Missionen der EU in der Demokratischen Republik Kongo

Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) unterstützt die Europäische Union die Demokratische Republik Kongo bei der Reform des Sicherheitssektors (SSR) und trägt auf diese Weise zur Förderung des Friedens und der Stabilität in Afrika bei.

RECHTSAKTE

Gemeinsame Aktion 2005/355/GASP des Rates vom 2. Mai 2005 betreffend die Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) (EUSEC RD Congo). [Siehe ändernde Rechtsakte].

Gemeinsame Aktion 2007/405/GASP des Rates vom 12. Juni 2007 betreffend die Polizeimission der Europäischen Union im Rahmen der Reform des Sicherheitssektors und seine Schnittstelle zur Justiz in der Demokratischen Republik Kongo (EUPOL RD Congo). [Siehe ändernde Rechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union hat im Rahmen der von der Regierung des Landes eingeleiteten Reform des Sicherheitssektors (SSR) zwei Unterstützungs- und Beratungsmissionen in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) eingerichtet. Die Mission "EUSEC RD Congo" konzentriert sich auf die Reform der Armee und die Mission "EUPOL RD Congo" auf die Umstrukturierung der Polizei.

EUSEC RD Congo, Ziele und Struktur

Das Ziel der Mission "EUSEC RD Congo" besteht in der konkreten Unterstützung der kongolesischen Regierung bei der Integration der Armee und der verantwortungsvollen Führung im Sicherheitssektor. So hat die Mission beispielsweise zur Modernisierung der Zahlungskette des Verteidigungsministeriums, zur Ausarbeitung eines Statuts für die Armeeangehörigen und zur biometrischen Erfassung, die eine zuverlässige Identifizierung aller Angehörigen der Streitkräfte ermöglichen soll, beigetragen.

Die Mission besteht aus etwa sechzig Personen, die in Kinshasa, wo sich das Hauptquartier befindet, in Kisangani, Goma, Bukavu und Bunia tätig sind.

EUPOL RD Congo, Ziele und Struktur

Die Mission "EUPOL RD Congo" verfolgt folgende Ziele:

Die Mission umfasst etwa fünfzig Experten. Das Hauptquartier befindet sich in Kinshasa. Im Rahmen des Stabilisierungsprozesses im Osten der DR Kongo unterhält die Mission außerdem eine ständige Vertretung in Goma und Bukavu.

Hintergrund

Die Europäische Union unterstützt den Übergangsprozess in der DR Kongo. Sie hat nach den beiden blutigen Kriegen, die das Land zwischen 1996 und 1997 und zwischen 1998 und 2002 heimgesucht haben, verschiedene militärische und polizeiliche Missionen im Land durchgeführt:

Im April 2005 bat die Regierung der DR Kongo die Europäische Union um Unterstützung im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors. Der Rat reagierte positiv auf dieses Ersuchen. Die Mission EUSEC RD Congo begann am 8. Juni 2005. Das Mandat wurde zweimal verlängert und endet am 30. Juni 2009. Die Mission EUPOL RD Congo begann am 1. Juli 2007. Das zunächst für zwölf Monate vorgesehene Mandat wurde bis 30. Juni 2009 verlängert.

Diese Missionen fügen sich ein in den Rahmen des Beitrags der Europäischen Union zur Vermeidung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten in Afrika (Gemeinsamer Standpunkt 2004/85/GASP. Der Rat hat darüber hinaus einen Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die afrikanische Region der Großen Seen ernannt, der seit 1996 damit beauftragt ist, die Bemühungen zur Schaffung der erforderlichen Bedingungen für eine dauerhafte und friedliche Lösung der Krisen in dieser Region zu unterstützen.

Bezug

EUSEC RD Congo:

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Terimin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

2005/355/GASP

2.5.2005

-

ABl. L 112 vom 3.5.2005

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Terimin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

2005/868/GASP

1.12.2005

-

ABl. L 318 vom 6.12.2005

2006/303/GASP

25.4.2006

-

ABl. L 112 vom 26.4.2006

2007/192/GASP

27.3.2007

-

ABl. L 87 vom 28.3.2007

2007/406/GASP

12.6.2007

-

ABl. L 151 vom 13.6.2007

2008/491/GASP

26.6.2008

-

ABl. L 168 vom 28.6.2008

EUPOL RD Congo:

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Terimin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

2007/405/GASP

1.7.2007

-

ABl. L 151 vom 13.6.2007

Ändernde(r) Rechtsakt(e

Datum des Inkrafttretens

Terimin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

2008/38/GASP

20.12.2007

-

ABl. L 9 vom 12.1.2008

2008/485/GASP

23.6.2008

-

ABl. L 164 vom 25.6.2008

See also

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Rates der Europäischen Union:

Letzte Änderung: 11.09.2008