia, Uganda, Ruanda, Burundi, Simbabwe, Angola, Äquatorialguinea, Togo und Sierra Leone;
- in Amerika: Kolumbien;
- in Europa: Tschetschenien, die Bundesrepublik Jugoslawien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Albanien, Zypern, Türkei, Belarus und Ukraine;
- im Nahen und Mittleren Osten: israelische Siedlerkolonien in den besetzten Gebieten, Islamische Republik Iran, Irak, Syrien, Saudi-Arabien;
- in Asien: China, Myanmar, Osttimor, Indonesien, Malaysia, Pakistan, die indische Regierung, Jammu und Kaschmir, Afghanistan, Demokratische Volksrepublik Korea, Regierung Laos, kambodschanische Regierung, Sri Lanka, Turkmenistan, Usbekistan, Kirgisistan und Kasachstan.
4) durchfürhungsmassnahmen
Letzte Änderung: 02.08.2005