Windschutzscheiben-Wischanlagen und Windschutzscheiben-Waschanlagen von Autos

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 1008/2010 — Typgenehmigung für Windschutzscheiben-Wischanlagen und Windschutzscheiben-Waschanlagen bestimmter Kraftfahrzeuge

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Verordnung legt Anforderungen für die Typgenehmigung von Wischanlagen und Waschanlagen von Kraftfahrzeugen fest. Sie ist Bestandteil der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 über Typgenehmigungsanforderungen für die Sicherheit von Kraftfahrzeugen.

Betroffener Fahrzeugtyp

Diese Verordnung gilt für Fahrzeuge der Klasse M1, d. h. für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit Sitzplätzen für höchstens 8 Personen zusätzlich zum Fahrer.

Vorschriften für Windschutzscheiben-Wischanlagen und Windschutzscheiben-Waschanlagen

Die Hersteller müssen ihre Kraftfahrzeuge folgendermaßen ausstatten:

Darüber hinaus legt die Verordnung Prüfverfahren fest, um das Material zu testen.

Beantragung der EU-Typgenehmigung

Der Fahrzeughersteller muss bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Typgenehmigung einreichen. Er hat 2 Möglichkeiten:

Dieser EU-Typgenehmigungsantrag muss bestimmte Angaben enthalten:

Kommt die zuständige Behörde zu dem Ergebnis, dass das Fahrzeug alle Anforderungen in Bezug auf die Windschutzscheiben-Wischanlage und Windschutzscheiben-Waschanlage erfüllt, erteilt sie die EU-Typgenehmigung und vergibt eine Typgenehmigungsnummer im Einklang mit der Richtlinie 2007/46/EG.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 30. November 2010 in Kraft getreten.

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Windschutzscheiben-Wischanlage: eine Anlage zum Wischen der Außenseite der Windschutzscheibe.

Windschutzscheiben-Waschanlage: eine Anlage zum Aufbewahren, Befördern und Sprühen von Flüssigkeit auf die Außenseite der Windschutzscheibe.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 1008/2010 der Kommission vom 9. November 2010 über die Typgenehmigung von Windschutzscheiben-Wischanlagen und Windschutzscheiben-Waschanlagen bestimmter Kraftfahrzeuge und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 292 vom 10.11.2010, S. 2-20)

Im Nachhinein vorgenommene Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1008/2010 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1-160)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr, 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 200 vom 31.7.2009, S. 1-24)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 27.10.2016