Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien

Das Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien ist Teil der Strukturen, die die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union unterstützen. Seine Aufgabe sind Forschungs- und Analysearbeiten zu internationalen Fragestellungen.

RECHTSAKT

Gemeinsame Aktion 2001/554/GASP des Rates vom 20. Juli 2001 betreffend die Einrichtung eines Instituts der Europäischen Union für Sicherheitsstudien [Vgl. ändernde Rechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Gemeinsame Aktion richtet das Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien (EUISS) ein. Durch seine Analyse- und Forschungsarbeit trägt das EUISS zur Entscheidungsfindung im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU bei. Es erstellt vor allem Analysen und bietet ein Diskussionsforum über die Außenstrategie der Europäischen Union (EU).

Die Gemeinsame Aktion legt die Aufgaben und die Struktur des EUISS fest.

Aufgaben

Das EUISS soll zur Entwicklung der GASP, insbesondere der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beitragen. Es betreibt wissenschaftliche Forschungsarbeiten und erstellt politische Analysen. Das Institut stellt vor allem dem Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik Analysen und Prognosen zur Verfügung.

Darüber hinaus organisiert das EUISS mehrmals im Jahr Konferenzen und Seminare. Diese Veranstaltungen haben vor allem die Entwicklung einer strategischen Debatte in Europa zum Ziel. An ihnen können beispielsweise Fachleute und Forscher aus Europa und dem Rest der Welt, Vertreter der EU und der Mitgliedstaaten oder auch der Nichtregierungsorganisationen teilnehmen. Zudem sollen die Aktivitäten des Instituts einen Beitrag zum transatlantischen Dialog leisten.

Darüber hinaus nutzt das Institut für seine Arbeit ein Netz von Austauschkontakten mit anderen Forschungsinstituten und Denkfabriken sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU.

Schließlich führt das Institut Informations- und Kommunikationstätigkeiten im Bereich der GASP durch. Die Forschungsergebnisse des Instituts werden mit Ausnahme der Verschlusssachen so weit wie möglich verbreitet.

Organisationsstruktur

Das EUISS wird von zwei Organen geleitet:

Das Personal des EUISS besteht aus Wissenschaftlern und Verwaltungsbediensteten. Die Wissenschaftler werden im Wege von Auswahlverfahren und auf der Grundlage von wissenschaftlicher Expertise auf dem Gebiet der GASP eingestellt. Alle Mitarbeiter des EUISS werden auf Vertragsbasis eingestellt. Es können allerdings auch Fachleute aus den Mitgliedstaaten, EU-Beamte oder Gastforscher aus Mitgliedstaten oder Drittstaaten für begrenzte Zeit zum Institut entsandt werden.

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan des EUISS muss in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein. Die Einnahmen des Instituts bestehen aus Beiträgen der Mitgliedstaaten, die auf der Grundlage ihres Bruttosozialprodukts berechnet werden.

Hintergrund

Das EUISS ist aus der ehemaligen Westeuropäischen Union (WEU) hervorgegangen. Die WEU wurde 1971 gegründet und am 30. Juni 2011 aufgelöst. Sie umfasste selbst Strukturen, die auf Studien im Zusammenhang mit der GASP spezialisiert waren. Diese Strukturen bildeten zunächst die Grundlage des EUISS und wurden dann in das Institut eingegliedert.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Gemeinsame Aktion 2001/554/GASP des Rates

20.7.2001

-

ABl. L 200, 25.07.01

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Gemeinsame Aktion 2006/1002/GASP des Rates

21.12.2006

-

ABl. L 409, 30.12.06

See also

Letzte Änderung: 07.08.2011