Geschäftsordnung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss – Geschäftsordnung

Artikel 303 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Der Wirtschafts- und Sozialausschuss

WAS IST DER ZWECK DER GESCHÄFTSORDNUNG UND VON ARTIKEL 303 DES VERTRAGS ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Mitglieder

Rolle des EWSA im Gesetzgebungsverfahren

Arbeitsorgane des EWSA

Das Präsidium

Präsidentschaft und Präsident

Fachgruppen

Unterausschüsse

Beratende Kommissionen

Plenartagungen

Abstimmungsverfahren

Dialog mit den wirtschaftlichen und sozialen Organisationen in der EU und in Nicht-EU-Ländern

Zivilgesellschaft

WANN TRITT DIE GESCHÄFTSORDNUNG IN KRAFT?

Die Geschäftsordnung ist am 21. September 2010 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Namentliche Stimmabgabe: Hat eine namentliche Abstimmung stattgefunden, so sind die Namen der Abstimmenden anzuführen.

HAUPTDOKUMENTE

Kodifizierte Fassung der Geschäftsordnung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses – Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat am 14. Juli 2010 die kodifizierte Fassung seiner Geschäftsordnung angenommen (ABl. L 324 vom 9.12.2010, S. 52-68)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Sechster Teil – Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften – Titel I – Institutionelle Bestimmungen – Kapitel 3 – Die beratenden Einrichtungen der Union – Abschnitt I – Der Wirtschafts- und Sozialausschuss – Artikel 303 (ex-Artikel 260 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 178)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (ABl. C 102 vom 5.4.2012, S. 1-5)

Letzte Aktualisierung: 21.11.2017