Die EU-Fischereikontrollregelung

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 zur Einführung einer Regelung zur Sicherstellung der Einhaltung der gemeinsamen Fischereipolitik

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit dieser Verordnung wird eine Regelung für die Kontrolle, Inspektion und Durchsetzung erlassen, mit der die Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) durch die nationalen Behörden sichergestellt werden soll.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Kontrolle und Überwachung

Inspektionsbefugnisse

Die EU-Länder haben die Verantwortung für die Kontrolle und Durchsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik. Die Kommission kann jedoch eigene unabhängige Inspektionen durchführen. So kann sie beispielsweise an nationalen Inspektionen teilnehmen, um zu überprüfen, ob die nationalen Behörden die Vorschriften entsprechend umsetzen, und Kontrollen des nationalen Fischereikontrollsystems der einzelnen EU-Länder durchführen.

Sanktionen

Datenerfassung

Koordinierung

Zur Förderung der engeren Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Verfahren organisiert die Europäische Fischereiaufsichtsagentur gemeinsame Kontrollmaßnahmen unter Einbeziehung von Inspektoren aus unterschiedlichen EU-Ländern.

Vorschriften für spezifische Kontroll- und Inspektionsprogramme für bestimmte Fischereien

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 847/96, (EG) Nr. 2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/2008 sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1627/94 und (EG) Nr. 1966/2006 (ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1-50)

Im Nachhinein vorgenommene Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (ABl. L 83 vom 25.3.2019, S. 18-37)

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1986 der Kommission vom 13. Dezember 2018 über ein spezifisches Kontroll- und Inspektionsprogramm für bestimmte Fischereien und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2012/807/EU, 2013/328/EU, 2013/305/EU und 2014/156/EU (ABl. L 317 vom 14.12.2018, S. 29-46)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22-61)

Siehe konsolidierte Fassung.

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik (ABl. L 112 vom 30.4.2011, S. 1-153)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1936/2001 und (EG) Nr. 601/2004 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1093/94 und (EG) Nr. 1447/1999 (ABl. L 286 vom 29.10.2008, S. 1-32)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 29.10.2020