Halteeinrichtung für Beifahrer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen
Diese Richtlinie legt die Vorschriften für Halteeinrichtungen für Beifahrer von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen fest. Bei dieser Richtlinie handelt es sich um eine Einzelrichtlinie des EG-Typgenehmigungssystems, das durch die Richtlinie 2002/24/EG gebildet wird.
RECHTSAKT
Richtlinie 2009/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Halteeinrichtung für Beifahrer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen (kodifizierte Fassung)(Text von Bedeutung für den EWR).
ZUSAMMENFASSUNG
Diese Richtlinie legt die Anforderungen für die Halteeinrichtung für Beifahrer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse L fest.
Geltungsbereich
Die vorliegende Richtlinie gilt für:
Allgemeine Bestimmungen für die Halteeinrichtung für Beifahrer
Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen mit einer Halteeinrichtung für Beifahrer ausgerüstet sein, die aus einem Haltegurt und/oder einem/mehreren Haltegriff(en) besteht.
Der Haltegurt muss so am Sitz befestigt sein, dass er vom Beifahrer leicht benutzt werden kann. Der Haltegurt und seine Befestigung müssen so ausgelegt sein, dass sie eine senkrechte Zugkraft von 2000 N aufnehmen können, die mit einem maximalen Druck von 2 MPa statisch aufgebracht wird.
Der Haltegriff muss in der Nähe des Sitzes angebracht sein. Auch der Haltegriff muss eine senkrechte Zugkraft von 2000 N mit einem maximalen Druck von 2 MPa aufnehmen können. Bei Verwendung von zwei Haltegriffen sind beide Griffe symmetrisch anzuordnen.
Verfahren zur Erteilung der EG-Typgenehmigung für Bauteile
Der Hersteller des Fahrzeugs stellt einen Antrag auf Erteilung der EG-Typgenehmigung bei der Genehmigungsbehörde des Mitgliedstaates. Dazu wird ein Beschreibungsbogen verwendet.
Der Typgenehmigungsbogen wird von der zuständigen Behörde ausgestellt, die innerhalb eines Monats die zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten informieren muss.
Sollten die Anforderungen dieser Richtlinie nicht erfüllt sein, können die Mitgliedstaaten die EG-Typgenehmigung für zweirädrige Kraftfahrzeuge aus Gründen, die sich auf die Halteeinrichtung für Beifahrer beziehen, verweigern.
Hintergrund
Mit dieser Richtlinie wird Richtlinie 93/32/EG aufgehoben.
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Frist für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Richtlinie 2009/79/EG |
21.8.2009 |
- |
ABl. L 201 vom 1.8.2009 |
Letzte Änderung: 05.08.2010