Verbesserung der Sicherheit von Explosivstoffen

Terroristischen Organisationen und Gruppen die Werkzeuge für Anschläge aus der Hand zu schlagen, ist für die Europäische Union von lebenswichtiger Bedeutung. Mit dieser Mitteilung legt die Europäische Kommission einen Aktionsplan zur Verbesserung der Sicherheit von Explosivstoffen vor, der auch dazu beitragen soll, dass keine Sprengkörper gegen die Bürger eingesetzt werden. Der Plan fußt auf den Grundsätzen von Vorbeugung, Aufdeckung und Reaktion und bezieht sowohl die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane als auch den privaten Sektor ein.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 6. November 2007 an das Europäische Parlament und den Rat über die Verbesserung der Sicherheit von Explosivstoffen [KOM(2007) 651 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dieser Mitteilung legt die Europäische Kommission einen Aktionsplan zur Verbesserung der Sicherheit von Explosivstoffen vor, mit dem Terroristen die Herstellung von Sprengkörpern so schwer wie möglich gemacht werden soll.

Vorbeugen, aufdecken, reagieren: Gezielte Maßnahmen durchführen

Die Mitteilung stützt sich auf die drei Säulen Vorbeugung, Aufdeckung und Reaktion und führt in ihrem Anhang eine Reihe von Maßnahmen mit deren Zeitplan und zuständiger Stelle auf. Bei diesen Maßnahmen geht es um Folgendes:

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Sicherheit der Europäischen Union und ihrer Bürger von einer wirksamen Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, den EU-Organen und allen sonstigen Beteiligten abhängt, hält es die Europäische Kommission für angebracht, gleichzeitig mit den genannten Aktionen horizontale Maßnahmen mit folgenden Schwerpunkten durchzuführen:

Begleitung des Aktionsplans und Finanzierungsmaßnahmen

Die Europäische Kommission unterstreicht die große Bedeutung der Bewertung der Fortschritte, die bei der Umsetzung des Aktionsplans erzielt werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, mindestens einmal jährlich über die in diesem Bereich erzielten Fortschritte zu berichten.

Finanzierungsmöglichkeiten werden in Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Explosivstoffsicherheit angeboten, so z. B. im Rahmen des Programms „Prävention und Bekämpfung von Kriminalität“, für das im Zeitraum 2007-2013 Mittel in Höhe von rund 745 Mio. EUR bereitgestellt werden.

Hintergrund und jüngste Entwicklungen

Nach den Anschlägen von Madrid hat der Europäischer Rat in seiner Erklärung vom 25. März 2004 die Notwendigkeit betont, terroristischen Organisationen und Gruppen die Werkzeuge für ihre Machenschaften aus der Hand zu schlagen, insbesondere Schusswaffen, Sprengstoffe, Materialien für die Bombenherstellung und Technologien, die zur Verübung terroristischer Anschläge verwendet werden. Als Reaktion auf die Erklärung des Europäischen Rates hat die Kommission eine Mitteilung über Maßnahmen für mehr Sicherheit in Bezug auf Explosiv- und Sprengstoffe, Materialien für die Bombenherstellung und Schusswaffen angenommen [KOM(2005) 329]. Darin wurde als eine der Hauptmaßnahmen ein Aktionsplan der Europäischen Union für mehr Sicherheit in Bezug auf Explosivstoffe genannt. Dieser Aufforderung kommt die Kommission mit dieser Mitteilung nach.

Im Dezember 2007 beschloss der Rat strategische Leitlinien und Prioritäten für die Verbesserung der Sicherheit von Explosivstoffen (pdf). Im April 2008 verabschiedeten die Justizminister der Mitgliedstaaten einen Aktionsplan (EN) (pdf) der Europäischen Union, der sich weitgehend auf diese Mitteilung stützt.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss 2007/125/JI des Rates vom 12. Februar 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ als Teil des Generellen Programms „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 [Amtsblatt L 58 vom 24.2.2007].

Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände [Amtsblatt L 154 vom 14.6.2007].

Letzte Änderung: 10.06.2008