Ein vereinfachtes Unternehmensumfeld

Die Europäische Union (EU) will anhand eines vereinfachten Unternehmensumfelds, das durch den Abbau der Verwaltungslasten in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung erreicht werden soll, die Wettbewerbsfähigkeit verbessern und die Wirtschaft und Beschäftigung fördern.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Unternehmensumfeld in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung (KOM(2007) 394 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

ZUSAMMENFASSUNG

Mitgliedstaaten müssen flexibel auf Änderungen des Unternehmensumfelds reagieren können, indem Sie von dem gesetzlichen Rahmenwerk der EU profitieren, jedoch ohne Beschränkungen im Bereich Innovation und ohne hohe Verwaltungskosten, die die Wettbewerbsfähigkeit einschränken. Die Kommission prüft erneut die EU-Richtlinien und konsultiert interessierte Kreise, um die Gesetzgebung mit einem schlankeren und effektiveren Unternehmensumfeld in Einklang zu bringen.

Gesellschaftsrecht

Es gibt zwei Optionen: komplette und teilwiese Aufhebung von Richtlinien, die keine grenzübergreifenden Fragen regeln. Dies betrifft Folgendes:

Die Vorschriften über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (Zwölfte Gesellschaftsrichtlinie) zur Vereinfachung von Rechtsvorschriften und weiteren Maßnahmen sollen den Mitgliedstaaten einen größeren Handlungsspielraum auf dem Gebiet der Fusionen und Spaltungen geben, und zwar durch:

Die obligatorische Veröffentlichung bestimmter Informationen in nationalen Gesetzblättern, die in der Ersten Gesellschaftsrichtlinie vorgeschrieben ist, könnte durch eine einfache Registrierung durch das European Business Register (EBR) ersetzt werden, während die Vorschriften für beglaubigte Übersetzungen gleichermaßen vereinfacht werden. Zudem sollen die Anforderungen an den Gesellschaftssitz gemäß dem Statut der Europäischen Gesellschaft revidiert werden.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung für KMU

Die europäischen Richtlinien zur Rechnungslegung wurden 2013 überarbeitet, um unnötige und übermäßige Kosten bei der Aufstellung von Finanzauskünften zu begrenzen. Das Ergebnis ist eine neue Richtlinie zur Rechnungslegung 2013/34/EU, die bis Mitte des Jahres 2015 umgesetzt werden soll. In dieser Richtlinie werden Kriterien zur Definition von Kleinstunternehmen sowie kleinen, mittleren und großen Unternehmen eingeführt. Zudem soll anhand dieser Richtlinie die Menge an Informationen, die von Kleinstunternehmen bzw. Kleinunternehmen geliefert werden muss, um Anforderungen zu erfüllen, gesenkt werden.

Hintergrund

Das von der Kommission 2006 angestoßene aktualisierte Vereinfachungsprogramm und das entsprechende Aktionsprogramm infolge der Tagung des Europäischen Rates am 8. und 9. März 2007 identifiziert das Gesellschaftsrecht, die Rechnungslegung und die Abschlussprüfung als die vorrangigen Handlungsbereiche.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Zusammenfassung der Reaktionen auf die Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Unternehmensumfeld in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung (KOM(2007) 394) (pdf). Der Rat forderte die Kommission auf, die Reaktionen auf die Mitteilung zu prüfen und gegebenenfalls neue Vorschläge vorzulegen. Aus der Zusammenfassung dieser Reaktionen ging hervor, dass der Lösung zur Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften (zweite von der Kommission in ihrer Mitteilung genannte Lösung) klar der Vorzug zu geben ist.

Letzte Änderung: 03.06.2014