Einrichtung von Bankenrettungsfonds

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (COM(2010) 254 final) – Bankenrettungsfonds

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Sie erläutert die Vorschläge der Europäischen Kommission in Bezug auf die Einrichtung von Bankenrettungsfonds.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Rolle der Bankenrettungsfonds

Finanzierung der Bankenrettungsfonds

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Finanzvereinbarungen für einen solchen Fonds die erforderlichen Beträge beitreiben und gleichzeitig ein angemessenes Verhalten fördern sollen.

Als Grundlage für die Berechnung der Beiträge zum Bankenrettungsfonds könnten drei Parameter herangezogen werden:

Governance von Bankenrettungsfonds

Einbeziehung der Bankenrettungsfonds in einen neuen Finanzstabilitätsrahmen

Definition eines EU-Ansatzes zur Schaffung von Bankenrettungsfonds

Entwicklung seit 2010

Nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung brachte die Europäische Kommission eine Reihe an Gesetzgebungsvorschlägen vor, die sich mit der Abwicklung von Banken befassen. Die EU nahm im Jahr 2014 folgende Rechtsvorschriften an:

HINTERGRUND

Zur Rettung der infolge der Finanzkrise von Oktober 2008 notleidenden Banken haben die Regierungen der EU-Länder staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Finanzsektors bereitgestellt. Diese Beihilfen haben den Steuerzahlern eine schwere Last aufgebürdet und den öffentlichen Schuldenstand der EU-Länder erhöht. Die Schaffung von Bankenrettungsfonds sollte künftig die Inanspruchnahme staatlicher Beihilfen zur Bankenrettung verhindern.

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und die Europäische Zentralbank – Bankenrettungsfonds (COM(2010) 254 final vom 26.5.2010)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (Neufassung) (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 149-178)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2014/49/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 190-348)

Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (ABl. L 225 vom 30.7.2014, S. 1-90)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 20.02.2017