Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts

Der Binnenmarkt kann im 21. Jahrhundert noch einheitlicher, offener und wettbewerbsorientierter werden. Insbesondere sollte das Potenzial des Binnenmarkts noch besser genutzt werden, um den Herausforderungen der Globalisierung zu begegnen. Dazu sollten Wissen und Innovationen gefördert und die soziale und ökologische Dimension des Binnenmarkts weiter ausgebaut werden. Die Optimierung des Binnenmarkts sollte sich an Ergebnissen orientieren, weshalb neue Ansätze zur Bewertung und Erreichung von Zielen zu entwickeln sind. So kann der Binnenmarkt die Auswahl für die Verbraucher vergrößern und neue Chancen für Unternehmen eröffnen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 20. November 2007 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts“ [KOM(2007) 724 endg. – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Binnenmarkt kommt Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen zugute. Er hat zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen und Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationen stimuliert. Darüber hinaus hat sich der Binnenmarkt als wesentliche Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungspolitik der Europäischen Union (EU) erwiesen. Sein Potenzial wird jedoch noch nicht vollständig ausgeschöpft.

Das Potenzial Nutzen

Die Kommission strebt für das 21. Jahrhundert einen starken, innovativen und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt an. Aufbauend auf seinen vorhandenen starken Fundamenten sollte der Binnenmarkt besonders in einigen wesentlichen Bereichen weiter ausgebaut werden, um neue Herausforderungen noch besser meistern zu können.

Verbraucher und Unternehmen

Der Binnenmarkt muss zu noch besseren Ergebnissen führen, um den Wünschen und Erwartungen der Verbraucher und Unternehmen gerecht zu werden. Durch die Gewährleistung strenger Normen hat der Binnenmarkt die Stellung der Verbraucher gestärkt – etwa im Hinblick auf Auswahl und Qualität der Produkte, Preise, Verbraucherrechte, unlauteren Wettbewerb und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Dennoch könnte der Binnenmarkt in wichtigen Bereichen des täglichen Lebens, z. B. in der Energie- oder Telekommunikationsbranche, und in fragmentierten oder durch fehlenden Wettbewerb geprägten Wirtschaftszweigen noch mehr Vorteile bieten.

Auch die Sicherheit und Qualität von Gütern und Dienstleistungen sowie die Überwachung der Märkte sollten noch verbessert werden. In den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Pharmaprodukte und Finanzdienstleistungen für Privatkunden müssen die Verbraucher noch besser geschult und stärker in die Verantwortung eingebunden werden, um in vollem Umfang von den Vorteilen des Binnenmarkts profitieren zu können. Dazu sollten die Verbraucherrechte, insbesondere im Hinblick auf das Vertragsrecht und kollektive Rechtsbehelfe, überprüft werden, um einen einfachen und umfassenden Rechtsrahmen zu schaffen.

Darüber hinaus nehmen die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) noch nicht in gleichem Maße am Binnenmarkt teil wie Großunternehmen. Haupthindernisse für ihre Teilnahme sind die Zersplitterung des Binnenmarkts in steuerlicher Hinsicht sowie sprachliche und kulturelle Barrieren und unterschiedliche Verbraucherpräferenzen. Nach dem Grundsatz „Zuerst an die Kleinen denken“ soll das geplante „Kleinunternehmengesetz“ das steuerliche Umfeld der KMU daher verbessern und zur Lösung dieses Problems beitragen.

Den Herausforderungen der Globalisierung begegnen

Vor dem Hintergrund eines sich ständig ändernden internationalen Umfelds wirkt sich der Binnenmarkt günstig auf Innovationen, Wettbewerbsfähigkeit und Auswahlmöglichkeiten aus und gewährleistet gleichzeitig die Einhaltung hoher Beschäftigungs-, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltstandards. Der Binnenmarkt hat die EU attraktiv für ausländische Investoren und Unternehmen gemacht.

Die EU muss diesen Prozess fortführen, um die Herausforderungen der Globalisierung zu meistern, und sollte sich dabei auf die in der Mitteilung „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“ genannten Grundsätze stützen:

Wissen und Innovationen als „fünfte Freiheit“

Der ursprünglich auf landwirtschaftliche und industrielle Erzeugnisse ausgerichtete Binnenmarkt sollte nun auch im Bereich der Dienstleistungen, die in einer wissensgestützten Wirtschaft immer wichtiger werden, weiter ausgebaut werden. Dabei ist das Potenzial der neuen Technologien zugunsten einer „fünften Freiheit“ – des freien Verkehrs von Wissen und Innovationen – zu nutzen.

Die Grundlage dafür bildet die Dienstleistungsrichtlinie. Es müssen jedoch noch weitere Barrieren abgebaut und Hindernisse für den Wettbewerb beseitigt werden, um den Verbrauchern eine größere Auswahl zu günstigeren Preisen bieten zu können und Innovationen zu fördern. Insbesondere in netzgebundenen Branchen (Energie, Postdienstleistungen, Verkehr, Telekommunikation etc.) wurden dazu bereits einige Initiativen in die Wege geleitet. Auch die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind bei der Entwicklung interoperabler Dienstleistungen im Rahmen des „E-Binnenmarkts“ zu nutzen (elektronische Rechnungsstellung, elektronische Beschaffung oder elektronischer Zoll), ohne dass dabei neue „elektronische Barrieren“ errichtet werden.

Zur Förderung des Wissensaustauschs ist die Mobilität von Arbeitnehmern, Forschern und Studenten sicherzustellen. Das 7. Rahmenprogramm für die Forschung (RP7) und die vorgesehene Einführung eines „Forscherpasses“ bilden die Grundlage für die Mobilität und die Entwicklung von Forschungsnetzen im Rahmen des Europäischen Forschungsraums (EER).

Soziale und ökologische Dimension

Die Öffnung der Märkte hat auch ökonomische und soziale Folgen. Die Kommission wird in dieser Hinsicht ihre Folgenabschätzungen vertiefen, um Marktentwicklungen besser absehen zu können.

Die Entwicklung des Binnenmarkts ist eng mit der Europäischen Sozialagenda verbunden. Dank der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsionspolitik auf der Grundlage der Strukturfonds können Bürger und Unternehmen in allen Regionen der EU am Binnenmarkt teilnehmen und von seinen Vorteilen profitieren. Der geplante „Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit“ (EVTZ) eröffnet neue Möglichkeiten für die grenzübergreifende Zusammenarbeit in Bereichen wie Gesundheit, Umwelt und Infrastrukturentwicklung.

Durch die verstärkte Unterstützung des Aktionsplans für die berufliche Mobilität werden Beschäftigungsmöglichkeiten und Mobilität gefördert. Gleichzeitig müssen jedoch auch die grundlegenden Rechte der Arbeitnehmer, wie etwa die Chancengleichheit, gewahrt werden. Dazu werden Anpassungen des Europäischen Betriebsrats vorgenommen.

Die Entwicklung von „Öko-Industrien“ (Automobil- oder Pharmabranche) verstärkt die ökologische Dimension des Binnenmarkts. Insbesondere im Kampf gegen den Klimawandel sind jedoch noch weitere Investitionen erforderlich.

Erfolge erzielen

Ein gut funktionierender Binnenmarkt ist für eine erweiterte und diversifizierte EU bedeutender denn je. Die EU muss sich auf Fakten und Wirkungen des Marktes stützen und sich dabei auf diejenigen Bereiche konzentrieren, die die in sie gesetzten Erwartungen noch nicht erfüllen und optimale Chancen für eine Verbesserung bieten. Mit Hilfe von sektorspezifischen Untersuchungen zum Wettbewerb, „Pilotmärkten“ und gemeinsamen Technologieinitiativen wird die Marktbeobachtung intensiviert, um Mängeln auf den Grund zu gehen und Lösungsmöglichkeiten zu finden. Das „Verbraucherbarometer“, das von 2009 an in den Binnenmarktanzeiger integriert wird, soll genauere Informationen über das Funktionieren der Märkte aus Verbrauchersicht sowie in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht liefern.

Einfache, maßgeschneiderte Instrumente sollen es ermöglichen, den Binnenmarkt besser auszurichten und umzusetzen, ohne dass dazu weitere Vorschriften erforderlich sind. Die Anwendung bestehender Instrumente und Verfahren im Rahmen der verschiedenen Politikbereiche ist zu rationalisieren, um eine optimales Ergebnis zu erzielen. Dies gilt auch für die Instrumente zur Bewertung der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften. Die Kommission wird den Einsatz ineffizienter oder veralteter Gemeinschaftsinstrumente überprüfen.

Regierungen, Behörden und Akteure auf allen Ebenen müssen im Rahmen einer verstärkten Dezentralisierung stärker beteiligt werden, um die Eigenverantwortung und das gegenseitige Vertrauen zu fördern, wozu es neuer Arbeitsbeziehungen und Ansätze bedarf. Auf „Binnenmarktzentren“ beruhende Netze können dabei wesentlich zur Einhaltung des Gemeinschaftsrechts beitragen und die Zusammenarbeit fördern, da sie einen Erfahrungsaustausch und die Verbreitung empfehlenswerter Verfahren ermöglichen.

Eine funktionierende Kommunikation und leicht zugängliche Informationen sind für die Transparenz der EU-Vorschriften und die Kenntnisse der Bürger über EU-Vorschriften unverzichtbar. Dafür sind die Mitgliedstaaten verantwortlich. Diese Ziele sollen durch verschiedenen Kommunikationsaktivitäten erreicht werden, darunter die so genannten „Binnenmarkt-Botschafter“ (Persönlichkeiten aus Unternehmen und Wirtschaft), eine einheitliche Anlaufstelle für die verschiedenen Dienste für Bürger und Unternehmen (Europa Direkt, Ihr Europa, SOLVIT, der Bürger-Wegweiserdienst, EURES, das neue integrierte Netz zur Unterstützung von Unternehmen etc.) sowie ein angepasster Binnenmarktanzeiger, mit dem die Auswertung der Ergebnisse verbessert werden soll.

See also

Weitere Informationen über die Überprüfung der Funktionsweise des Binnenmarkts finden sich auf der Website der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen

Letzte Änderung: 26.05.2008