Missionen der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina

Die Europäische Union führt im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) eine Polizeimission und eine militärische Operation in Bosnien und Herzegowina durch und trägt so zur Umsetzung des Friedens in diesem Land und zur Stabilisierung des Balkans bei.

RECHTSAKTE

Gemeinsame Aktion 2002/210/GASP des Rates vom 11. März 2002 über die Polizeimission der Europäischen Union [Vgl. ändernde Rechtsakte].

Gemeinsame Aktion 2004/570/GASP des Rates vom 12. Juli 2004 über die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina [Vgl. ändernde Rechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union führt in Bosnien und Herzegowina zwei Missionen durch, eine Polizeimission unter dem Namen „EUPM“ und eine militärische Operation unter dem Namen „EUFOR Althea“.

Polizeimission der Europäischen Union (EUPM)

Die Polizeimission der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina soll dafür Sorge tragen, dass Bosnien und Herzegowina eigene tragfähige Regelungen für die Polizeiarbeit im Einklang mit bewährten europäischen und internationalen Praktiken erhalten. Die Mission soll durch Beobachtung, Beratung und Überprüfung insbesondere sicherstellen, dass die Polizeikräfte unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und gemäß der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses mit der Europäischen Union eingegangenen Verpflichtungen professionelle, unabhängige und unparteiische Arbeit leisten.

Sie stellt außerdem sicher, dass sich die Polizeidienststellen auf eine transparente Struktur stützen, die der multiethnischen Zusammensetzung der Gesellschaft Rechnung trägt und dass alle Polizeidienststellen des Landes zusammenarbeiten. Darüber hinaus gewährleistet die Mission, dass die Polizei strafrechtliche Ermittlungen in Korruptionsfällen führt und in der Lage ist, in Bezug auf das gesamte Spektrum krimineller Aktivitäten, einschließlich organisierter Kriminalität und Terrorismus, Ermittlungen zu führen.

Die EUPM setzt sich aus 192 internationalen Mitgliedern und 220 lokalen Mitgliedern zusammen (Oktober 2008). Das Hauptquartier der Mission befindet sich in Sarajevo, Beobachterteams sind in den verschiedenen Polizeistrukturen Bosniens und Herzegowinas auf der mittleren und höheren Ebene untergebracht. Die 27 EU-Mitgliedstaaten nehmen an der Seite Islands, Kanadas, Norwegens, der Schweiz, der Türkei und der Ukraine an der Mission teil.

EUFOR Althea

Die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina soll für Abschreckung sorgen, zur Schaffung eines sicheren und gesicherten Umfelds beitragen und die Einhaltung der Anhänge 1A und 2 des Allgemeinen Rahmenübereinkommens für den Frieden in Bosnien und Herzegowina hinsichtlich militärischer Fragen und Fragen bezüglich der Binnengrenzen gewährleisten.

An der Operation EUFOR Althea beteiligen sich ungefähr 2200 Soldaten aus 24 Mitgliedstaaten sowie aus Albanien, Chile, Mazedonien, der Schweiz und der Türkei. Zur Operation gehören ein multinationales Bataillon und eine integrierte Polizeieinheit, die beide in Sarajevo stationiert sind, Verbindungs- und Beobachtungsteams, die über das gesamte Hoheitsgebiet verteilt sind sowie fünf regionale Koordinationszentren in Sarajevo, Tuzla, Banja Luka, Mostar und Zenica.

Hintergrund

Am 1. Januar 2003 löste die EUPM die Internationale Polizeieinsatztruppe der Vereinten Nationen (IPTF) in Bosnien und Herzegowina ab, die mit dem 1995 unterzeichneten Allgemeinen Rahmenübereinkommen für den Frieden (oder Abkommen von Dayton) eingerichtet worden war. Es handelt sich um die erste Mission, die im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) durchgeführt wird.

Am 2. Dezember 2004 löste EUFOR Althea die multinationalen Stabilisierungskräfte (SFOR) der NATO ab. Die Truppenstärke der Mission, die anfangs 7000 Mann betrug, wurde Anfang 2007 durch eine Umstrukturierung auf 2200 Mann verkleinert.

Bezug

EUPM:

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

2002/210/GASP

11.3.2002

-

ABl. 73 vom 13.3.2002

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

2003/141/GASP

27.2.2003

-

ABl. L 53 vom 28.2.2003

2005/824/GASP

24.11.2005

-

ABl. L 307 vom 25.11.2005

Die Änderungsrechtsakte und die vorgenommenen Berichtigungen der Gemeinsamen Aktion 2002/210/GASP wurden in den Ursprungstext eingearbeitet. Diese konsolidierte Fassung (pdf) ist von rein dokumentarischem Wert.

EUFOR Althea:

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

2004/570/GASP

12.7.2004

-

ABl. L 252 vom 28.7.2004

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

2007/720/GASP

8.11.2007

-

ABl. L 291 vom 9.11.2007

Die Änderungsrechtsakte und die vorgenommenen Berichtigungen der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP wurden in den Ursprungstext eingearbeitet. Diese konsolidierte Fassung (pdf) ist von rein dokumentarischem Wert.

See also

Weitere Informationen zur EUPM finden Sie auf der Website des Rates (EN) sowie auf der Website der Mission (EN).

Weitere Informationen zu EUFOR Althea finden Sie auf der Website des Rates (EN) sowie auf der Website der Operation (EN).

Letzte Änderung: 25.09.2008