Binnenmarktakte: besser arbeiten, unternehmen und Handel treiben

Ende 2012 wird der 20. Jahrestag des Binnenmarkts stattfinden. In den beiden Jahrzehnten seines Bestehens gehörten die Schaffung des Binnenmarkts und die Öffnung der Grenzen zu den wichtigsten Wachstumsmotoren in Europa. Allerdings haben die Globalisierung der letzten Jahre und der technologische Wandel neue Herausforderungen geschaffen, denen sich die Europäische Union (EU) stellen muss. Diese Binnenmarktakte enthält Antworten auf diese Herausforderungen. Sie rückt Unternehmen und Bürger in den Mittelpunkt des Binnenmarkts und schlägt zuverlässige Instrumente zur Wachstumsbelebung vor.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 27. Oktober 2010 „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben“ [KOM(2010) 608 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung erläutert verschiedene Maßnahmen, die die Europäische Kommission vorschlägt, um den Binnenmarkt anzukurbeln, damit er erneut zum Wachstumsmotor im Dienste der sozialen Marktwirtschaft wird. Diese Maßnahmen betreffen Unternehmen, Bürger und die Governance des Binnenmarkts. Die Binnenmarktakte ist eine Initiative, die zusammen mit dem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 vorgelegt wird.

Vorgeschlagene Maßnahmen für die Unternehmen

In der Europäischen Union (EU) gibt es 20 Mio. Unternehmen. Diese beschäftigen 175 Mio. Bürger und versorgen 500 Mio. Verbraucher inner- und außerhalb der EU mit Waren und Dienstleistungen.

Die Kommission möchte das kreative Potenzial der Unternehmen fördern, indem sie gegen Produktpiraterie vorgeht. Daher plant die Kommission, 2010 einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie und 2012 eine Rahmenrichtlinie über die Verwaltung von Urheberrechten vorzuschlagen.

Die Binnenmarktakte soll neue Wege für ein nachhaltiges Wachstum bereiten. Einer dieser Wege betrifft die Entwicklung des Binnenmarkts für Dienstleistungen auf der Grundlage des Verfahrens der „gegenseitigen Evaluierung“ der Dienstleistungsrichtlinie. Darüber hinaus sieht die Akte Initiativen zur Weiterentwicklung des elektronischen Handels vor. Zur Stärkung der Nachhaltigkeit des Wachstums wird die Kommission 2011 die Energiebesteuerungsrichtlinie überarbeiten. Gleichzeitig wird die Kommission 2011 einen Plan für Energieeffizienz vorlegen.

Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa sind ein nicht zu vernachlässigender Innovationsmotor und weisen ein hohes Beschäftigungsreservoir auf. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, möchte die Kommission 2011 einen Aktionsplan zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu den Kapitalmärkten annehmen. Ferner möchte sie den „ Small Business Act “ mit der Strategie Europa 2020 verknüpfen. Außerdem schlägt sie die Überprüfung der Richtlinien über Rechnungslegungsstandards vor, um die Rechnungslegungsanforderungen für KMU zu vereinfachen.

Um Innovation und langfristige Investitionen zu finanzieren, möchte die Kommission private Obligationsanleihen zur Finanzierung europäischer Projekte ausgeben. Zudem will sie steuerliche Nachteile im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten beseitigen und für eine reibungslosere Auftragsvergabe sorgen.

Die Binnenmarktakte legt den Grundstein für günstige rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen. In diesem Sinne möchte die Kommission 2011 einen konsolidierten Richtlinienvorschlag für eine gemeinsame Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) vorlegen. Im gleichen Jahr soll eine neue Mehrwertsteuer-Strategie vorgelegt werden.

Die EU muss ihre Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten stärken, indem sie ihre Zusammenarbeit in Regulierungsfragen mit den wichtigsten Handelspartnern weiter ausbaut. Der Grundgedanke besteht darin, ein Gemeinschaftsinstrument zu schaffen, das sich auf die Umsetzung der von der Europäischen Union eingegangenen internationalen Verpflichtungen stützt.

Vorgeschlagene Maßnahmen für die Bürger

Die öffentlichen Dienste und die Schlüsselinfrastrukturen müssen optimiert werden. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Kommission, eine Mitteilung mit einem Maßnahmenpaket zu Diensten von allgemeinem Interesse vorzulegen. In Bezug auf den Verkehr möchte die Kommission die gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes überarbeiten. Darüber hinaus hat die Kommission die Absicht, Prioritäten im Bereich der Energieinfrastrukturen bis 2020-2030 zu formulieren.

Ferner ist es von zentraler Bedeutung, die Solidarität im Binnenmarkt zu stärken. Daher muss die Kommission vorab systematisch die sozialen Auswirkungen der Legislativvorschläge analysieren. Daneben möchte sie 2011 die Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung überprüfen und eine Konsultation der Sozialpartner über die Einrichtung eines europäischen Rahmens für industrielle Umstrukturierungen einleiten.

Eines der Ziele der Binnenmarktakte besteht darin, den Zugang zu Beschäftigung und lebenslangem Lernen zu sichern. Um dies zu erreichen, muss 2011 das System der Anerkennung von Berufsqualifikationen auf der Grundlage einer Bewertung der bisherigen Fortschritte reformiert werden. Auch die Mobilität junger Menschen soll durch die Einführung eines speziellen Ausweises im Rahmen von „Jugend in Bewegung (EN)“ gefördert werden.

Neue Instrumente im Dienste der sozialen Marktwirtschaft müssen eingeführt werden. Hierzu müssen zunächst die bestehenden rechtlichen Strukturen der Sozialwirtschaft (Stiftungen, Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften) qualitativ verbessert werden. Die Kommission wird darüber hinaus 2011 eine öffentliche Konsultation zur Corporate Governance einleiten und eine Initiative für soziales Unternehmertum vorschlagen.

Auch die Verbraucher stehen im Mittelpunkt der Binnenmarktakte. So wird die Kommission eine Bewertung der derzeitigen Praktiken in Bezug auf Preisvergleich-Websites vornehmen und auf der Grundlage bewährter Praktiken der Mitgliedstaaten Leitlinien für diese Websites ausarbeiten. Ferner plant die Kommission, im Jahr 2011 einen mehrjährigen Aktionsplan zur Weiterentwicklung der europäischen Marktaufsicht auszuarbeiten. Auch das Aufzeigen und die Beseitigung steuerlicher Hindernissen gehört zu ihren Prioritäten.

Vorgeschlagene Maßnahmen für eine gute Binnenmarktgovernance

Aufgabe der Kommission ist es, die Binnenmarktregeln durchzusetzen. Die Mitgliedstaaten sind daher aufgerufen, dafür zu sorgen, dass mehr Binnenmarktrichtlinien umgesetzt werden und ihre Umsetzungsmaßnahmen zu notifizieren.

Eine gute Binnenmarktgovernance muss sich auf ein echtes elektronisches Netz der europäischen Verwaltungen stützen. Daher plant die Kommission, 2011 eine Strategie zur Ausdehnung des Binnenmarktinformationssystems vorzulegen.

Die Streitbeilegung muss verbessert werden, da die europäischen Verbraucher durch den Kauf defekter Waren oder nicht konformer Dienstleistungen jährlich 0,3 % des europäischen BIP verlieren. Um diese Probleme zu beheben, beabsichtigt die Kommission die Ausarbeitung einer Initiative zur Nutzung alternativer Möglichkeiten der Streitbeilegung in der EU sowie einer Empfehlung für das Netz der alternativen Streitbeilegungssysteme für Finanzdienstleistungen.

Um Bürgern und Unternehmen präzise Informationen über den Binnenmarkt zu bieten, möchte die Kommission das Internetportal „Ihr Europa “ weiterentwickeln und mit „Europe direct“ koordinieren. Auch das SOLVIT-Netz muss gestärkt werden.

Schließlich möchte die Kommission den Dialog mit der Zivilgesellschaft (Verbraucher, NRO, Gewerkschaften, Unternehmer, Sparer und Gebietskörperschaften) intensivieren.

Konsultation

Die Kommission fordert die interessierten Kreise auf, bis spätestens 28. Februar 2011 zu den Maßnahmen zur Neubelebung des Binnenmarkts Stellung zu nehmen.

See also

Letzte Änderung: 13.12.2010