EU-Aktivitäten zur Dopingbekämpfung im Sport

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (KOM(99) 643 endg.) – Plan für einen Beitrag zur Dopingbekämpfung

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Sie enthält die geplanten und ergriffenen Maßnahmen zur Dopingbekämpfung im Sport, unter anderem den Einsatz der Instrumente der Europäischen Union (EU) (Forschung, allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Polizei und justizielle Zusammenarbeit, öffentliche Gesundheit) und die Koordination bestehender legislativer Maßnahmen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Mitteilung sieht ein Konzept mit drei Schwerpunkten vor, um Doping im Sport zu bekämpfen:

Europäische Gruppe für Ethik

Die Europäische Kommission verpflichtet sich, bei ihren künftigen Maßnahmen und Überlegungen Elemente der Stellungnahme der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien (EGE) zu berücksichtigen. Diese Gruppe hat die ethischen Grundsätze festgelegt, auf die sich die EU-Maßnahmen stützen müssen:

Auf der Grundlage dieser Grundsätze hat die EGE u. a. folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

Anti-Doping-Agenturen

EU-Instrumente

Es gibt zweierlei Maßnahmen, bei denen EU-Instrumente zum Einsatz kommen:

Diese Maßnahmen konzentrieren sich auf folgende Aspekte:

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an den Ministerrat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Ausschuss der Regionen – Plan für den Beitrag der Gemeinschaft zur Dopingbekämpfung (KOM(99) 643 endg. vom 1.12.1999)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Entwicklung der europäischen Dimension des Sports (KOM(2011) 12 endg. vom 18.1.2011)

Beschluss 2013/304/EU des Rates vom 10. Juni 2013 zur Ermächtigung der Europäischen Kommission, im Namen der EU an den Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung der Manipulation von Sportergebnissen mit Ausnahme der die Zusammenarbeit in Strafsachen und die polizeiliche Zusammenarbeit betreffenden Angelegenheiten teilzunehmen (ABl. L 170 vom 22.6.2013, S. 62-65)

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 21. Mai 2014 zu dem Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (2014-2017) (ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 12-17)

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Vertretung der EU-Mitgliedstaaten im Stiftungsrat der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und zur Koordinierung der Standpunkte der EU und ihrer Mitgliedstaaten vor den WADA-Sitzungen (ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 7-9)

Letzte Aktualisierung: 09.01.2017