Montage von Kraftfahrzeugreifen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 458/2011 – Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern hinsichtlich der Montage von Reifen

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Anforderungen an die Montage von Reifen

Gemäß der Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Kraftfahrzeugen sind Reifen in die drei Reifenklassen C1, C2 und C3 unterteilt.

Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen von der gleichen Bauart sein, wobei dies nicht für Notreifen* gilt.

Der Raum, in dem sich das Rad dreht, muss so groß sein, dass sich Reifen und Felgen ungehindert bewegen können.

Die an einem Kraftfahrzeug montierten Reifen haben eine größte zulässige Tragfähigkeit und müssen mit einem Symbol für die Geschwindigkeitskategorie versehen sein. Diese Aspekte müssen mit den entsprechenden Fahrzeugen kompatibel sein.

Verfügt ein Fahrzeug über ein Notrad, muss es einer von zwei Kategorien angehören. Es muss sich entweder:

Regeln in Bezug auf die EG-Typgenehmigung

Der Fahrzeughersteller muss bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf EG-Typgenehmigung einreichen. Dieser Antrag muss bestimmte Informationen enthalten, wie etwa:

Kommt die zuständige Behörde zu dem Ergebnis, dass das Fahrzeug alle Anforderungen in Bezug auf die Montage von Reifen erfüllt, erteilt sie die EG-Typgenehmigung und vergibt eine Typgenehmigungsnummer gemäß der Richtlinie 2007/46/EG.

Verordnung (EU) 2015/166 ändert Verordnung (EU) Nr. 458/2011 und passt sie an den technischen Fortschritt hinsichtlich des fakultativen Ersatzrades für Fahrzeuge der Klasse N1 an (d. h. Fahrzeuge, die Güter transportieren, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen).

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 2. Juni 2011 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Komplettnotrad: ein Notreifen, der für die Benutzung bei höheren Reifeninnendrücken als den für normale und verstärkte Reifen festgelegten Luftdrücken ausgelegt ist

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 458/2011 der Kommission vom 12. Mai 2011 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern hinsichtlich der Montage von Reifen und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 124 vom 13.5.2011, S. 11-20)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 458/2011 wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 07.07.2016