Die Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern

Mit dieser Mitteilung wird eine neue Strategie für die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie in den Außenbeziehungen der Europäischen Union (EU) vorgeschlagen. Ziel ist es, diesem Thema beim Handeln der EU im Außenbereich einen höheren Stellenwert zu verleihen und es in die europäischen politischen Maßnahmen, Programme und Projekte einfließen zu lassen, um in diesem Bereich eine kohärentere Politik betreiben zu können.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 8. Mai 2001- Die Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern [KOM(2001) 252 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Der Schutz der Menschenrechte, die Förderung einer pluralistischen Demokratie und die Stärkung des Rechtsstaats sind nicht nur grundlegende Ziele der EU, sondern stellen auch wichtige Grundsätze ihres Handelns im Außenbereich dar. Sie sind auch von Ländern zu beachten, die die EU-Mitgliedschaft beantragen (Artikel 49 EU-Vertrag). Ferner sind diese Grundsätze bei allen Formen der Zusammenarbeit mit Drittländern, einschließlich der Entwicklungszusammenarbeit zu wahren (Artikel 181 bis Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG)). Zudem stellt die Charta der Grundrechte die Leitlinie für das in- und auswärtige Handeln der EU im Bereich der Menschrechte dar, wodurch die Kohärenz dieses Handelns gestärkt wird.

Aufgrund der verschiedenen Instrumente, die ihr in den Bereichen Diplomatie, Handel, finanzielle Zusammenarbeit und Entwicklungshilfe zur Verfügung stehen, spielt die EU bei der Förderung der Menschenrechte und Demokratie auf internationaler Ebene eine wichtige Rolle. In dieser Mitteilung wird eine neue globale Strategie vorgeschlagen, in deren Rahmen all diese Instrumente gemeinsam verwaltet werden und die Bedeutung der Außenhilfe der Gemeinschaft bei der Förderung dieser Werte in den Vordergrund gerückt wird. Zudem wurde im Jahr 2000 ein neuer Rahmen für die Umsetzung der gemeinschaftlichen Entwicklungspolitik eingeführt. Dabei wurde eine Erklärung über diese Politik verabschiedet (die im Jahr 2006 durch den „ Konsens über die Entwicklungspolitik " ersetzt wurde) und die Verwaltung der Außenhilfe reformiert. Ziel dieser neuen Strategie ist es daher, das auswärtige Handeln im Bereich der Menschenrechte und Demokratisierung in dieses neue Konzept einzufügen.

Ein kohärenterer Ansatz

Die Menschenrechte und die Demokratisierung bilden einen großen Themenbereich, der mehrere Tätigkeitsfelder abdeckt, wie die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die finanzielle Zusammenarbeit, den Handel und die Einwanderung. Folglich ist es notwendig, die Maßnahmen der EG mit denen der EU und der Mitgliedstaaten zu koordinieren, um Synergieeffekte zu erzeugen und eine kohärente Politik zu gewährleisten.

Das Europäische Parlament (EP) misst diesem Bereich große Priorität bei, was sich in der Unterstützung der parlamentarischen demokratischen Institutionen in Drittländern sowie in seiner Arbeit mit Nicht-Regierungsorganisationen (NRO) widerspiegelt. Bei der Wahlhilfe und -beobachtung gibt es bereits eine ausgedehnte Zusammenarbeit des EP mit der Kommission. Dennoch muss der Meinungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Organen bei der Konzeption der Außenhilfe weiter vertieft werden.

Die Kommission spielt eine wichtige Rolle bei der Koordinierung der politischen Maßnahmen und Programme im Bereich der Menschenrechte. Dazu setzt sie in erster Linie ihre Delegationen ein, die einen Informationsaustausch zwischen der EG und den Mitgliedstaaten sicherstellen müssen. Die Kommission hat insbesondere darauf zu achten, dass alle politischen Maßnahmen die von der Charta der Grundrechte abgedeckten Aspekte berücksichtigen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Bereiche Justiz und Innenpolitik, Sozialpolitik und Umwelt. Auf den Gebieten Handel und Investitionen arbeitet die Kommission eng mit dem Parlament und den Sozialpartnern zusammen, um eine nachhaltige und gerechte sozioökonomische Entwicklung in den Drittländern zu gewährleisten.

Eingliederung der Menschenrechte in den Dialog und die Zusammenarbeit

Um bei der Festlegung aller EU-Maßnahmen im Außenbereich die Wahrung der Menschenrechte und der Demokratie zu berücksichtigen, müssen diese Prinzipien in den Dialog mit den Partnerländern sowie in die gemeinschaftlichen Hilfeprogramme aufgenommen werden.

Hinsichtlich des Dialogs mit den Drittländern ist es wichtig, mit den Regierungen eine konstruktive und positive Partnerschaft einzugehen. Dieser Ansatz basiert darauf, dass seit 1992 die Klausel „wesentliche Bestandteile" in alle mit den Drittländern unterzeichneten Abkommen aufgenommen wird. Auf der Grundlage dieser Klausel bildet die Achtung der demokratischen Grundsätze und der Grundrechte des Menschen, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschrechte festgelegt sind, einen „wesentlichen Bestandteil" des Abkommens. Die Klausel dient dazu, die Demokratie und die Menschenrechte in diesen Ländern zu unterstützen, den Beitritt zu internationalen Menschenrechtsinstrumenten, ihre Ratifizierung und Umsetzung zu fördern sowie durch den Aufbau beständiger und langfristiger Beziehungen Krisen zu verhindern.

Dieser Dialog sollte sowohl vor Ort als auch in Brüssel stattfinden und nicht auf öffentliche Stellen begrenzt bleiben, sondern auch innerhalb der Zivilgesellschaft und der NRO geführt werden.

Die Förderung der Menschenrechte und Demokratisierung stellt in den gemeinschaftlichen Hilfeprogrammen einen der Bereiche für die Zusammenarbeit dar. So ist diese Förderung in den Programmen Phare, Tacis und MEDA für den Zeitraum 2000-2006 vorgesehen (diese werden im Zeitraum 2007-2013 durch das Instrument für Heranführungshilfe, das Instrument für die Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit sowie das Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument ersetzt). Das Abkommen von Cotonou, das mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean geschlossen wurde, geht noch darüber hinaus. So ist darin das Engagement der Empfängerländer für institutionelle Reformen in verschiedenen Bereichen der Regierungsführung, einschließlich der Bereiche Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Grundlage für die Bereitstellung von Mitteln aus einem Teil des Europäischen Entwicklungsfonds (Governance-Initiative).

Im Gegensatz dazu ist die Leistung humanitärer Hilfe nicht an die Achtung der Menschenrechte durch das Empfängerland geknüpft, da sie darauf abzielt, menschliches Leiden zu lindern und ausschließlich von den Bedürfnissen der Opfer ausgeht. Die geleistete Hilfe darf die Situation im begünstigten Land jedoch nicht verschlimmern. Daher muss berücksichtigt werden, inwieweit sich die humanitären Projekte auf die Menschenrechtslage in diesen Ländern auswirken.

Strategischer Ansatz für die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)

Die EIDHR unterstützt gemeinsam mit den NRO und den internationalen Organisationen Maßnahmen im Bereich der Demokratie und Menschenrechte und bringt somit den gemeinschaftlichen Programmen und der GASP einen zusätzlichen Nutzen. Die EIDHR wird im Zeitraum 2007-2013 durch das Finanzierungsinstrument für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte ersetzt. Die Ausarbeitung von Strategien für die EIDHR muss auf thematischen Prioritäten und den Bedürfnissen der Zielländer basieren. Ferner muss eine Haushaltsflexibilität sichergestellt werden, um bei dringendem und unvorhersehbarem Bedarf reagieren zu können. Dies ermöglicht ein langfristiges Konzept, das die Wirkung der EIDHR verbessert.

Es ist ferner nötig, die Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit den anderen internationalen Akteuren, wie den Vereinten Nationen, dem Europarat, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) (EN) (ES) (FR) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) (EN), zu verbessern. Dies soll auf Grundlage des komparativen Vorteils dieser Organisationen und der Prioritäten der EIDHR geschehen.

Für und Wider einer Europäischen Agentur für Menschenrechte

Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 1999 sollte die Möglichkeit geprüft werden, eine Europäische Agentur für Menschenrechte zu gründen. In dieser Mitteilung wird nun der Schluss gezogen, dass eine solche Agentur nicht nötig ist. So wurde das erste Modell - eine Agentur mit Berichterstattungs- und Beratungsfunktion - wieder verworfen, nachdem festgestellt wurde, dass die EU bereits über genügend Informations- und Beratungsquellen verfügt. Bei dem zweiten Modell, das auf der Externalisierung der Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme basiert, wurde erklärt, dass es mit dem wesentlichen Ziel der EIDHR, nämlich der Komplementarität der Hilfeprogramme, unvereinbar sei.

See also

Für weitere Informationen über die Menschenrechtspolitik der EU siehe:

Europäischer Auswärtiger Dienst

Website des Rates: Menschenrechtspolitik der EU

Jahresberichte zur Menschenrechtslage

Letzte Änderung: 31.01.2008