Innovation und Lissabon-Strategie

1) ZIEL

Definition des Innovationsprozesses und der Innovationspolitik sowie Vorlage eines Aktionsprogramms für die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten als Beitrag zur Verwirklichung der in der Lissabon-Strategie festgelegten Ziele.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Mitteilung der Kommission vom 11. März 2003 „Innovationspolitik: Anpassung des Ansatzes der Union im Rahmen der Lissabon-Strategie"

[KOM(2003) 112 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) INHALT

Hintergrund. Die Mitteilung stellt eine Bestandsaufnahme des Innovationsprozesses und der im März 2000 beschlossenen Lissabon-Strategie dar, die darauf abzielt, die Europäische Union bis 2010 zum dynamischsten und wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Zusammen mit dem Grünbuch über Unternehmergeist und der Mitteilung zur Industriepolitik in einem erweiterten Europa trägt die vorliegende Mitteilung zur Entwicklung einer an Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ausgerichteten Unternehmenspolitik bei.

Definition. Innovation umfasst die Einführung, Aneignung und erfolgreiche Verwendung einer Neuerung in Wirtschaft und Gesellschaft.

Bedeutung der Innovation für die Unternehmen. Unternehmen benötigen Innovation, um neue Märkte zu erobern oder sich im Wettbewerb zu behaupten. Innovation kann sehr unterschiedliche Formen annehmen, von der Erfindung als Forschungs- und Entwicklungsergebnis über die Anpassung von Produktionsprozessen bis zur Nutzung neuer Märkte, zum Einsatz neuer organisatorischer Ansätze oder zur Entwicklung neuer Vermarktungskonzepte.

Der Innovationswettlauf erweist sich als ebenso wichtig wie der Preiswettbewerb. Die Unternehmen müssen also auf diesem Gebiet eine aktive Rolle übernehmen, vor allem, damit die Forschungsergebnisse bei ihnen ankommen und damit sie zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union beitragen können.

Innovationspolitik. Für die Politik machen es die vielen unterschiedlichen Formen der Innovation schwer, den Prozess in seiner Gesamtheit zu erfassen. Zunächst wurde ein linearer, von der Forschung ausgehender Ansatz verfolgt, eine systemische Herangehensweise unter Einschluss sämtlicher Elemente, die an der Innovation teilhaben, erwies sich jedoch als geeigneter. Diese Vorgehensweise muss weiter entwickelt werden, um nicht nur die technologische Innovation, sondern auch andere Formen der Innovation begreifen zu können. Aufgabe der Europäischen Union ist es, ihr Wissen über diesen Prozess zu vertiefen, um eine wirksame Politik zu erarbeiten.

Durch die Einbeziehung der Innovation in die verschiedenen Politikfelder ließe sich das Unternehmen als Mittelpunkt des Innovationsprozesses stärken. Die Entwicklung von Unternehmergeist bei den Mitarbeitern würde es den Unternehmen ermöglichen, größeren Nutzen aus den Chancen zu ziehen, die der Markt ihnen bietet. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und staatlichen Stellen macht die Bildung so genannter Cluster erforderlich, d. h. die Konzentration von einander ergänzenden und interdependenten, aber doch miteinander konkurrierenden Unternehmen an einem geografischen Ort. Auch die Marktbedingungen und die Verbrauchernachfrage spielen eine wichtige Rolle. Darüber hinaus müssen für die Entwicklung innovativer Verfahren bestimmte Parameter wie Wettbewerb, Kapitaleinlagen, ein mit wenigen Vorschriften auskommendes ordnungspolitisches Umfeld sowie qualifizierte und mobile Arbeitskräfte vorhanden sein.

Diese Vielschichtigkeit macht die Umsetzung der Innovationspolitik schwierig. Daher müssen sich die Verwaltungen auf gemeinschaftlicher, nationaler und regionaler Ebene dieses Themas mit einem Höchstmaß an Flexibilität annehmen.

Herausforderungen. Die Europäische Union muss den Rückstand gegenüber ihren wichtigsten Konkurrenten aufholen, die neuen Mitgliedstaaten bei der Beseitigung vorhandener Schwächen unterstützen, die erforderlichen Kompetenzen entwickeln und Nutzen aus ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage ziehen.

Trotz einiger ermutigender Ergebnisse der Innovationsanzeiger 2001 und 2002 ist der Rückstand der Europäischen Union gegenüber den USA und Japan nach wie vor erheblich. Die Tatsache, dass einige Mitgliedstaaten bessere Fortschritte erzielt haben als andere, ermöglicht letzteren dank des offenen Koordinierungsverfahrens ein rascheres Voranschreiten. Die Europäische Union wird ferner die internen Widerstände, die der Anpassung an innovative Verfahren entgegenstehen, überwinden müssen.

Die Erweiterung der Europäischen Union macht die Durchführung spezifischer Maßnahmen erforderlich. Die Bevölkerung in den Beitrittsländern hat schon häufig ihre Innovationsfähigkeit unter Beweis gestellt, indem sie sich dem Umbau ihrer Volkswirtschaften anpasste. Auch wenn sich diese Länder häufig denselben Problemen gegenüber sehen wie die Mitgliedstaaten der EU, bedürfen Aus- und Weiterbildung, Anpassung und Schaffung angemessener Finanzierungskreisläufe besonderer Aufmerksamkeit.

Generell gilt es, die allgemeinen oder besonderen Qualifikationen der Arbeitskräfte in Europa zu verbessern.

Darüber hinaus muss angesichts der demografischen Entwicklung und des damit einhergehenden Alterns der Bevölkerung die Organisation der Berufe einer Prüfung unterzogen und der Flexibilität größere Bedeutung eingeräumt werden, um insbesondere die Berufsausbildung zu stärken.

Auf Ebene der Europäischen Union gilt es, sich die Besonderheiten der EU, beispielsweise die Bedeutung des öffentlichen Sektors oder die zunehmende Verstädterung, zu Nutze zu machen.

Rahmen für die Innovationspolitik. Auf europäischer Ebene sind vor allem mit den Forschungsrahmenprogrammen Koordinierungsanstrengungen unternommen worden, um die Verbindung von Forschung und Innovation zu verbessern. Auch in den anderen Bereichen muss der Innovationsaspekt verstärkt werden. Die fünf vorrangigen Ziele, die in der Mitteilung der Kommission „Innovation in einer wissensbestimmten Wirtschaft" aufgestellt wurden, sind nach wie vor aktuell, ihre Förderung muss jedoch verstärkt werden. Ein Handlungsrahmen soll geschaffen werden, der die Koordinierung begünstigt:

Die Mitgliedstaaten müssen nationale Innovationsstrategien entwickeln bzw. verstärken und die Maßnahmen der zuständigen Ministerien koordinieren.

Es werden verschiedene Maßnahmen durchgeführt; beispielsweise beabsichtigt die Europäische Kommission, den Lernprozess zu fördern. Im Rahmen eines Pilotprojekts soll das Unterstützungssystem zur Innovationsförderung verbessert werden, wobei den Beitrittsländern besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden soll.

Sonstige Maßnahmen. Zur Stärkung des Innovationsprozesses wird es erforderlich sein, neue Ideen zu prüfen.

Zunächst gilt es, die Rahmenbedingungen für die Unternehmen zu verbessern, indem man die Interaktion mit anderen Politikbereichen wie Wettbewerb, Binnenmarkt, Regionalpolitik, Besteuerung, Bildung und Berufsausbildung, Umwelt, Normung oder Gemeinschaftspatent stärkt.

Ohne positive Aufnahme durch den Markt wird die Innovation nicht vorankommen. In diesem Fall lässt sich die Reaktion der Verbraucher auf Pilotmärkten innerhalb der Europäischen Union untersuchen, deren Aufnahmefähigkeit möglicherweise auf Grund spezifischer Merkmale besonders groß ist. Diese Vorgehensweise wird es den europäischen Unternehmen auch erleichtern, auf dem Weltmarkt Fuß zu fassen.

Der öffentliche Sektor in der Union ist Quelle und Anwender von Innovationen, trotz nach wie vor vorhandener Hindernisse. Diesen Weg gilt es daher weiterzuverfolgen, vor allem unter Nutzung der Methoden des E-Government.

Auf regionaler Ebene, auf der häufig innovative Verfahren entstehen, müssen Anstrengungen unternommen werden, um eine Isolierung zu vermeiden, und die Bildung von Unternehmens-Clustern und Ausbildungszentren muss gefördert werden. Die Kommission wird die Anstrengungen der regionalen Behörden und der europäischen Netze unterstützen.

Aktionsplan. Auch wenn der Rückstand gegenüber den USA auf dem Gebiet der Innovation sich noch nicht bemerkbar macht, ist es doch wichtig, dass die Europäische Union eine Innovationspolitik entwickelt. Daher werden die Mitgliedstaaten und die Kommission einen Handlungsrahmen in Form von Prioritäten und Zielen schaffen.

Die Mitgliedstaaten müssen ihre nationalen Strategien zur Innovationsförderung festigen, der Kommission Informationen über Innovationen übermitteln und ihre Mitwirkung am gemeinsamen Lernprozess verstärken.

Die Kommission wird die Kohärenz der verschiedenen verfügbaren Daten und den gemeinsamen Lernprozess verbessern, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Ergebnisse des Prozesses analysieren und eine Pilotinitiative zur Bewertung der Ergebnisse starten. In den Beitrittsländern wird sie eine Plattform für den Informationsaustausch schaffen und den Innovationsanzeiger auf diese Länder ausweiten. Sie wird einen Bericht über Innovationspolitik auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene erstellen und zur Innovation im öffentlichen Sektor beitragen.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden ein Koordinierungsverfahren einrichten, den gemeinsamen Lernprozess und ihre Zusammenarbeit verstärken, um die Innovation in der EU zu entwickeln.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 13.05.2003