Normung in der Europäischen Union

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung

Verordnung (EU) 2022/2480 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Verordnung enthält Bestimmungen zur Regelung der

Die Verordnung gilt sowohl für Dienstleistungen als auch für Produkte. Die geforderten Eigenschaften eines Produkts oder einer Dienstleistung müssen außerdem den Umweltschutz und den Schutz der öffentlichen Gesundheit einschließen.

Normungsaufträge für europäische Normungsorganisationen

Die Kommission kann eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen damit beauftragen, eine europäische Norm zu erarbeiten. Europäische Normen müssen marktorientiert sein, dem öffentlichen Interesse und den politischen Zielen der EU Rechnung tragen. Die Kommission legt die Anforderungen an den Inhalt und einen Termin für dessen Annahme fest. Die Mitgliedstaaten werden die Kommission über alle an die Normungsgremien gerichteten Aufforderungen zur Erstellung technischer Spezifikationen oder einer bestimmten Produktnorm in Kenntnis setzen, damit ein Entwurf für technische Vorschriften ausgearbeitet werden kann.

Umfassende Mitwirkung am Normungsprozess

Anerkennung und Verwendung von technischen Spezifikationen

Behörden sollten den größtmöglichen Nutzen aus der ganzen Bandbreite einschlägiger technischer Spezifikationen ziehen, wenn sie Hardware, Software und IT-Dienstleistungen beschaffen. Die technischen Spezifikationen haben Marktakzeptanz erreicht und ihre Verwendungen hemmen nicht die Interoperabilität bei der Verwendung bereits bestehender europäischer oder internationaler Normen.

Jährliche Arbeitsprogramme und Einwände gegen harmonisierte Normen

Das jährliche Arbeitsprogramm zeigt strategische Prioritäten unter Berücksichtigung der langfristigen Wachstumsstrategien der EU auf. Die Kommission richtet ein Notifizierungssystem für alle Interessenträger ein, um zweckmäßige Konsultation und Marktrelevanz zu gewährleisten, bevor das jährliche Arbeitsprogramm oder Normungsaufträge verabschiedet oder Entscheidungen über Einwände gegen harmonisierte Normen, die durch die Mitgliedstaaten oder das Europäische Parlament hervorgebracht werden, getroffen werden.

Berichterstattung

Die europäischen Normungsorganisationen übermitteln der Kommission einen Jahresbericht über die Durchführung dieser Verordnung.

Spezifische Normen

Die Verordnung bezieht sich ausdrücklich auf die folgenden spezifischen Normen:

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

Die Verordnung (EU) 2022/2480 tritt am 9. Juli 2023 in Kraft.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12-33).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EU) 2022/2480 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 hinsichtlich Entscheidungen der europäischen Normungsorganisationen über europäische Normen und Dokumente der europäischen Normung (ABl. L 323 vom 19.12.2022, S. 1-3).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss – Eine strategische Vision der europäischen Normung: Weitere Schritte zur Stärkung und Beschleunigung des nachhaltigen Wachstums der europäischen Wirtschaft bis zum Jahr 2020 (KOM(2011) 311 endg., 1.6.2011).

Letzte Aktualisierung: 09.07.2023