Wasserstoffbetriebene Fahrzeuge – Vorschriften für die Typgenehmigung

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 79/2009 über die Typgenehmigung von wasserstoffbetriebenen Kraftfahrzeugen

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit der Verordnung werden Herstellungsanforderungen für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge, die zur Beförderung von Personen und Gütern eingesetzt werden, sowie für deren Bauteile und Systeme festgelegt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am 24. Februar 2011 in Kraft getreten.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 79/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Januar 2009 über die Typgenehmigung von wasserstoffbetriebenen Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG (ABl. L 35 vom 4.2.2009, S. 32-46)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EU) Nr. 406/2010 der Kommission vom 26. April 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 79/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von wasserstoffbetriebenen Kraftfahrzeugen (ABl. L 122 vom 18.5.2010, S. 1-107). Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 406/2010 der Kommission wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Version hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EU) Nr. 630/2012 der Kommission vom 12. Juli 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 bezüglich der Anforderungen für die Typgenehmigung von mit Wasserstoff und Gemischen aus Wasserstoff und Erdgas betriebenen Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen und bezüglich der Aufnahme spezifischer Informationen zu Fahrzeugen mit Elektroantrieb in den Beschreibungsbogen für die EG-Typgenehmigung (ABl. L 182 vom 13.7.2012, S. 14-26)

Letzte Aktualisierung: 21.03.2016