Gesamtstrategie

Mit dieser Mitteilung wird die Entwicklung einer Gesamtstrategie für die Betrugsbekämpfung angestrebt, die vier Herausforderungen begegnet: Einführung einer umfassenden Gesetzgebungspolitik im Bereich der Betrugsbekämpfung, Entwicklung einer neuen Kultur der operativen Zusammenarbeit, organübergreifendes Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption und Stärkung der strafrechtlichen Dimension.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 28. Juni 2000: „Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung – Argumente für eine Gesamtstrategie" [KOM(2000) 358 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Da der Schutz des Gemeinschaftshaushalts Aufgabe der Organe und der Mitgliedstaaten ist, möchte die Kommission mit dieser Mitteilung die Entwicklung einer Gesamtstrategie anregen, die sich auf die Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaftsorgane stützt. Dieses koordinierte Vorgehen bildet den Kernpunkt von Artikel 280 EG-Vertrag, in dem das Ziel eines effektiven und gleichwertigen Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft in allen Mitgliedstaaten vorgegeben wird.

Seit 1994 verfolgt die Gemeinschaft einen dynamischen Ansatz, der darauf abzielt, einen Rechtsrahmen zu entwickeln, der alle Bereiche des Schutzes ihrer finanziellen Interessen abdeckt. Zu diesem Zweck sind seither insbesondere folgende Maßnahmen ergriffen worden:

Ferner hat die Kommission nach der Veröffentlichung des Weißbuches zu ihrer Reform die Finanzkontrollfunktion dezentralisiert, einen internen Auditdienst eingerichtet sowie Arbeitsgruppen und gemeinsame Teams eingesetzt, in denen das OLAF und alle Kommissionsdienststellen zusammenwirken.

Die Erweiterung, die im Vertrag von Amsterdam vorgesehene Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie der fortschreitende Abbau nationaler Schranken machen eine integrierte Gesamtstrategie erforderlich. Diese muss sich auf eine verstärkte Zusammenarbeit gründen.

Die strategischen Herausforderungen

Die Kommission schlägt im Rahmen der Gesamtstrategie eine Planung über einen mehrjährigen Zeitraum vor, die sich an vier strategischen Herausforderungen ausrichtet.

Erste Herausforderung ist die Einführung einer umfassenden Gesetzgebungspolitik im Bereich der Betrugsbekämpfung, die vier Aspekte berücksichtigt:

Die zweite Herausforderung ist die Schaffung einer neuen Kultur operativer Zusammenarbeit. Die Kommission möchte eine mehr proaktive Ausrichtung der Tätigkeit vor Ort schaffen. Dies setzt jedoch einen umfassenden Überblick über das wirtschaftliche Umfeld und die Kriminalitätslage sowie den Ausbau der Informationsauswertung und –analyse voraus. Dafür müssen die technischen Verfahren weiterentwickelt und die Informationsquellen verbessert werden. Insbesondere das OLAF soll dabei als Plattform für die Erfassung und Analyse der Informationen sowie als „Service-Plattform“ für die Dienststellen der Gemeinschaft dienen. Auch auf diesem Gebiet soll die Zusammenarbeit mit den Kandidatenländern ausgebaut werden. Schließlich verpflichtet sich die Kommission, eine laufende Bewertung der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen vorzunehmen, um die Fortschritte zu messen.

Die dritte Herausforderung ist ein organübergreifendes Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption. Dabei geht es darum, die Glaubwürdigkeit der Gemeinschaftspolitik durch einen besseren Schutz der Integrität des europäischen öffentlichen Dienstes und der Mitglieder der Organe zu stärken. Zu diesem Zweck soll das OLAF

Die vierte und letzte Herausforderung ist die Stärkung der justiziellen Dimension. Es ist erforderlich, die Strafrechtspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten an die neuen Bestimmungen des EG-Vertrags anzupassen und die Unterstützung der Gemeinschaftsorgane einzuholen, um die vorgesehene Kooperation des OLAF zu verbessern. Das geltende Gemeinschaftsrecht umfasst bereits die erforderlichen Instrumente, um die Aufdeckung von Verstößen zu verbessern und den nationalen Justizbehörden Mittel für eine strafrechtliche Behandlung an die Hand zu geben. Aufgrund von Hindernissen wie der mangelnden Kompatibilität der nationalen Rechtssysteme oder technischer Eigenheiten werden diese jedoch häufig nicht genutzt.

Um den Problemen zu begegnen, die durch die Unterschiede bei den nationalen Strafrechtsvorschriften über Betrugsdelikte bedingt sind, ist es schließlich erforderlich, die Bedingungen zu verbessern, unter denen Rechtshilfe stattfindet. Zu diesem Zweck soll das OLAF seine Funktion als Verbindungs- und Anlaufstelle für Strafrechtsfragen ausbauen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 6. Juli 2007: Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2006 [KOM(2007) 390 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In diesem von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erstellten Bericht werden die im Jahr 2006 durchgeführten Maßnahmen zur Erfüllung der Pflichten gemäß Artikel 280 des EG-Vertrags beschrieben. Der Bericht enthält die Statistiken der von den Mitgliedstaaten mitgeteilten Unregelmäßigkeiten sowie eine Zusammenfassung der Maßnahmen, die zur Vorbeugung gegen Betrug und zur Betrugsbekämpfung sowie zur Einziehung nicht erhobener oder zu Unrecht gewährter Beträge ergriffen wurden und stellt die dabei erzielten Ergebnisse dar. Der Bericht behandelt insbesondere vier spezifische Themen: Risikoanalyse und Risikomanagement, Datenbanken zur Überprüfung von Ausschlussgründen und Warnmeldungen, Warnmechanismen, die durch interne Informanten ausgelöst werden, und Mechanismen der Einziehung durch Aufrechnung.

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 12. Juli 2006: Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2005 [KOM(2006) 378 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In diesem Bericht erläutert die Kommission die Bilanz der auf fünf Jahre angelegten Gesamtstrategie (2001 – 2005) zum Schutze der finanziellen Interessen der Gemeinschaft. Die Gesamtbilanz der Umsetzung der geplanten Ziele und Maßnahmen ist zufrieden stellend. Im Bericht werden die von den Mitgliedstaaten übermittelten Statistiken zu Betrugsdelikten und sonstigen Unregelmäßigkeiten, deren Maßnahmen im Jahr 2005 und die Bemühungen der Kommission um die Steigerung der Effizienz von OLAF dargestellt. Ferner enthält der Bericht einen Abschnitt über die Verbesserung der Wiedereinziehung nicht erhaltener oder zu Unrecht gezahlter Beträge. Zum Schluss wird die Frage der Bescheinigung der Rechnungen aufgegriffen.

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 19. Juli 2005: Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2004 [KOM(2005) 323 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht behandelt die Aktivitäten der Kommission und der Mitgliedstaaten im Bereich Betrugsbekämpfung. Im Interesse besserer Lesbarkeit werden künftig gemeinschaftliche und einzelstaatliche Maßnahmen parallel und nach Themen geordnet (und nicht mehr in zwei getrennten Teilen) dargestellt.

Die Kommission greift in ihrem Bericht die herausragenden Ereignisse des Jahres 2004 wie die EU-Erweiterung oder das Projekt einer Reform des OLAF auf. Sie fasst die Ergebnisse der Statistiken über gemeldete Unregelmäßigkeiten zusammen und gibt einen Überblick über die Information der Öffentlichkeit über Betrugsbekämpfung. Ferner widmet sie einen Teil des Berichts der Amtshilfe in den Bereichen Zoll und Landwirtschaft. Schließlich stellt sie noch die Maßnahmen vor, die sie zur Einziehung nicht erhobener oder zu Unrecht gewährter Beträge ergriffen hat.

See also

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Letzte Änderung: 23.05.2008