Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen

Die Kommission legt die Maßnahmen dar, die erforderlich sind, um einen Integrierten Internen Kontrollrahmen entsprechend dem eigens dafür aufgestellten Fahrplan zu schaffen. Der Europäische Rechnungshof hat 2004 eine eingeschränkte Zuverlässigkeitserklärung abgegeben. Diese Zuverlässigkeitserklärung fällt zwar weitgehend positiv aus, doch macht sie deutlich, mit welchen komplexen Problemen die Kommission bei der Ausführung des EU-Haushaltsplans konfrontiert ist und wie schwierig es für sie ist, dem Rechnungshof befriedigende Prüfnachweise vorzulegen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof vom 17. Januar 2006. „Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen": Defizitbewertung und Aktionsplan für die Dienststellen der Kommission [KOM(2006) 9 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Für jedes Haushaltsjahr gibt der Europäische Rechnungshof (ERH) (EN)eine Zuverlässigkeitserklärung (DAS) zur Ausführung des Haushaltsplans, die unter die Verantwortung der Kommission fällt, ab. Zu diesem Zweck hat die Kommission dem Europäischen Rechnungshof für jedes Haushaltsjahr Prüfnachweise vorzulegen. Da sich die derzeitige Kommission das Ziel gesetzt hat, in ihrer Amtszeit eine positive DAS zu erhalten, schlägt sie die Schaffung eines Integrierten Internen Kontrollrahmens vor.

Die vorliegende Mitteilung gibt Aufschluss über die Fortschritte seit dem Fahrplan und über die Defizite des Kontrollrahmens und bestimmt die wichtigsten konkreten Maßnahmen für den Zeitraum 2006-2007, mit denen ein kohärenter Integrierter Interner Kontrollrahmen geschaffen werden soll. Die Vorschläge für konkrete Maßnahmen betreffen folgende vier Themenbereiche:

Vereinfachung und gemeinsame Kontrollgrundsätze

Die Kommission schlägt vor, die Vorschriften für den Zeitraum 2007-2013, einschließlich der Vorschriften für die Förderfähigkeit der Ausgaben, so weit wie möglich zu vereinfachen. Mit der Einbeziehung gemeinsamer Kontrollgrundsätze lässt sich bewirken, dass alle Beteiligten den wesentlichen Grundsätzen der Kontrolle verhaftet bleiben. Diese Grundsätze bieten auch dem ERH eine eindeutigere Grundlage für die Prüfung der Verwaltungsabläufe und -verfahren.

Um sicherzustellen, dass Überwachungs- und Kontrollsysteme zur Eindämmung des Risikos von Unregelmäßigkeiten bestehen, müssen die Zuverlässigkeit nachgewiesen sowie die Effizienz der Kontrollstrategie bewiesen werden.

Die Kommission möchte eine interinstitutionelle Debatte über die Definition der hinreichenden Zuverlässigkeitsgewähr und über die bei den zugrunde liegenden Vorgängen hinnehmbaren Risiken einleiten.

Erklärungen zur Mittelverwaltung und Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Zur Unterstützung der Erklärungen zur Mittelverwaltung und der Erklärungen zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung plant die Kommission, Erklärungen auf operativer Ebene sowie die Einführung von Syntheseberichten auf nationaler Ebene, aufgeschlüsselt nach Politikbereichen, zu fördern.

Mit weiteren Maßnahmen, die die Kommission zur Förderung der Erklärungen zur Mittelverwaltung und der Erklärungen zur Zuverlässigkeit plant, soll Folgendes erreicht werden:

Ansatz der „Einzigen Prüfung": Austausch von Ergebnissen und Kosten-Nutzen-Verhältnis als vorrangiges Kriterium

Zur Vermeidung von Kontrollüberschneidungen kann sich der Austausch von Kontrollinformationen als sehr nützlich erweisen und dazu beitragen, dass die Kontrollkette auf jeder Ebene wirksam funktioniert. Im Ansatz der „Einzigen Prüfung" kommt dem Austausch von Prüf- und Kontrollergebnissen außerdem eine zentrale Bedeutung im Hinblick auf eine möglichst gezielte Auswahl der Prüf- und Kontrollmaßnahmen zu.

Für die geteilte und direkte zentrale Mittelverwaltung müssen ein Modell für die Bestimmung der Kosten und eine Schätzung sowie erste Analyse der Kontrollkosten eingeführt werden.

Die Kommission unterstreicht die Bedeutung von Pilotprojekten für die Bewertung des Nutzens der verschiedenen Kontrollen.

Sektorspezifische Defizite

Wegen der ausgesprochen heterogenen Prägung der einzelnen EU-Politiken muss der vorgeschlagene Integrierte Kontrollrahmen die Möglichkeit einer flexiblen Handhabung bieten. Die Kommission schlägt Maßnahmen zur Verringerung der Defizite vor, also Managementpläne mit einem Follow-up in den jährlichen Tätigkeitsberichten, die von ihren beteiligten Dienststellen abgefasst werden.

Die Kontrollen auf regionaler Ebene im Rahmen der geteilten Verwaltung (insbesondere bei den Strukturfonds) und vor allem die Aussagekraft der bisherigen Erklärungen sind zu analysieren. In diesem Zusammenhang bietet die Förderung der Vertrauenspakt-Initiative für eben diese Strukturfonds die Gewähr für die Rechnungsprüfung auf einer jährlichen Basis.

Schließlich schlägt die Kommission für 2006 und 2007 die Aufstellung gemeinsamer Leitlinien für die einzelnen Politikfamilien vor, damit einheitliche Vorgehensweisen, insbesondere beim Fehlerrisikomanagement im Bereich der Strukturfonds, entwickelt werden können.

Hintergrund

Bei der Ausarbeitung des vorliegenden Aktionsplans stützte sich die Kommission im Wesentlichen auf die:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof über die Fortschritte des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen [KOM(2007) 86 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof vom 15. Juni 2005 über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten Internen Kontrollrahmens [KOM(2005) 252 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofes der Europäischen Gemeinschaften zum Modell der „Einzigen Prüfung" (single audit) (und Vorschlag für einen Internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft) [Amtsblatt C 107 vom 30.04.2004].

Diese beiden Dokumente sind der Bezugsrahmen für den vorliegenden Aktionsplan. Mit ihnen wird ein Beitrag zur Schaffung eines integrierten Rahmens geleistet, mit dem eine effiziente und wirksame interne Kontrolle der europäischen Gelder gewährleistet werden soll. Der Europäische Rechnungshof sollte sich bei der Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung auf diesen Rahmen stützen können.

Letzte Änderung: 19.04.2007