Rechte des geistigen Eigentums: Verbesserung der Durchsetzung

Der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums wird immer schwieriger angesichts der zunehmenden Marken- und Produktpiraterie, die vor allem durch das Internet begünstigt wird. Aus diesem Grund legt die Europäische Kommission Leitlinien für den Schutz von Erfindern, Designern und Künstlern vor.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 11. September 2009 Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt [KOM(2009) 467 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung stellt die Maßnahmen zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie im Binnenmarkt dar.

EU-Beobachtungsstelle

Die Europäische Kommission richtet eine EU-Beobachtungsstelle ein, die Informationen und Daten über Verstöße gegen Rechte des geistigen Eigentums erfassen, überwachen und darüber Bericht erstatten soll.

Für eine erfolgreiche Arbeit der Beobachtungsstelle ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und dem privaten Sektor erforderlich.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Beobachtungsstelle zählen:

Die Beobachtungsstelle sollte auf den bestehenden Strukturen der Europäischen Kommission aufbauen, die auch die zentralen Verwaltungsressourcen stellen wird. Bei Bedarf kann jedoch auch auf externen Sachverstand zurückgegriffen werden.

Die Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, einen nationalen Vertreter für die Beobachtungsstelle zu benennen. Die Beteiligung des privaten Sektors sollte ein breites Spektrum europäischer und nationaler Gremien widerspiegeln, die die verschiedenen Branchen vertreten, die am stärksten von Marken- und Produktpiraterie betroffen sind. Auch die europäischen Verbraucher sind in diesem Gremium repräsentiert und werden aufgefordert, eine aktive Rolle zu übernehmen.

Verwaltungszusammenarbeit in Europa

Da die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums internationalen Charakter hat, muss die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden verbessert werden.

Ein weiterer Punkt ist die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Binnenmarkts ohne Grenzen ebenfalls verbessert werden sollte. Als eine ideale Lösung bietet sich hier ein Netz von Kontaktstellen in der gesamten Europäischen Union an.

Die nationalen Ämter für geistiges Eigentum spielen eine wichtige Rolle als nationale Wissenszentralen für Rechte des geistigen Eigentums. Sie können einen wichtigen Beitrag bei der Entwicklung strategischer Ansätze und der Verbreitung bewährter Praktiken leisten.

Die nationalen Strukturen müssen in Bezug auf die Maßnahmen, die sie zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums durchführen, transparenter werden. Anhand von Informationen, die sie in den Mitgliedstaaten erhoben hat, soll die Kommission die Strukturen analysieren, die die Mitgliedstaaten eingerichtet haben, und einen Bericht erstellen, in dem die Strategien, die bestehenden Rahmenwerke und bewährte Praktiken dargelegt werden.

Die Akteure der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Rechte des geistigen Eigentums müssen auf ein elektronisches Kommunikationsnetz zurückgreifen können, über das Informationen über Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums ausgetauscht werden können. Dieses Netz muss Folgendes bieten:

Freiwillige Vereinbarungen zwischen den Akteuren

Die Kommission möchte die Rechteinhaber und die übrigen Akteure auffordern, Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums durch einen Dialog zwischen den Akteuren und Konzentration auf das gemeinsame Interesse zu bekämpfen. Zu diesem Zweck bieten sich freiwillige Vereinbarungen als beste Lösung an, da solche Vereinbarungen eine rasche Anpassung an technologische Entwicklungen ermöglichen und sich leichter über die Europäische Union (EU) hinaus ausdehnen lassen.

Der Internet-Handel mit gefälschten Waren hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Die Kommission sieht in diesem Sektor daher einen prioritären Handlungsschwerpunkt, in dem der Dialog und Vereinbarungen zur Zusammenarbeit besonders erfolgversprechend scheinen.

Markeninhaber und Internetfirmen verpflichteten sich daher, in Zukunft gemeinsam vorzugehen. Dazu zählt die Erarbeitung eines Memorandum of Understanding über die Unterbindung, Ermittlung und Entfernung von rechtswidrigen Angeboten und Anbietern aus dem Internet;dieses wurde 2011 unterzeichnet unter Beteiligung von 33 Unternehmen und Handelsverbänden und mit Abdeckung von 39 unterschiedlichen Websites. Ein Bericht von 2013 zeigt auf, dass die Herangehensweise des MoU funktioniert. Es wird aber auch deutlich auf die Notwendigkeit fortgesetzter Wachsamkeit und Aufmerksamkeit der Internetplattformen und Rechteinhaber hingewiesen. Er schließt mit der Empfehlung, das MoU weitere zwei Jahre anzuwenden und die Mitgliedschaft entsprechend zu verlängern. Die Kommission erwägt weitere Maßnahmen für einen breiter angelegten Kampf gegen Fälschungen.

Sollten freiwillige Vereinbarungen nicht zustande kommen, zieht die Kommission legislative Lösungen in Erwägung.

Hintergrund

Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, vor allem Marken- und Produktpiraterie, fügen der Wirtschaft weitreichenden Schaden zu und können sogar die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher gefährden. Die Kommission hält es daher für notwendig, die Rechte des geistigen Eigentums zu schützen, um das Wirtschaftswachstum sowie Innovation und Kreativität zu fördern.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Wirkungsweise des Memorandum of Unterstanding (MoU) über den Internethandel mit gefälschten Waren [COM(2013)209 final vom 18.4.2013 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen EigentumsFörderung von Kreativität und Innovation zur Gewährleistung von Wirtschaftswachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen sowie erstklassigen Produkten und Dienstleistungen in Europa [KOM(2011)287 endgültig vom 24.5.2011].

Letzte Änderung: 28.04.2014