Mitwirkung in regionalen Fischereiorganisationen

Die Kommission fasst die Entstehung, die Entwicklung, die Struktur und die Rolle der regionalen Fischereiorganisationen zusammen. Sie besteht auf der Wichtigkeit einer wachsenden Präsenz der Gemeinschaft in diesen Organisationen und bewertet die im Zusammenhang mit einer solchen Präsenz erforderlichen Ressourcen. Schließlich macht sie Vorschläge zur Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 8. Dezember 1999 - "Mitwirkung der Gemeinschaft in regionalen Fischereiorganisationen" [KOM(1999) 613 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Obwohl einige regionale Fischereiorganisationen bereits Anfang des 20. Jahrhunderts entstanden sind, beschränkten sie sich vor allem auf eine beratende Rolle. Erst Anfang der siebziger Jahre sind neue regionale Fischereiorganisationen auch zur aktiven Bestandsbewirtschaftung übergegangen, um ein besseres Gleichgewicht zwischen der Nutzung und Erhaltung dieser Ressourcen zu gewährleisten und dabei Interessenskonflikten zwischen den Ländern um die Nutzung der Meeresressourcen vorzubeugen.

Entwicklung der Rolle der regionalen Fischereiorganisationen

Diese Entwicklung der Rolle der regionalen Fischereiorganisationen ergab sich aus der Erkenntnis der prekären Situation bestimmter Bestände. Einige besondere Faktoren haben zu dieser Erkenntnis geführt:

Vor allem letzteres Abkommen hat die Bedeutung der regionalen Fischereiorganisationen noch betont, indem es Folgendes fordert:

Derzeit gibt es für praktisch alle Gebiete der Hohen See regionale Fischereiorganisationen. Es gibt ganz unterschiedliche regionale Fischereiorganisationen: Einige sind unter der Schirmherrschaft der FAO entstanden, andere wurden unabhängig gegründet. Einige decken sämtliche biologischen Ressourcen in einem Gebiet ab, andere lediglich einen bestimmten Bestand oder eine Gruppe von Beständen. Die von einer regionalen Fischereiorganisation abgedeckte Region kann entweder auf die Hohe See oder auf die ausschließlichen Wirtschaftszonen beschränkt sein oder sich auf beide erstrecken.

Struktur und Zuständigkeiten der regionalen Fischereiorganisationen

Im Allgemeinen besitzen die regionalen Fischereiorganisationen ein Exekutivorgan, ein wissenschaftliches Gremium, ein Sekretariat und Nebenorgane (Finanzausschuss, Durchführungsausschuss, statistischer Ausschuss). Diese Organe setzen sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammen und treten mindestens einmal im Jahr in einer Vollversammlung zusammen. Sie werden von Arbeitsgruppen unterstützt.

Die regionalen Fischereiorganisationen treffen Entscheidungen einstimmig oder mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit. Es kann sich um technische Maßnahmen * zulässige Gesamtfangmengen oder die Aufteilung der Ressourcen auf die Vertragsparteien handeln.

Die Entscheidungen sind im Allgemeinen verbindlich, obwohl die Satzungen häufig ein Einspruchsrecht vorsehen. Zur Anwendung der Entscheidungen verfügen die regionalen Fischereiorganisationen im Allgemeinen über Verwaltungs-, Inspektions-, Kontroll- und Überwachungsmechanismen.

Bei der Umsetzung des Verhaltenskodex der FAO und des New Yorker Übereinkommens hatten die regionalen Fischereiorganisationen häufig die Aufgabe, die sich daraus ergebenden rechtlichen Begriffe zu interpretieren.

Das Völkerrecht beruht zwar auf dem Prinzip, dass keine Verpflichtungen für Nichtvertragsparteien geschaffen werden können, doch die regionalen Fischereiorganisationen ergreifen manchmal Maßnahmen gegenüber Letzteren. Hierbei berufen sie sich auf einen anderen Grundsatz des Völkerrechts, die im Verhaltenskodex verankerte Kooperationspflicht. Dieser Kodex berechtigt die internationale Gemeinschaft, Aktivitäten zu verhindern, die die Wirksamkeit der Maßnahmen der regionalen Fischereiorganisationen beeinträchtigen, selbst wenn sie von Nichtvertragsparteien durchgeführt wurden. Angesichts des unfairen Wettbewerbs der Billigflaggen haben die Vertragsparteien die Möglichkeit:

Das New Yorker Übereinkommen bestimmt darüber hinaus, dass von den regionalen Fischereiorganisationen ergriffene Maßnahmen auch gegenüber Nichtvertragsparteien angewandt werden können, wenn diese das Übereinkommen ratifiziert haben.

Die wachsende Präsenz der Gemeinschaft

Aufgrund ihres Fangpotenzials und der Tatsache, dass sie ein wichtiger Absatzmarkt für die weltweiten Fänge ist, ist die Europäische Gemeinschaft an einer umfassenden Mitwirkung in den regionalen Fischereiorganisationen interessiert. Dies ermöglicht ihr:

Die zunehmende Mitwirkung an den Arbeiten einer gestiegenen Zahl regionaler Fischereiorganisationen führt auch zu einem Anstieg:

Aufgabenteilung zwischen Kommission und Mitgliedstaaten

Aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel und des Personalmangels bei den Gemeinschaftsorganen möchte sich die Kommission wieder stärker ihren ursprünglichen Aufgaben zuwenden, nämlich:

Hintergrund

In einer Zeit, in der der Zustand der meisten Fischbestände besorgniserregend ist, empfiehlt es sich, dass die Europäische Gemeinschaft, die weltweit über das viertgrößte Fangpotenzial verfügt und einer der drei großen Absatzmärkte für die weltweiten Fänge ist, die regionalen Fischereiorganisationen umfassend unterstützt. Diese Organisationen können ein angemessenes Instrument darstellen, um die Kohärenz zwischen den Maßnahmen zur Erhaltung in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf Hoher See sicherzustellen. Die von ihnen umgesetzten Systeme zur Bestandsbewirtschaftung stützen sich auf wissenschaftliche Gutachten und liefern einen stabilen Rechtsrahmen, der Bestimmungen für die Vertragsparteien und die Nichtvertragsparteien umfasst. Dies sind viele Gründe für die Kommission, die Aufmerksamkeit auf die Arbeitsbelastung zu lenken, die mit einer derartigen Unterstützung verbunden ist, sowie auf die Frage der Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen der Mitwirkung in diesen Organisationen.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

See also

Weitere Informationen auf der Website Generaldirektion Fischerei und maritime Angelegenheiten (Seite zu den regionalen Fischereiorganisationen).

Letzte Änderung: 13.09.2006