Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik

Die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) soll die wesentlichen Voraussetzungen schaffen, um Fischbeständen und Fischereien ebenso wie der Meeresumwelt, ohne die es weder Bestände noch Fischfang gäbe, eine sichere Zukunft zu garantieren. Nachhaltigkeit ist der Kern der vorgeschlagenen Politik, und die Reform soll der Überfischung und der Verringerung der Fischbestände ein Ende setzen. Nachhaltige Fischerei bedeutet, dass in einem Umfang gefischt wird, der das Nachwachsen der Bestände nicht gefährdet und langfristig hohe Erträge sichert. Die Reform basiert auf einem dezentralen Ansatz des Fischereimanagements nach Region und Meeresregion. Sie soll die Regeln der politischen Entscheidungsfindung in der Europäischen Union (EU) und in der ganzen Welt dank nachhaltiger Fischereiabkommen verbessern.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 13. Juli 2011 Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik [KOM(2011) 417 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) ist ein Beitrag zur Strategie Europa 2020. Deshalb muss sie sich an der Schaffung eines nachhaltigen und integrativen Wachstums, eines stärkeren Zusammenhalts in den Küstenregionen und einer robusteren Wirtschaftsleistung der Unternehmen beteiligen.

Die von der Kommission unterbreiteten Vorschläge sind auf Nachhaltigkeit und langfristige Lösungen ausgerichtet.

Bestandserhaltung und Nachhaltigkeit

Dank eines Fischereimanagements, dass die bedeutendsten negativen Auswirkungen auf andere Bestände, Arten und Ökosysteme beseitigt, könnte die GFP zur Sicherung des guten ökologischen Zustands der Meeresumwelt nach Maßgabe der „Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie“ beitragen.

Die im Rahmen der GFP-Reform angenommenen Maßnahmen sollen ermöglichen, dass die Befischung spätestens 2015 im Umfang des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY - maximum sustainable yield) erfolgt, was den internationalen Verpflichtungen entspricht, die die Europäische Union (EU) eingegangen ist. Die höchste durch Fischfang entnommene Menge darf den Fortbestand der Bestände nicht gefährden. Im Gegenteil, sie soll dazu beitragen, die Populationsgrößen auf dem Niveau maximaler Produktivität zu erhalten.

Die anvisierten Maßnahmen sehen zudem das Ende der Praxis vor, unerwünschten Fisch ins Meer zurückzuwerfen und umfassen auch langfristige Bewirtschaftungspläne, die sich auf die besten wissenschaftlichen Gutachten stützen sowie die Verbesserung der Datenerhebung und der Abrufbarkeit von vollständigen und zuverlässigen Daten.

Eine Zukunft für Fischwirtschaft und Aquakultur

Die GFP soll die Fischwirtschaft und die Aquakultur zu starken, rentablen, wettbewerbsfähigen und attraktiven Wirtschaftssektoren machen. Um die Rentabilität zu steigern und überschüssige Fangkapazitäten abzubauen, schlägt die Kommission vor, ein System von übertragbaren Fischereibefugnissen für große Schiffe einzuführen. Dieses System sollte es bestimmten Wirtschaftsakteuren ermöglichen, die Anteile anderer Wirtschaftsakteure, die aus dem Beruf ausscheiden möchten, aufzukaufen. Dieses System erfordert keine öffentliche Finanzierung. Darüber hinaus kann es die Einkommen im Fischereissektor steigern und neue Arbeitsplätze schaffen.

Zudem können Maßnahmen zur Unterstützung handwerklicher Küstenfischerei oder nachhaltiger Aquakultur getroffen werden.

Verbraucherinformation

Die Verbraucher sollten besser über die Qualität und die Nachhaltigkeit der Produkte informiert werden, die sie kaufen. Die Etiketten könnten insbesondere auch Angaben zu den Produktionstechniken oder zum Umweltstatus enthalten.

Die Erzeugerorganisationen könnten die Planung der Fischereiaktivitäten ihrer Mitglieder aktiver mitgestalten und auch eine bedeutendere Rolle bei der Marktausrichtung zur Deckung der Nachfrage und der Steigerung der Gewinne der Fischer übernehmen.

Optimierte politische Entscheidungsfindung durch Regionalisierung

Mit der Reform sollen Lösungen gefördert werden, die auf die regionalen und lokalen Bedürfnisse abgestimmt sind, um den Besonderheiten der einzelnen Meeresräume besser Rechnung zu tragen. Die wesentlichen Entscheidungen über die Grundsätze und die allgemeinen Ziele der Politik sollen weiterhin auf EU-Ebene getroffen werden. Die Mitgliedstaaten können jedoch unter Aufsicht der Kommission andere Bewirtschaftungsmaßnahmen beschließen. Im Interesse eines effizienten Managements könnten die Mitgliedstaaten unter anderem technische Erhaltungsmaßnahmen und Rückwurfverhinderungsmaßnahmen festlegen und sie über nationale Rechtsvorschriften umsetzen.

Die Kommission beabsichtigt, die Mitwirkung der Beiräte bei der Bestandsbewirtschaftungspolitik im Rahmen des Regionalisierungskonzepts auszuweiten. Aufgrund der Besonderheiten des Aquakultursektors schlägt die Kommission vor, einen Beirat für Aquakultur einzusetzen.

Finanzhilfen

Die öffentliche Finanzierung soll zukünftig den gesamten Tätigkeitsbereich abdecken. Sie wird vereinfacht und an die Einhaltung von Bedingungen (insbesondere hinsichtlich der Nachhaltigkeit) durch die Akteure des Wirtschaftszweigs geknüpft. Die Interventionsregelung im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation wird zudem modernisiert. In Zukunft sollen die Interventionspreise dezentral und auf angemessener Ebene festgesetzt werden, um die Vernichtung von Überschüssen zwecks Erhaltung der Preise zu vermeiden.

Externe Dimension

Fischereipolitisches Handeln der EU zielt auf Nachhaltigkeit und den Schutz der Meeresökosysteme. Es stützt sich hauptsächlich auf eine stärkere Zusammenarbeit, damit die wissenschaftlichen Erkenntnisse gemeinsam genutzt und die Vorschriften, insbesondere hinsichtlich der Bekämpfung der illegalen Fischerei eingehalten werden.

Die EU wird in den regionalen und internationalen Fischereiorganisationen aktiver mitwirken und auch in den Beziehungen zu Drittländern eine aktivere Rolle übernehmen.

Nachhaltige Fischereiabkommen mit Nicht-EU-Ländern müssen stärker auf die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen, die Verbesserung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Gewährleistung zuverlässiger Rahmenbedingungen für Entscheidungsfindung und Umsetzung ausgerichtet werden.

Hintergrund

Die Reform stützt sich auf eine breitangelegte öffentliche Konsultation, die 2010 abgeschlossen wurde. Die Beiträge der interessierten Kreise haben dazu gedient, eine Reform vorzubereiten, die die sich wie folgt zusammensetzt:

Letzte Änderung: 03.12.2011