Grünbuch über die Zukunft der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP)
1) ZIEL
Es wird eine öffentliche Diskussion angestrebt, die zur Festlegung der Richtlinien der künftigen Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) beitragen soll, damit diese ihr allgemeines Ziel einer nachhaltigen Ressourcennutzung besser erreichen kann. Hierzu stellt die Kommission in ihrem Grünbuch ein Bündel von Überlegungen vor, die sich auf die Analyse der derzeitigen Lage und der verschiedenen Entwicklungsmöglichkeiten der Fischwirtschaft stützen.
2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME
Grünbuch über die Zukunft der Gemeinsamen Fischereipolitik vom 20. März 2001
3) INHALT
Durch die GFP konnten in den letzten 20 Jahren im Fischereisektor positive Ergebnisse erzielt werden: Konflikte auf See konnten eingedämmt werden, der Fischereisektor hat eine gewisse Stabilität erlangt, ein totaler Zusammenbruch der Bestände konnte verhindert werden...
Doch können diese Ergebnisse nicht verbergen, dass die GFP in vielen Bereichen unzulänglich ist. Sie steht heute großen Herausforderungen gegenüber, die eine tiefgreifende Reform erforderlich machen.
Die wichtigste Herausforderung der Gemeinsamen Fischereipolitik besteht in der Erhaltung der Fischbestände.
Dazu kommen noch externe Herausforderungen, wie die bevorstehende Erweiterung der Europäischen Union, die Globalisierung der Wirtschaft, das Auftauchen neuer Beteiligter im Fischereisektor, die zunehmende Bedeutung von Umwelterwägungen bei der Bestandsbewirtschaftung usw.
Im Grünbuch werden insbesondere behandelt: die Bestandserhaltung, die Umweltaspekte, die Flottenpolitik, die politische Führung in der GFP, Überwachung und Kontrollen, die wirtschaftliche und soziale Dimension, die Aquakultur, die internationale Dimension und schließlich die Mittelmeerfischerei.
Jeder dieser Aspekte wird im folgenden einerseits unter dem Blickwinkel der heutigen Lage und andererseits im Hinblick auf künftige Perspektiven untersucht.
Auf diese nicht erschöpfende Liste von Problemen muss die GFP befriedigende Lösungen finden, die mit den allgemeinen Zielen der Fischereipolitik übereinstimmen. Diese Ziele sind im EG-Vertrag und in der Verordnung zur Einführung einer gemeinschaftlichen Regelung für die Fischerei und die Aquakultur aufgeführt.
Erhaltung der Fischbestände
Die derzeitige Lage
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Fortbestehen der Bestände
Einer große Anzahl von Beständen befindet sich heute außerhalb vernünftiger biologischer Grenzen. Diese Bestände werden überfischt oder weisen wenig adulte Fische auf, zuweilen trifft auch beides zu.Zusammengefasst stellt sich die Lage der Bestände folgendermaßen dar:- Die demersalen Bestände (Grundfische wie Kabeljau, Schellfische, Meerbrassen, Zackenbarsche, Meerbarben usw.) sind heute am stärksten gefährdet.- Bei den benthischen Beständen (Arten, die im Meeresgrund eingegraben oder auf den Sedimenten des Meeresgrunds leben, wie beispielsweise Kaisergranat, Seezunge, Steinbutt usw.) ist insgesamt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch eine zu starke Befischung zu beobachten, die aber nicht so katastrophal ist, wie bei den Grundfischbeständen.- Die pelagischen Bestände (Arten, die den Meeresgrund nur selten aufsuchen, wie beispielsweise Thun, Sardine, Makrele oder auch Hering) sind dank der verschiedenen Maßnahmen, die zu ihrer Wiederauffüllung ergriffen wurden, weniger stark betroffen.
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Bestandsbewirtschaftung
Im Rahmen der GFP wurden nicht alle Instrumente eingesetzt, die in der Verordnung zur Einführung einer gemeinschaftlichen Regelung für die Fischerei und die Aquakultur vorgesehen sind. Zur Steuerung der Befischung hat die GFP fast ausschließlich auf die Festsetzung von Obergrenzen für die jährlich erlaubten Fangmengen (zulässige Gesamtfangmengen oder TAC) gesetzt. Es gab auch Bemühungen, diese Maßnahmen mit anderen zu kombinieren, die sich auf den Fischereiaufwand (das Produkt aus der Kapazität eines Schiffes, ausgedrückt in Tonnage und Leistung, und der Aktivität, ausgedrückt in der Zeit, die es auf See verbringt) beziehen. Doch ist der Erfolg begrenzt geblieben.Diese dürftigen Ergebnisse sind unter anderem zurückzuführen auf:- Schwierigkeiten im Bereich der TAC (der Rat hat in einigen Fällen höhere TAC festgesetzt, als in den wissenschaftlichen Gutachten empfohlen; Überfischung; nicht gemeldete Anlandungen usw.);- die Komplexität der Regelungen (geographisch unterschiedliche technische Vorschriften usw.);- Lücken und Mängel der wissenschaftlichen Gutachten und Daten (begrenzte Zahl kompetenter Wissenschaftler in der Fischereiforschung, unvollständige Daten über Fänge und genaue Fangorte, Mangel an Analysen wirtschaftlicher Aspekte der Fischerei usw.).
Die Perspektiven
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Verbesserung der Bestandspolitik
Es gibt kein Allheilmittel für die Probleme der Bestandserhaltung, aber die folgenden vier Maßnahmen sollten konkret ins Auge gefasst werden:- Einführung eines mehrjährigen (TAC und Quoten) und artenübergreifenden (Bestandsgruppen mehrerer Arten) Managements ökosystemorientierter Basis (d. h. auf das gesamte marine Ökosystem bezogen und auf alle Bereiche der Bestandsbewirtschaftung von den Ressourcen bis zu den Verbrauchern anwendbar);- Verabschiedung von strengeren technischen Maßnahmen zum Schutz der Jungfische, zur Verringerung der Rückwürfe und zur Förderung des Einsatzes selektiver Vorrichtungen sowie von weniger umweltschädigenden Fangmethoden;- Entwicklung eines auf soziale, ökologische und wirtschaftliche Indikatoren gestützten Systems, anhand dessen sich die Fortschritte durch die GFP messen lassen, insbesondere im Hinblick auf das Ziel der nachhaltigen Entwicklung;- Beibehaltung der 6/12-Meilen-Regelung und der Regelung für die Shetland Box. Die meisten Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Spanien) sind der Ansicht der Kommission gefolgt und haben sich für eine Fortschreibung der bisherigen Regelung für den Küstenbereich von sechs bis zwölf Seemeilen ausgesprochen. Durch diese Regelung wird dieser Streifen der kleinen Küstenfischerei vorbehalten (die in diesem Bereich, der häufig Aufwuchsgebiete einschließt, in der Regel weniger Druck auf die Bestände ausübt) und die traditionellen Fangtätigkeiten der Küstengemeinden werden geschützt.
Umweltaspekte
Die derzeitige Lage
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Umweltaspekte werden in der GFP nicht ausreichend berücksichtigt
Heute besteht ein Ungleichgewicht zwischen den Umweltbelangen und den Fischereiinteressen.Verschärft wird dieses Problem noch durch unzureichende Kenntnisse der Wechselbeziehungen in marinen Ökosystemen und der Nebenwirkungen des Fischfangs. Und in bestimmten Gebieten haben Umweltverschmutzung durch Industrie und andere menschliche Tätigkeiten wie der Tourismus sowie Klimaveränderungen zum Rückgang der Bestände oder dem gänzlichen Ausbleiben von Fischen beigetragen.
Die Perspektiven
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Einbeziehung der Umweltbelange in die GFP
Die Kommission bemüht sich derzeit, die Einbeziehung von Umweltschutzaspekten in die GFP zu fördern. In ihrer Mitteilung "Elemente einer Strategie zur Einbeziehung der Erfordernisse des Umweltschutzes in die Gemeinsame Fischereipolitik" hat sie entsprechende Ziele und spezielle Instrumente festgelegt (KOM (2001) 143 endg.).
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Eröffnung der Debatte über Umweltzeichen für Fischereierzeugnisse
Die Vergabe von Umweltzeichen könnte nach Ansicht der Kommission als ergänzende Maßnahme zu den Rechtsvorschriften, die sich mit Fischfang und mit Lebensmittelsicherheit beschäftigen, zu einer stärkeren Umweltsensibilisierung der Verbraucher und der verschiedenen betroffenen Akteure in der Fischerei führen.
Flottenpolitik
Die derzeitige Lage
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Überkapazitäten der Flotte
Aufgrund des technischen Fortschritts und damit einhergehend immer besser konstruierter Schiffe ist die heutige Fischereiflotte der Gemeinschaft viel zu groß.Diesem Problem sollte mit mehrjährigen Ausrichtungsprogrammen (MAP) begegnet werden. Die MAP stellen das Schlüsselelement zum Abbau der Überkapazitäten der Gemeinschaftsflotte dar und werden durch Entscheidungen des Rates festgelegt. Die Kriterien und Bedingungen für strukturelle Gemeinschaftsinterventionen im Bereich der Fischerei und der Aquakultur sowie in der Verarbeitung und Vermarktung der Erzeugnisse werden im Rahmen des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) festgelegt.Das laufende Programm, MAP IV (1997-2001) verlangt einen Kapazitätsabbau (bezogen auf die Parameter Tonnage und Maschinenleistung) der Gemeinschaftsflotte um 3 % und eine Einschränkung ihrer Tätigkeit um 2 %. Diese Zielvorgaben waren derartig niedrig angesetzt, dass die endgültigen Kapazitätsziele bereits bei der Annahme der MAP IV im Jahre 1997 erreicht waren.
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Beihilfemaßnahmen für die Fischerei
Beihilfemaßnahmen, d. h. Zuschüsse zu Neubauten, Modernisierungen und laufenden Kosten, haben die Ziele der Flottenpolitik häufig unterlaufen.
Die Perspektiven
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Eine ausgeglichenere Flottenpolitik
Trotz der unterschiedlichen Positionen der Mitgliedstaaten in der Frage der MAP (Frankreich und Italien möchten die MAP abschaffen, während Spanien, Portugal und Dänemark sie beibehalten wollen), sind sich alle darin einig, dass die Flottenpolitik ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Fangkapazitäten und einer Befischungsintensität herstellen muss, die mit langfristigen Bewirtschaftungszielen zu vereinbaren ist.Die neue Regelung sollte effizienter und transparent sein und für eine strengere Einhaltung der geltenden Regeln sorgen. Sie sollte dem technischen Fortschritt Rechnung tragen und sicherstellen, dass öffentliche Zuschüsse nicht zu einem Anstieg des Fischereiaufwands beitragen. (Das Vereinigte Königreich und Dänemark haben übrigens gefordert, dass die Zuschüsse für den Neubau und die Modernisierung der Schiffe gestrichen werden.)
Politische Führung
Die derzeitige Lage
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Entscheidungsfindung auf Gemeinschaftsebene
Der derzeitige rechtliche Rahmen ist wenig geeignet, um auf lokale Erfordernisse oder Krisen zu reagieren (beispielsweise durch eine wirklich kurzfristige Einstellung der Fischerei in einem bestimmten Fanggebiet, um irreparable Schäden zu vermeiden).
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Einbeziehung der Akteure im FischereisektorInsgesamt ist deutlich geworden, dass die Beteiligten in bestimmte wichtige Aspekte der Fischereipolitik wie etwa die Verabschiedung technischer Maßnahmen gerne stärker eingebunden wären. Vor allem viele Fischer sind der Überzeugung, dass ihre Vorstellungen und ihr Wissen von den Fischereimanagern und Wissenschaftlern nicht genügend berücksichtigt werden. Wegen dieser unzureichenden Beteiligung wiederum werden einschlägige Maßnahmen häufig zurückhaltend angenommen.
Die Perspektiven
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Verbesserung der politischen Führung in der GFP
Ziel ist die Einführung von unkomplizierten Regelungen, die Transparenz, Kostenwirksamkeit, Flexibilität, die Möglichkeit rascher und wirksamer Reaktionen auf Krisensituationen und eine stärkere Beteiligung der Akteure garantieren.Hierzu können Verbesserungen in folgenden vier Bereichen durchgeführt werden:- Schaffung regionaler Beratungsausschüsse zur wirksameren Einbindung der interessierten Akteure in die Ausarbeitungsphase der GFP;- Dezentralisierung bestimmter Befugnisse zur Bewältigung von Krisensituationen und lokalen Notständen;- Systematischere Berücksichtigung der wissenschaftlichen Gutachten im Entscheidungsprozess;- Bessere Abstimmung der GFP auf andere Politiken in den Küstengebieten. Dieses Problem wird in der Mitteilung über eine „Europäische Strategie für das integrierte Küstenzonenmanagament" angesprochen (KOM(2000)547 endg./2).
Überwachung und Kontrollen
Die derzeitige Lage
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Eine einheitliche Gemeinschaftsstrategie fehlt
Die Überwachung und Kontrolle der Fischerei ist derzeit aufgeteilt zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Mitgliedstaaten andererseits.Die entsprechenden Maßnahmen gelten weithin als unzureichend und diskriminierend. Die Rechtssysteme und die Sanktionen sind nicht harmonisiert, die Gemeinschaftsinspektoren haben nur begrenzte Befugnisse und in den Mitgliedstaaten ist die Lage auch nicht besser, da es an Personal und einschlägigen Kompetenzen fehlt.Die letzten Änderungen der Verordnung zur Einrichtung einer Kontrollregelung in der Gemeinsamen Fischereipolitik gingen bereits in die richtige Richtung, aber Vorschläge, mit denen die Gemeinschaftsvorschriften gestrafft und die Befugnisse der Gemeinschaftsinspektoren ausgeweitet worden wären, wurden von den Mitgliedstaaten zurückgewiesen.
Die Perspektiven
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Straffung der derzeitigen Regelungen
Die einzelstaatlichen Maßnahmen müssen noch besser koordiniert, mögliche Sanktionen und generell die Verfolgung von Verstößen noch stärker vereinheitlicht und die jeweiligen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Kommission bei der Durchführung von Kontrollregelungen klarer definiert werden.Langfristig sollte auch die Schaffung einer gemeinsamen Fischereiaufsichtsstruktur der EU als Möglichkeit in Erwägung gezogen werden, die die einschlägigen Programme und Tätigkeiten koordiniert.
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Verpflichtungen der Kommission
Auf der internationalen Konferenz zum Thema Fischereiüberwachung in Brüssel im Oktober 2000 hat sich die Kommission öffentlich verpflichtet,- einen Verhaltenskodex für Fischereiinspektoren und Fischer auszuarbeiten, in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten klar festgelegt sind;- vor der Unterbreitung neuer Vorschläge für Bestandserhaltungsmaßnahmen eine „Kontrollierbarkeitsprüfung" vorzunehmen;- die „Kontrollierbarkeit" aller geltenden Maßnahmen zu prüfen;- eine analytische Bewertung der Kontrollausgaben einzuleiten, um die tatsächlichen Kontrollkosten und den erzielten Nutzen besser beurteilen zu können;- den Einsatz neuer Technologien zu Kontrollzwecken zu fördern.
Wirtschaftliche und soziale Dimension
Die derzeitige Lage
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Eine beträchtliche wirtschaftliche Dimension und schlecht definierte Ziele
Die Fischerei ist ein großer Wirtschaftssektor, in den jedes Jahr 1,1 Mrd. Euro öffentliche Mittel (Gemeinschaft und Mitgliedstaaten) fließen.Über das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) greift die Gemeinschaft entscheidend in den Fischereisektor ein und finanziert Investitionen in Fischereifahrzeuge, Verarbeitungsanlagen an Land usw.Die gemeinsame Marktorganisation und die gemeinsame Handelspolitik bieten den Gemeinschaftserzeugern Preisstützung und Zollschutz.Trotz des Umfangs der EU-Beteiligung an der Fischerei bleiben für die Entwicklung einer ökonomischen oder „wirtschaftlichen" Strategie für die Fischwirtschaft aber die Mitgliedstaaten zuständig, die hier unterschiedliche und manchmal sogar widersprüchliche Ziele verfolgen. Daher ist es schwierig, eine einheitliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsbilanz zu ziehen und die kurz- und langfristigen Voraussetzungen der wirtschaftlichen Existenzfähigkeit der EU-weiten Fischerei einzuschätzen.
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Steter Rückgang der Beschäftigung in der Fischerei
Die Beschäftigung in der Fischerei geht unter dem Druck der knappen Fischereiressourcen und des technischen Fortschritts mit seiner dramatischen Steigerung der Arbeitsproduktivität ständig zurück (um durchschnittlich 2 % jährlich).Auch gab es bei der Abhängigkeit der Gemeinschaft von der Fischerei einige Verschiebungen (d. h. Abhängigkeit der Wirtschaft von den Fangmengen/Anlandungen). Die Karte der Regionen, deren Wirtschaft von der Fischerei abhängt, hat sich stark verändert (so ist beispielsweise der Grad der Abhängigkeit der am stärksten abhängigen Gebiete besonders in Spanien deutlich zurückgegangen).
Die Perspektiven
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Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Dimension der GFP
Zwei Arten von Maßnahmen sind gefordert:- Maßnahmen, die zur Sicherung eines zukunftsfähigen, rentablen Fischereisektors beitragen sowie Überprüfung der Rolle öffentlicher Zuschüsse;- Maßnahmen zur Unterstützung der jetzigen Beschäftigten im Fischereisektor bei der erforderlichen beruflichen Umstellung.Neben diesen beiden Prioritäten muss die Gemeinschaft sich weiterhin auch mit den anderen sozialen Problemen befassen, wie beispielsweise der Sicherheit der Fischereifahrzeuge und der Regelung der Arbeitsbedingungen.
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Besonderer Fall der Gebiete der Europäischen Union in äußerster Randlage
Die Europäische Union umfasst sieben Gebiete in äußerster Randlage: in Spanien die autonome Gemeinschaft Kanarische Inseln, in Frankreich die vier überseeischen Departements (Guadeloupe, Guayana, Martinique und Réunion) und in Portugal die autonomen Regionen Azoren und Madeira.Im „Bericht der Kommission über die Maßnahmen zur Anwendung von Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags" verpflichtet sich die Kommission, neue Vorschläge sowie gegebenenfalls neue Maßnahmen zur Unterstützung dieser Regionen vorzulegen (KOM(2000)147 endg.).
Aquakultur
Die derzeitige Lage
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Expansion der Aquakultur
Die Aquakultur (d. h. die Vermehrung und Aufzucht von Wassertieren und -pflanzen) trägt dazu bei, mehr Fisch anbieten zu können, ohne den Druck auf die Bestände zu erhöhen. Sie spielt außerdem eine wichtige Rolle im Hinblick auf die Verbesserung der sozioökonomischen Lage vieler Küstengemeinden, da sie alternative Beschäftigungsmöglichkeiten bietet.Doch auch wenn die Entwicklung im allgemeinen positiv beurteilt werden muss, sieht sich die Aquakultur in der Gemeinschaft doch vor eine Reihe von Problemen gestellt. So wird sie beispielsweise immer mehr als Bedrohung für andere Tätigkeiten gesehen. Vor allem der Tourismussektor bemängelt, dass die Aquakultur Flächen beansprucht, die zur Freizeitgestaltung genutzt werden könnten, und dass sie mit ihren Abfallprodukten die Qualität der nahegelegenen Badewässer beeinträchtigt.
Die Perspektiven
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Prioritäten für die Aquakulturförderung
Die europäische Aquakultur muss in der Lage sein, die Herausforderungen in den Bereichen Umweltschutz, Gesundheitsschutz und internationaler Markt anzunehmen.Daher sollten sich öffentliche Interventionen zugunsten der Aquakultur auf folgende Bereiche beziehen:- Ausbildung und Überwachung- Forschung und Entwicklung (insbesondere für neue Arten)- Abwasseraufbereitung- Seuchenbekämpfung usw.Seit dem Jahr 2000 wurden die Interventionsmöglichkeiten des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) so erweitert, dass neben den bisherigen Beihilfen auch für Maßnahmen dieser Art Zuschüsse gewährt werden können.
Internationale Dimension
Die derzeitige Lage
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Merkmale der externen Fischereipolitik
Die Gemeinschaft verfügt über eine der größten Fischereiflotten der Welt, und auch wenn diese größtenteils in Gemeinschaftsgewässern tätig ist, hängt der Fangsektor der EU doch zu einem beträchtlichen Teil vom Zugang zu außergemeinschaftlichen Ressourcen ab.Diese Ressourcen, die gemeinsam mit Drittländern bewirtschaftet werden müssen, liegen- entweder in den Gewässern unter der Gerichtsbarkeit entfernterer Küstenstaaten (aus diesem Grund wurden bilaterale Fischereiabkommen geschlossen)- oder in internationalen Gewässern (die Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen - UNCLOS - hat sich in der Frage der Nutzung der Ressourcen auf Hoher See für den Grundsatz des Abschlusses von internationalen Übereinkommen entschieden; daher hat die EU ihren Beitritt zu verschiedenen internationalen Übereinkommen und regionalen Fischereiorganisationen ausgehandelt und verfügt über einen Beobachterstatus oder ist Mitglied).
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Schwächen der externen Fischereipolitik
Aus den bilateralen Abkommen, die die Gemeinschaft geschlossen hat, ergeben sich folgende Probleme:- Es kommt häufig vor, dass manche Fischereiabkommen nicht rasch genug auf Probleme reagieren, wie beispielsweise auf einen Rückgang der Bestände, der Dringlichkeitsmaßnahmen erforderlich machen würde;- einige Fischereiabkommen bieten nicht genügend Garantien für den Schutz der kleinen Küstenfischerei;- die Fangmöglichkeiten, die den europäischen Schiffen eingeräumt werden, sind nicht immer durch die tatsächliche Bestandslage gerechtfertigt:- die von der europäischen Flotte verursachte fischereiliche Sterblichkeit ist nicht in allen Fällen bekannt.
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Übernahme des Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei durch die Gemeinschaft
1996 ist die Gemeinschaft dem Übereinkommen zur Förderung der Einhaltung internationaler Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen durch Fischereifahrzeuge auf Hoher See beigetreten (Beschluss 96/428/EG des Rates, Amtsblatt L 177 vom 16/07/1996).Dieses Übereinkommen ist Teil des internationalen Verhaltenskodex für eine verantwortliche Fischerei, der durch die Erklärung von Cancún im Mai 1992 aufgestellt wurde. In diesem Rahmen hat sich die Gemeinschaft bereit erklärt, mit den Entwicklungsländern zusammenzuarbeiten und sie bei der Entwicklung ihres Fischereisektors zu unterstützen.
Die Perspektiven
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Multilaterale Zusammenarbeit
Die europäische Gemeinschaft hat für diesen Bereich gewisse Prioritäten aufgestellt. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:- Förderung von regionalen Fischereiübereinkommen, da in einem solchen Rahmen dem regionalen Aspekt fischereilicher Vorkommen gezielter Rechnung getragen werden kann- Förderung einer rationalen Bewirtschaftung der Bestände auf Hoher See (was unter anderem auch eine Begründung der Rechte und Pflichten neu hinzukommender Fischereiteilnehmer einschließt);- Beitrag zur Umsetzung des Vorsorgeprinzips;- Verstärkte Bekämpfung des illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischfangs und besonders der Laxheit einiger Mitgliedstaaten gegenüber ihren Schiffen;- Vorrangige Berücksichtigung der Arbeit der regionalen Fischereiorganisationen;- Förderung der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern auf der Ebene regionaler und subregionaler Fischereiorganisationen.
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Bilaterale Zusammenarbeit
Fischereiabkommen sollten künftig den Erfordernissen der Entwicklungsstaaten und ihrem berechtigten Anspruch auf Ausbau ihres eigenen Fischereisektors entgegenkommen. Im Vertrag ist im übrigen festgelegt, dass die GFP den Zielen der Gemeinschaft in der Entwicklungspolitik Rechnung tragen muss.Daher wurden entsprechende Maßnahmen vorgesehen, wie beispielsweise:- Stärkung des politischen Dialogs durch technische Unterstützung, durch Hilfe bei der Gründung von Berufsorganisationen und beim Ausbau der institutionellen und administrativen Kapazitäten;- Förderung der verantwortungsvollen Fischerei durch Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Bestandserfassung, Fischereiüberwachung usw.;- Unterstützung der Entwicklung einer nachhaltigen Fischerei in den Partnerküstenländern durch Hilfe bei der Entwicklung und dem Einsatz von geeigneten Finanzinstrumenten und bei der Entwicklung lokaler Humanressourcen usw.
Mittelmeerfischerei
Die derzeitige Lage
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Die Gemeinschaftspolitik im Mittelmeer
Im Gegensatz zur Struktur- und Marktpolitik, die inzwischen vollständig eingeführt sind, gelten Bestandserhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen im Mittelmeer (in dem vorwiegend Küstenfischerei und lokale Fischerei betrieben wird) bisher nur zum Teil.Dies hängt mit verschiedenen Faktoren zusammen:- Es fehlt an verlässlichen Daten, auf die Bewirtschaftungsentscheidungen gestützt werden könnten;- Fischereiüberwachung und die Durchsetzung der Vorschriften sind insbesondere hinsichtlich der Mindestanlandegrößen unzulänglich;- das Fehlen internationaler Zusammenarbeit mit den Anrainerstaaten und der vermehrte Rückgriff auf einseitige Maßnahmen.
Die Perspektiven
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Neue politische Anstöße für die Gemeinsame Fischereipolitik im Mittelmeer
Folgende vier Maßnahmen könnten ergriffen werden:- Verbesserung der wissenschaftlichen Gutachten und Einrichtung des neuen Gemeinschaftssystems zur Datenerfassung;- Überarbeitung der Verordnung über technische Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände im Mittelmeer;- Entwicklung des integrierten Küstenzonenmanagements;- Verstärkung der Überwachung, damit die geltenden Vorschriften wirklich eingehalten werden.
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Stärkung der internationalen Zusammenarbeit
In diesem Bereich schlägt die Gemeinschaft vor,- die GFCM zu stärken und eine in regelmäßigen Abständen tagende Konferenz der Fischereiminister der Mittelmeeranrainer einzurichten;- Formen der subregionalen Zusammenarbeit auszuarbeiten;- die Fischereiverbände aus allen Mittelmeerstaaten aufzufordern, Organisationen zur Förderung der Zusammenarbeit zu gründen und/oder zu stärken;- eine ad hoc einzuberufende Konferenz zur Beratung über die Überwachung der Fischerei auf Hoher See und besonders die Frage des Fischfangs durch Nicht-Mittelmeeranrainer zu organisieren.
4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften
Nicht zutreffend
5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von punkt 4)
Nicht zutreffend
6) quellen
KOM (2001) 135 endg.Bisher nicht im Amtsblatt veröffentlicht
8) durchführungsmassnahmen der kommission
Letzte Änderung: 30.08.2001