Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen in der Europäischen Union

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (KOM(2009) 82 endg.) – Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Todesopfer sowie wirtschaftliche und ökologische Schäden stellen die schwerwiegendsten Auswirkungen von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen dar, deren Zahl und Auswirkungen zuzunehmen scheinen. Hauptursachen dieser wachsenden Katastrophenanfälligkeit sind die Auswirkungen des Klimawandels, die industrielle Entwicklung und die Verstädterung.

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Strategie ist Teil eines Maßnahmenpakets von inner- und außergemeinschaftlicher Dimension. Sie gilt nicht für konfliktbedingte Notsituationen und Terroranschläge.

Hauptmaßnahmen

Diese Strategie aus dem Jahr 2009 basiert auf drei wichtigen Themenbereichen:

Eine stärkere Ausrichtung auf Verhütung in der Rechtsvorschrift zum Katastrophenschutz

Im Dezember 2013 erließen der Rat und das Europäische Parlament den Beschluss über ein Katastrophenschutzverfahren der Union. Der am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Beschluss setzt unter anderem einen starken Schwerpunkt auf Katastrophenverhütung durch Vorschriften zu Risikobewertungen und Bewertungen der Risikomanagementfähigkeit, und enthält eine Reihe von ehrgeizigen Initiativen, die durch die Kommission umzusetzen sind (u. a. Risikobewertungen, Risikomanagementfähigkeit und freiwillige gegenseitige Begutachtungen).

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen (KOM(2009) 82 endg. vom 23.2.2009)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 924-947)

Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr: die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe (KOM(2010) 600 endgültig vom 26.10.2010)

Letzte Aktualisierung: 17.01.2017