Wahrung und Förderung der Grundwerte der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV)

Artikel 7 EUV

Mitteilung der Kommission – Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union: Ein Konzept für das weitere Vorgehen

WAS IST DER ZWECK VON ARTIKEL 2 UND 7 EUV UND DER MITTEILUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Mitteilung von 2019

Eine Mitteilung aus Juli 2019 legt das Konzept für das weitere Vorgehen der Europäischen Kommission vor – konkrete Maßnahmen zu drei Themenbereichen.

Die Mitteilung beruht auf Rahmenvorschriften zur Bewältigung systembedingter Bedrohungen für die Rechtsstaatlichkeit in einem der Mitgliedstaaten, die 2014 von der Kommission erlassen wurde. Diese Rahmenvorschriften ergänzen das Vertragsverletzungsverfahren, das bei Verstößen gegen EU-Recht greift, und das Verfahren nach Artikel 7 EUV, das bei schwerwiegender und anhaltender Verletzung der Grundwerte der EU als schwerste Sanktion eine Aussetzung der Stimmrechte des betreffenden Mitgliedstaates im Rat vorsieht. Die Europäische Kommission kann außerdem einen Dialog mit dem betroffenen Mitgliedstaat aufnehmen, um die weitere Zunahme der systembedingten Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit zu vermeiden. Bei der Ausarbeitung ihrer Bewertung der Situation kann die Kommission die Expertise anderer EU-Organe und internationaler Organisationen in Anspruch nehmen.

Mechanismus zur Rechtsstaatlichkeit

Dem 2019 vorgelegten Konzept folgend hat die Kommission als Teil des jährlichen Zyklus zur Überwachung der Rechtsstaatlichkeit 2020, 2021 und 2022 Jahresberichte zur Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht. Der Zweck des Zyklus ist, die Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten zu fördern und zu verhindern, das Probleme aufkommen oder sich vertiefen. Jeder Bericht enthält vier Schwerpunkte:

Die Berichte enthalten für jeden Mitgliedstaat jeweils ein Kapitel und analysieren neue Entwicklungen innerhalb des Berichtszeitraums sowie die Nachuntersuchung der Herausforderungen und Entwicklungen aus dem vorherigen Bericht. Beginnend mit dem Bericht für 2022 fügt die Kommission Empfehlungen für die Mitgliedstaaten ein.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel I – Allgemeine Bestimmungen – Artikel 2 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 17).

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel I – Allgemeine Bestimmungen – Artikel 7 (ex-Artikel 7 EUV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 19-20).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union: Ein Konzept für das weitere Vorgehen (COM(2019) 343 final vom 17.7.2019).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2022 – Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union (COM(2022) 500 final vom 13.7.2022).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 – Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union (COM(2021) 700 final vom 20.7.2021).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 – Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union (COM(2020) 580 final vom 30.9.2020).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat – Die weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union – Aktuelle Lage und mögliche nächste Schritte (COM(2019) 163 final vom 3.4.2019).

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel VI – Schlussbestimmungen – Artikel 49 (ex-Artikel 49 EUV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 43).

Schlussfolgerungen des Rates und der Mitgliedstaaten bei den Beratungen mit dem Rat über die Achtung der Rechtsstaatlichkeit vom 16. Dezember 2014.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Ein neuer EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips (COM(2014) 158 final vom 11.3.2014).

Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament zu Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union – Wahrung und Förderung der Grundwerte der Europäischen Union (COM(2003) 606 final vom 15.10.2003).

Letzte Aktualisierung: 13.07.2022