Vereinfachung und bessere Rechtsetzung in der Gemeinsamen Agrarpolitik

Die Kommission beabsichtigt, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu vereinfachen und insbesondere die Struktur und Präsentation des Agrarrechts zu verbessern. In der vorliegenden Mitteilung werden die Grenzen und Möglichkeiten einer solchen Vereinfachung untersucht und Maßnahmen vorgeschlagen, u.a. eine einzige gemeinsame Marktorganisation (GMO) und die Ausarbeitung eines Arbeitsplans mit konkreten Maßnahmen im Jahr 2006.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2005: „Vereinfachung und bessere Rechtsetzung in der Gemeinsamen Agrarpolitik" [KOM(2005) 509 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung stellt die Kommission die Maßnahmen vor, die zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bereits ergriffen wurden und noch zu ergreifen sind. Zu den wichtigsten geplanten Maßnahmen gehört die Errichtung einer einzigen gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse.

Das Ziel dieser Mitteilung ist die Überprüfung des rechtlichen Rahmens, der Verwaltungsverfahren und der Managementmechanismen in der Absicht, sie transparenter und verständlicher zu machen, wobei die grundlegenden Leitlinien der Politik erhalten bleiben sollen. Hiermit wird die Vereinfachung der GAP in einen Prozess der Sensibilisierung, des Dialogs und der Planung eingebettet. Im Oktober 2006 wurde ein Aktionsplan vorgelegt und fand eine Konferenz der betreffenden Parteien (EN) statt.

ZIELE DER VEREINFACHUNG:

Die Vereinfachung zielt darauf ab, unnötige Hindernisse zu ermitteln und abzubauen. Nach der Art dieser Hindernisse lassen sich die folgenden beiden Aspekte der Vereinfachung unterscheiden:

GRENZEN DER VEREINFACHUNG

Die Vereinfachung der GAP ist nach wie vor ein ehrgeiziges Unterfangen. Sie muss mit anderen politischen Zielen wie Umweltschutz, Nahrungsmittelsicherheit und Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft vereinbar sein. Sie muss auch auf die unterschiedlichen Bedingungen in den Mitgliedstaaten in Bezug auf Wirtschaft, Umweltschutz und Politik Rücksicht nehmen. Gleichzeitig muss ein Gleichgewicht zwischen einer einfachen Verwaltung und einer ausreichend hohen Flexibilität zur Beachtung lokaler Bedürfnisse gefunden werden.

BESTANDSAUFNAHME: HORIZONTALE MASSNAHMEN

Bereinigung der Agrarvorschriften

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung hat die Kommission bereits die Zahl der geltenden Agrarrechtsakte verringert und die Präsentation der Texte verbessert. Im Rahmen des Zweijahresprogramms „Aktualisierung und Vereinfachung des Acquis communautaire" überprüft die Kommission den Acquis auf überholte Rechtsvorschriften im Agrarbereich. Ferner ist die gesamte Agrargesetzgebung, zum überwiegenden Teil in konsolidierter Fassung, nunmehr für alle Bürger frei zugänglich.

Vorschriften für staatliche Beihilfen

Seit 1999 sind die Vorschriften für staatliche Beihilfen vereinfacht und ihre Transparenz verbessert worden. Im Rahmen dieser Bereinigung wurden mehrere Rechtstexte aufgehoben.

Berichterstattung

Es wurden informelle Leitlinien erstellt sowie Zahl und Häufigkeit der Berichte verringert. Mehrere Rechtsakte über Unregelmäßigkeiten in den GAP-Ausgabenbereichen und bei den Strukturfonds werden zurzeit oder in Kürze mit dem Ziel überarbeitet, den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu verringern.

BESTANDSAUFNAHME: POLITIKBEZOGENE MASSNAHMEN

GAP-Reform von 2003

Diese Reform hat die GAP tiefgreifend verändert. Sie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Qualität der Rechtvorschriften der Europäischen Union (EU). Neun Ratsverordnungen und zahlreiche andere Vorschriften wurden aufgehoben. Andere Verordnungen wurden neu gefasst, und eine Vereinfachung der Verfahren wurde durch die Einrichtung eines Verwaltungsausschusses erreicht, der für alle Direktbeihilfen zuständig ist.

Die Reform bietet ein großes Vereinfachungspotenzial in Bezug auf die Art und Weise, wie die Einkommensbeihilfen gewährt, verwaltet und kontrolliert werden. Die konkrete Anwendung der diesbezüglichen Bedingungen ist Sache der Mitgliedstaaten. Sie haben, grob gesagt, die Möglichkeit, zwischen zwei Entkoppelungsmodellen * zu wählen: Anwendung einer Teilentkoppelung oder Ausschluss bestimmter Stützungsregelungen von der Entkoppelung, Durchführung einer gesonderten Stützungsregelung und Inanspruchnahme verschiedener Ausnahmeregelungen. Wenn sich die Mitgliedstaaten dafür entscheiden, die gesamte Palette der Möglichkeiten zu nutzen, ist die Umsetzung der Reform uneinheitlich, wodurch das System komplizierter wird.

Einheitliche Flächenzahlungen in den neuen Mitgliedstaaten

Während eines Zeitraums von höchstens fünf Jahren nach dem Beitritt können die neuen Mitgliedstaaten vereinfachte direkte Einkommensbeihilfen gewähren. Bei der einheitlichen Flächenzahlung werden einheitliche Beträge pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche gezahlt. Außerdem sind nur flächenbezogene Kontrollen vorgesehen.

Entwicklung des ländlichen Raums

Durch die neue Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates zur Förderung der ländlichen Entwicklung im Zeitraum 2007 bis 2013 werden Inhalt, Geltungsbereich und Anwendung dieser Politik durch die Festlegung klarer Prioritäten und die Straffung der Programmplanung vereinfacht. Außerdem wird mit dieser Verordnung eine einzige Rahmenregelung für Finanzierung, Programmplanung, finanzielle Abwicklung und Kontrollen eingeführt.

Finanzierung der GAP

Mit der neuen Verordnung Nr. 1290/2005 des Rates werden die Finanzierungsvorschriften für die beiden Säulen der GAP in einem einzigen Rechtstext zusammengefasst, zwei Fonds eingerichtet, der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die so weit wie möglich identische Vorschriften gelten. Diese Vorschriften vereinfachen die finanzielle Abwicklung der Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums im folgenden Programmplanungszeitraum und die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten.

FORTFÜHRUNG DES PROZESSES: TECHNISCHE VEREINFACHUNG

Bereinigung der Agrarvorschriften

Die Kommission wird nach neuen Wegen suchen, wie Struktur und Präsentation des Agrarrechts verbessert werden können. Bei einem „Rechtsaudit" sollen unnötige Vorschriften ermittelt und abgeschafft, die unterschiedlichen Vorschriften für einzelne Sektoren durch horizontale Bestimmungen ersetzt und gegebenenfalls Auslauffristen vorgesehen werden.

Eine einheitliche GMO für alle Agrarerzeugnisse

Bei der Reform von 2003 wurde das rechtliche Umfeld der GAP durch die Schaffung eines horizontalen Rechtsrahmens für alle Direktzahlungen und die Einbeziehung einer Vielzahl von Stützungsregelungen in die Betriebsprämienregelung vereinfacht. Die Kommission beabsichtigt, diesen Ansatz auf die 21 gemeinsamen Marktorganisationen (GMO) auszudehnen und eine einfachere und straffere Rechtsstruktur für die erste Säule der GAP zu schaffen. Es ist daher angebracht, den möglichen Umfang einer Harmonisierung und die Frage zu prüfen, ob die sektorbezogenen Bestimmungen durch horizontale Bestimmungen ersetzt werden können.

Verwaltungskosten

Die Kommission beabsichtigt, die Machbarkeit eines „gemeinschaftlichen Verfahrens für die Berechnung der Nettoverwaltungskosten" zu prüfen. Es würde die nationalen Verwaltungen bei der Quantifizierung und Verringerung von Verwaltungskosten unterstützen, die den Landwirten durch die GAP-Mechanismen entstehen.

Staatliche Beihilfen

Die sieben derzeit geltenden Texte sollen zu drei Texten zusammengefasst werden: Freistellungsverordnung, Leitlinien und De-minimis-Verordnung.

FORTFÜHRUNG DES PROZESSES: POLITIKBEZOGENE MASSNAHMEN

Reform der Zucker-GMO

Mit der Reform dieses Sektor im Jahr 2006 wurde eine Vielzahl von Vereinfachungen vorgenommen, unter anderem:

Andere Sektoren

Das Bemühen um Vereinfachung wird bei den vorgesehenen Überprüfungen der Politikfelder, wie der GMO für Wein, des ökologischen Landbaus und der Qualitätspolitik, eine wichtige Rolle spielen.

PROZESS

Die GAP-Vereinfachung muss in einen Prozess der Sensibilisierung, des Dialogs und der Planung eingebettet werden, der folgende Maßnahmen vorsieht:

Hintergrund

Diese Mitteilung fügt sich in den Rahmen der im Lissabon-Programm der Gemeinschaft vorgesehenen Vereinfachung der Rechtsvorschriften ein.

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Weitere Informationen über die Vereinfachung der GAP sind der Website der Generaldirektion Landwirtschaft und dem entsprechenden Informationsmaterial (PDF) zu entnehmen.

Letzte Änderung: 18.07.2007