Strategie für gewerbliche Schutzrechte

Die Kommission schlägt eine Reihe von Maßnahmen zur Entwicklung eines hochwertigen Systems gewerblicher Schutzrechte in Europa vor. Sie empfiehlt insbesondere, die Marken- und Produktpiraterie auch auf internationaler Ebene zu bekämpfen und den Zugang der Erfinder zu gewerblichen Schutzrechten insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erleichtern, und auf diese Weise Innovation und Investititionen in Forschung und Entwicklung zu fördern.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 16. Juli 2008 - Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte [KOM(2008) 465 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung werden Maßnahmen für ein hochwertiges System gewerblicher Schutzrechte beschrieben, das die Europäische Union (EU) in die Lage versetzt, sein Potenzial zu nutzen, Innovation, die Verbreitung neuer Technologien und neuen Wissens zu fördern und sich den Herausforderungen der Globalisierung zu stellen.

Qualität der gewerblichen Schutzrechte

Die Qualität von Patenten wird in Europa als hoch eingestuft, wobei sich die interessierten Kreise besorgt zeigen, was die Aufrechterhaltung und Verbesserung dieser Qualität betrifft. Die Kommission betont, dass Patente nur dann erteilt werden dürfen, wenn auch tatsächlich ein erfinderischer Beitrag geleistet wird, da Patentrechte geringer Qualität die wirtschaftliche und rechtliche Unsicherheit erhöhen. Sie wird eine umfassende Studie zur Patentqualität in Auftrag geben, in der die von Schutzrechten geringer Qualität ausgehenden Risiken analysiert und Möglichkeiten gefunden werden, wie derartige Risiken in Europa vermieden werden können. Darüber hinaus wird sie das Ausmaß etwaiger Probleme mit ungenutzten Patenten untersuchen.

Die Kommission ist zudem der Ansicht, dass ein Markenschutzsystem notwendig ist, das wirksam vor unvorschriftsmäßiger Lizenzvergabe, Nichtnutzung oder unzulässiger Nutzung oder Verstößen schützt. Unter diesem Gesichtspunkt wird sie das allgemeine Funktionieren des Gemeinschaftsmarkensystems und der nationalen Markensysteme einer Bewertung unterziehen. Die Studie könnte als Grundlage für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) und den nationalen Ämtern dienen.

Innovationsförderung für KMU

Häufig verzichten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf die Nutzung gewerblicher Schutzrechte, weil insbesondere deren Erwerb mit hohen Kosten verbunden ist. Die Kommission beabsichtigt, Maßnahmen in diesem Bereich zu ergreifen. Im Rahmen der Einführung des künftigen Gemeinschaftspatents wird sie prüfen, wie der Zugang von KMU erleichtert werden kann.

Zudem muss der Zugang von KMU zu Streitbeilegungsverfahren für Patente verbessert werden. Hiefür gibt es mehrere Lösungen wie die Einführung einer Rechtsschutzversicherung, die Mediation und die Schlichtung. Die Kommission wird untersuchen, wie Mediation und Schlichtung im Rahmen der Arbeit an einem EU-weiten Patentgerichtbarkeitssystem weiter gefördert werden können.

Darüber hinaus unterstreicht die Kommission, wie wichtig die Unterstützung von KMU beim Management ihrer gewerblicher Schutzrechte und eine individuell auf den jeweiligen Bedarf zugeschnittene Unterstützung sind.

Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie

Gewerbliche Schutzrechte müssen mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie einhergehen, zwei Phänomene, die sich negativ auf das Wachstum in der EU auswirken und Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der europäischen Verbraucher mit sich bringen. Die Kommission betont die Notwendigkeit einer wirksamen Anwendung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten wirksame strafrechtliche Maßnahmen einführen sollten.

Außerdem sollen ihrer Ansicht nach die Inhaber der Rechte des geistigen Eigentums in vollem Umfang mit dem Zoll zusammenarbeiten. Eine solche Zusammenarbeit stellt einen der Pfeiler des Aktionsplans für Maßnahmen des Zolls zur Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie dar, der 2005 verabschiedet wurde. Ein neuer Zollaktionsplan soll in Kürze in die Wege geleitet werden. Schließlich ist die Kommission der Meinung, dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen betroffenen Akteuren für eine wirksame Durchsetzung verbessert werden muss. Sie wird insbesondere untersuchen, wie die Erhebung und Dokumentation sowie die Sensibilisierung der Verbraucher verbessert werden können.

Internationale Dimension

Die Kommission bereitet den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Vertrag von Singapur zum Markenrecht vor, der 2006 von der Weltorganisation für geistiges Eigentum ( WIPO ) geschlossen wurde. Dieser Vertrag bezweckt die Schaffung eines internationalen Rahmens für die Harmonisierung der nationalen Markenregistrierungsverfahren. Eine Harmonisierung des Patentrechts auf internationaler Ebene könnte es darüber hinaus europäischen Unternehmen leichter machen, ihre Erfindungen außerhalb der EU zu patentieren. Gegenwärtig finden Verhandlungen über einen Vertrag für materielles Patentrecht statt.

Die Kommission betont zudem die Notwendigkeit der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern und kündigt regelmäßige Erhebungen über die in diesem Sinne außerhalb der EU durchgeführten Maßnahmen an. Sie wird sich darum bemühen, diese Frage bei den Verhandlungen über bilaterale Handelsabkommen zu berücksichtigen. Daneben wird die Kommission an internationalen Diskussionen mitwirken, deren Ziel es ist, Entwicklungsländern dabei zu helfen, ihre gewerblichen Schutzrechte zu nutzen.

Hintergrund

Diese Mitteilung ergänzt die im April 2007 veröffentlichte Mitteilung über das Patentsystem in Europa. Sie ist Teil des Lissabon-Zyklus 2008-2010, der Investitionen in Wissen und Innovation als einen der vorrangigen Bereiche festgelegt hat.

Letzte Änderung: 30.10.2008