Nationale technische Vorschriften und freier Warenverkehr

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 764/2008 – Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen EU-Land in Verkehr gebracht worden sind

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für Verwaltungsentscheidungen, die auf der Grundlage einer technischen Vorschrift getroffen wurden, und unmittelbar oder mittelbar bewirken, dass

Die Verordnung gilt nicht für

Verfahren

Die Verordnung enthält Regeln zur Bewertung der Konformität der Produkte mit den nationalen technischen Vorschriften. Die zuständigen Behörden der EU-Länder müssen Regeln und Verfahren beachten in Bezug auf:

Produktinfostellen

Jedes EU-Land muss eine oder mehrere Produktinfostellen in seinem Hoheitsgebiet benennen und der Europäischen Kommission und den anderen EU-Ländern die Kontaktinformationen dieser Stellen übermitteln. Diese Stellen haben die Aufgabe, Informationen vorzulegen über

Berichte und Überprüfungen

Jedes EU-Land muss der Kommission jährlich einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung übermitteln. Die Kommission überprüft alle fünf Jahre die Anwendung dieser Verordnung und veröffentlicht eine Liste der Produkte, die nicht Gegenstand von Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU sind.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 13. Mai 2009 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Diese Verordnung hebt die Entscheidung 3052/95/EG auf und ersetzt sie.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 764/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 3052/95/EG (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 21-29)

Letzte Aktualisierung: 01.08.2018