Europäisches Sicherheits- und Verteidigungskolleg (ESVK)

Das Europäische Sicherheits- und Verteidigungskolleg (ESVK) ist ein Netz aus Bildungseinrichtungen und hat zur Aufgabe, Ausbildung im Bereich der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) für ziviles und militärisches Personal zu erbringen, ein gemeinsames Verständnis dieser Politik zu fördern und in diesem Bereich bewährte Praktiken zu verbreiten.

RECHTSAKT

Gemeinsame Aktion 2008/550/GASP des Rates vom 23. Juni 2008 zur Errichtung eines Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs (ESVK) und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 2005/575/GASP.

ZUSAMMENFASSUNG

Das ESVK bietet strategische Schulungen. Es besteht aus einem Netz, das Institute, Kollegs, Akademien und Hochschulen, die sich mit Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik befassen, sowie das Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien umfasst.

Hochspezialisierte Ausbildung im Bereich der ESVP

Das ESVK hat den Auftrag, Ausbildung im Bereich der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf strategischer Ebene zu erbringen, um ein gemeinsames Verständnis der ESVP bei zivilem und militärischem Personal zu fördern und in diesem Bereich bewährte Praktiken zu verbreiten.

Die Ausbildungsmaßnahmen des ESVK umfassen drei Arten von Schulungen: hochspezialisierte Lehrgänge, Orientierungsseminare und Lehrgänge für spezielle Zielgruppen oder zu spezifischen Themen.

Alle Ausbildungsmaßnahmen des ESVK stehen den Mitgliedern des zivilen und des militärischen Personals, die sich mit strategischen Aspekten der ESVP befassen und Staatsangehörige aller Mitgliedstaaten, Beitrittsländer und Kandidatenländer sowie gegebenenfalls von Drittländern sind, offen. Außerdem können Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, akademischen Einrichtungen, der Medien sowie der Wirtschaft zur Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen eingeladen werden. Die Teilnehmer, die einen Lehrgang des ESVK abschließen, erhalten eine vom Generalsekretär/Hohen Vertreter der GASP unterzeichnete Abschlussbescheinigung, die von den Mitgliedstaaten und den EU-Organen anerkannt wird.

Ziele

Anhand der Ausbildungsmaßnahmen verfolgt das ESVK folgende Ziele:

Organisation und Finanzierung

Durch die Gemeinsame Aktion des Rates werden zur Verwaltung des Netzes drei Gremien eingerichtet:

Alle am ESVK-Netz beteiligten Mitgliedstaaten, EU-Organe, EU-Agenturen und Einrichtungen tragen sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung am ESVK anfallen, einschließlich Gehältern, Vergütungen, Reisekosten und Kosten in Verbindung mit der organisatorischen und administrativen Unterstützung der Ausbildungsmaßnahmen des ESVK.

Hintergrund

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki die Entwicklung einer koordinierten EU-Ausbildungspolitik zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) gebilligt. Am 18. Juli 2005 wurde durch die Gemeinsame Aktion 2005/575/GASP das Europäische Sicherheits- und Verteidigungskolleg errichtet. Der Lenkungsausschuss hat am 21. Dezember 2007 gemäß Artikel 13 dieser Gemeinsamen Aktion einen Bericht über die Tätigkeiten und Perspektiven des ESVK vorgelegt. Am 18. März 2008 hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) den Rat aufgefordert, die Gemeinsame Aktion unter Zugrundelegung dieses Berichts zu ändern.

Diese Gemeinsame Aktion wird spätestens bis zum 31. Dezember 2011 überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Gemeinsame Aktion 2008/550/GASP

23.6.2008/

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Amtsblatt L 176 vom 4.7.2008

Letzte Änderung: 23.09.2008