Europäische Finanzaufsicht

Die Finanzkrise vom Oktober 2008 hat deutlich gemacht, dass der Rahmen der Finanzaufsicht vollständig reformiert werden muss. Mit dieser Mitteilung schlägt die Europäische Kommission ein stärker harmonisiertes und besser koordiniertes System vor, das in der Lage ist, eventuelle finanzielle Turbulenzen besser vorherzusagen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2009 „Europäische Finanzaufsicht“ [KOM(2009) 252 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung definiert die Grundzüge der neuen Architektur, die einen neuen europäischen Rahmen für die Finanzaufsicht begründen soll. Die Europäische Kommission schlägt vor, dass dieser Aufsichtsrahmen aus zwei neuen Säulen bestehen soll:

Europäischer Rat für Systemrisiken (ESRC)

Die Finanzkrise hat erhebliche Schwachstellen bei der Aufsicht auf Makroebene offen gelegt. Im Rahmen des neuen Systems müssen zunächst die Risiken für die Stabilität ermittelt und anschließend ein effizientes Warnsystem errichtet werden. Die bestehende Aufsicht auf Makroebene ist zu stark fragmentiert und muss daher dringend reformiert werden.

Der ESRC muss als unabhängiges Gremium eingesetzt werden, dessen Aufgabe darin besteht, durch Makroaufsicht auf EU-Ebene die Stabilität des Finanzsystems zu erhalten. Der ESCR hätte keine Rechtsbefugnisse und wäre für folgende Aufgaben zuständig:

Die Aufsicht auf Makroebene sollte größtenteils von den Zentralbanken wahrgenommen werden. Zu diesem Zweck schlägt die Kommission vor, dass der ESCR aus folgenden Mitgliedern bestehen soll:

Als Beobachter ist ein Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden vorgesehen, der den Zentralbankpräsidenten seines Landes begleitet.

Der ESCR soll integraler Bestandteil des rechtlichen und des institutionellen Rahmens der EU sein. Die Kommission schlägt daher vor, den ESCR auf der Grundlage von Artikel 95 EG-Vertrag als Organ ohne Rechtspersönlichkeit einzusetzen.

Europäisches System für die Finanzaufsicht (ESFS)

Das ESFS entspricht einem Ansatz auf Mikroebene. Aufgabe des ESFS ist, ein System zu schaffen, das dem Ziel eines stabilen und einheitlichen EU-Finanzmarkts für Finanzdienstleistungen entspricht und die nationalen Aufsichtsbehörden in ein starkes Gemeinschaftsnetzwerk einbindet.

Das ESFS schafft ein operationelles europäisches Netz. Die drei bestehenden Ausschüsse der Aufsichtsbehörden werden durch drei neue Behörden ersetzt, die alle Rechtspersönlichkeit erhalten:

Diese drei Behörden sollen folgende Aufgaben wahrnehmen:

Das ESFS setzt sich zusammen aus:

Mit der Schaffung des ESFS und der drei genannten Aufsichtsbehörden will die Kommission einheitliche Regeln einführen, die die einheitliche Anwendung von Vorschriften in der EU gewährleisten und so zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes beitragen.

Rechtsgrundlage für die Schaffung des ESFS ist Artikel 95 EG-Vertrag.

Hintergrund

Die Finanzkrise vom Oktober 2008 hat eine Reihe von Schwachstellen bei der Einzel- und Systemaufsicht offen gelegt. Als Reaktion auf diese Krise hat die Kommission eine Gruppe unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière mit der Ausarbeitung von Empfehlungen beauftragt, wie die Aufsicht auf europäischer Ebene verstärkt werden könnte. Die de Larosière-Gruppe hat am 25. Februar 2009 einen Schlussbericht mit Vorschlägen für eine neue europäische Finanzaufsicht vorgelegt, die in dieser Mitteilung übernommen werden.

Letzte Änderung: 18.08.2009