Bericht über das Eigenmittelsystem

In diesem Bericht wird ein allgemeiner Korrekturmechanismus für die Haushaltsungleichgewichte vorgeschlagen sowie die Umstellung der derzeitigen Mehrwertsteuer-Ressource auf eine wirklich auf Steuern gestützte Eigenmitteleinnahme. Dabei gilt es, die Haushaltsautonomie, die Verbindung zu den Bürgern und die Einfachheit des Systems sicherzustellen. Die Kommission schlägt drei Alternativen vor: ein Eigenmittelsystem mit einer Energiesteuereinnahme, ein Eigenmittelsystem mit einer Mehrwertsteuereinnahme und ein Eigenmittelsystem mit einer Körperschaftsteuereinnahme.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission vom 14. Juli 2004 „Finanzierung der Europäischen Union - Bericht der Kommission über das Funktionieren des Eigenmittelsystems" [KOM(2004) 505 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Gemäß dem derzeit geltenden Eigenmittelbeschluss aus dem Jahr 2000 muss die Kommission vor dem 1. Januar 2006 eine generelle Überprüfung des Eigenmittelsystems vornehmen; daraufhin hat sie zugesagt, vor Ende 2004 einen Bericht vorzulegen. In diesem Bericht werden die wichtigsten Fragestellungen behandelt, zum einen die Notwendigkeit einer Reform des bestehenden Mechanismus zur Korrektur negativer Haushaltsungleichgewichte und zum anderen die mangelnde Transparenz des Systems für den EU-Bürger und die begrenzte Finanzautonomie gegenüber den nationalen Staatskassen.

Das derzeitige Eigenmittelsystem

Das derzeitige Eigenmittelsystem gliedert sich in folgende drei Eigenmittel-Kategorien:

Der Gesamtbetrag aller Eigenmittel ist auf 1,24 % des BNE der Europäischen Union (EU) begrenzt.

Bevor die Kommission auf die von ihr vorgeschlagenen Reformen näher eingeht, nimmt sie eine Bewertung des derzeitigen Eigenmittelsystems vor. Ihrer Ansicht nach erfüllt dieses System die Kriterien Hinlänglichkeit und Stabilität, genügt aber eindeutig nicht dem Kriterium Sichtbarkeit und Einfachheit und trägt nicht zu einer ausgewogenen Allokation der wirtschaftlichen Ressourcen bei. Zudem wird die Finanzautonomie immer mehr eingeschränkt.

Die Berichtigung der Haushaltsungleichgewichte

Aufgrund der Feststellung, dass einige Mitgliedstaaten mehr Beiträge zum EU-Haushalt leisten als sie an Rückflüssen aus ihm erhalten, hat der Europäische Rat 1984 auf seiner Tagung in Fontainebleau einen Korrekturmechanismus zugunsten des Vereinigten Königreichs eingeführt. Im Rahmen dieses Mechanismus werden dem VK zwei Drittel seiner Nettobeiträge erstattet.

Inzwischen befindet sich das Vereinigte Königreich aufgrund der Erweiterung und im Anschluss an strukturelle Änderungen des EU-Haushalts nicht mehr in einer Ausnahmeposition, sodass der Mechanismus in einen allgemeinen Korrekturmechanismus umgewandelt werden sollte. Mit diesem allgemeinen Korrekturmechanismus verfolgt die Kommission zwei Ziele:

Derzeit hat sich die Nettoposition des Vereinigten Königreichs deutlich verbessert. Sollte der derzeitige Korrekturmechanismus in Kraft bleiben, würde sich die Korrektur um mehr als 50 % erhöhen, wodurch die bereits zwischen den Nettobeitragszahlern bestehenden Unterschiede noch stärker hervortreten würden. Eine weitere Folge der Erweiterung ist, dass sich die Nettosalden aller alten Mitgliedstaaten verschlechtern und die Kosten des Korrekturmechanismus steigen.

Der von der Kommission vorgeschlagene neue allgemeine Korrekturmechanismus weist folgende Merkmale auf:

Im Vergleich zum derzeitigen Mechanismus wird beim vorgeschlagenen neuen Mechanismus davon ausgegangen, dass die Unterschiede zwischen den Nettobeitragszahlern abnehmen und die finanziellen Kosten für diejenigen Mitgliedstaaten, die nicht in den Genuss des Mechanismus kommen, zurückgehen.

Die Änderung der Eigenmittel

Bevor die Kommission auf den Vorschlag für eine Reform des Eigenmittel-Systems eingeht, werden die drei wichtigsten Optionen für die Finanzierung des EU-Haushalts, bei denen jeweils die traditionellen Eigenmittel beibehalten werden, erörtert. Diese drei Optionen sind:

Die Kommission schlägt die Einführung einer neuen auf Steuern beruhenden Eigenmitteleinnahme vor, mit der bis zu 50 % des Haushalts gedeckt werden können. Vor der Einführung einer solchen Steuerressource müsste die Steuerbemessungsgrundlage hinlänglich harmonisiert werden. Für eine Erhöhung der auf Steuern beruhenden Eigenmittel sind keine neuen Steuern notwendig, da der EU-Anteil einem Anteil an dem von den Steuerzahlern gezahlten nationalen Satz entsprechen könnte. Nach Ansicht der Kommission gibt es drei Möglichkeiten. Bei allen drei Optionen werden sowohl die BNE-Einnahme als auch die traditionellen Eigenmittel beibehalten, während die derzeitige statistische Mehrwertsteuer (MwSt) durch die neue Steuerressource ersetzt würde. Folgende Einnahmen kommen infrage:

Schlussfolgerungen

Die Kommission ersucht den Rat, die vorgeschlagenen Optionen zu erörtern, damit bis 2014 eine wirklich auf Steuern gestützte Eigenmitteleinnahme eingeführt werden kann. Als kurzfristige Lösung schlägt sie vor, einen allgemeinen Mechanismus zur Korrektur außergewöhnlich hoher Haushaltsungleichgewichte einzuführen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat Sechster Bericht der Kommission über das Funktionieren des Systems zur Kontrolle der traditionellen Eigenmittel (2006-2009) (Artikel 18 Absatz 5 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000) [KOM (2010) 219 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission - Fünfter Bericht der Kommission über das Funktionieren des Systems zur Kontrolle der traditionellen Eigenmittel (2003-2005) (Artikel 18 Absatz 5 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000) [KOM (2006) 874 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission - Vierter Bericht der Kommission über das Funktionieren des Systems zur Kontrolle der traditionellen Eigenmittel (2000-2002) (Artikel 18 Absatz 5 der Verordnung [EG, Euratom] Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000) [KOM (2003) 345 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission - Dritter Bericht der Kommission über das Funktionieren des Systems zur Kontrolle der traditionellen Eigenmittel (1997 - 1999) - (Artikel 18 Absatz 5 der Verordnung [EG, Euratom] Nr. 1150/00 des Rates vom 22. Mai 2000) [KOM (2001) 32 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission - Zweiter Bericht der Kommission über das System zur Kontrolle der traditionellen Eigenmittel (Zeitraum 1993- 1996) [KOM (97) 673 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

BERICHT DER KOMMISSION ÜBER DAS SYSTEM ZUR KONTROLLE DER TRADITIONELLEN EIGENMITTEL (Artikel 18 Absatz 5 der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 1552/89 des Rates) [KOM (93) 691 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

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Letzte Änderung: 02.11.2010