Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus: die Rolle von Eurojust und des Europäischen Justiziellen Netzes

In dieser Mitteilung zieht die Kommission Bilanz der Umsetzung des Eurojust-Beschlusses. Nach der Prüfung schlägt sie vor, den nationalen Mitgliedern und dem Kollegium größere Befugnisse einzuräumen. Sie möchte ebenfalls die Beziehungen zwischen dieser Einheit für justizielle Zusammenarbeit und ihren Partnern (dem Europäischen Justiziellen Netz, Europol, OLAF, Frontex und Drittländern) klären und vereinfachen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 23. Oktober 2007 über die Rolle von Eurojust und des Europäischen Justiziellen Netzes bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus in der Europäischen Union [KOM(2007) 644 endg. – Nicht im Amtblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Eurojust hat die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten verstärkt und bereits einige wichtige operative Erfolge erzielt. Die Bilanz der Umsetzung des Beschlusses 2002/187/JI ist zwar insgesamt positiv, bleibt jedoch trotzdem gemischt. Um Eurojust weiter auszubauen, sind eine Klärung und Stärkung der Befugnisse seiner Mitglieder (der nationalen Mitglieder) und des Kollegiums, das aus allen nationalen Mitgliedern besteht, notwendig.

Die Kommission fordert daher eine Änderung des Eurojust-Beschlusses, um der Agentur ein größeres Kooperationspotenzial und die Möglichkeit zu geben, sich zu einem wichtigen Handlungsträger im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und den Terrorismus und Europa zu entwickeln.

Größere Befugnisse der nationalen Mitglieder

Die Stellung und die Befugnisse jedes nationalen Mitglieds werden von dem Mitgliedstaat festgelegt, der dieses Mitglied ernennt. Dies hat eine fehlende Kohärenz der Befugnisse der nationalen Mitglieder zur Folge und steht einer effizienten Zusammenarbeit im Weg. Außerdem sind die Mitglieder nur in seltenen Fällen mit echten Machtbefugnissen ausgestattet. Nur wenige nationale Mitglieder sind daher befugt, Verhandlungen zur Einsetzung gemeinsamer Ermittlungsgruppen zu führen und ihre justiziellen Amtsbefugnisse in ihrem Heimatland auszuüben.

Um Eurojust mehr Stabilität und Effizienz zu verleihen, sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um die Befugnisse der nationalen Mitglieder und des Kollegiums explizit festzulegen und eine gemeinsame Basis von Mindestbefugnissen zu definieren.

Um die operativen Möglichkeiten von Eurojust zu verbessern, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Eurojust rascher mit Informationen zu versorgen und ihre nationalen Büros zu verstärken. Darüber hinaus sollten sie auf nationale Sachverständige zurückgreifen.

Mögliche Änderungen, um die Befugnisse der nationalen Mitglieder zu verstärken

Die Kommission regt Änderungen des Beschlusses an und schlägt vor, dass die nationalen Mitglieder über folgende Befugnisse verfügen sollten:

Ferner wird die Kommission auf lange Sicht prüfen, wie die Befugnisse der nationalen Mitglieder verstärkt werden könnten, wenn es darum geht, Strafverfahren zu Delikten einzuleiten, die gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union (EU) gerichtet sind.

Größere Befugnisse des Kollegiums

Das Kollegium hat die gleichen Befugnisse wie die nationalen Mitglieder. Obwohl das Kollegium befugt ist, bei Unklarheiten in Bezug auf die Frage der zuständigen Gerichtsbarkeit und bei Mehrfachersuchen eine Stellungnahme abzugeben, sind diese Stellungnahmen für die Mitgliedstaaten keineswegs rechtlich bindend. Seine Befugnisse müssten daher erweitert werden, ebenso wie seine Mittlerrolle bei der Lösung von Kompetenzkonflikten zwischen Mitgliedstaaten. Diese ziehen das Kollegium ohnehin lediglich in Fällen hinzu, in denen sich die Mitgliedstaaten über das weitere Vorgehen uneins sind.

Die Kommission verpflichtet sich, zu prüfen, nach welchen Bedingungen das Kollegium folgende Maßnahmen ergreifen könnte:

Beziehungen zwischen Eurojust, dem Europäischen Justiziellen Netz und den Verbindungsrichtern und –staatsanwälten

Das Europäische Justizielle Netz (EJN) vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten, vor allem dank seiner Website, die zu den europäischen Rechtsordnungen eingerichtet wurde. Die Zusammenarbeit zwischen dem Netz und Eurojust muss jedoch verbessert werden. Die Kommission möchte, dass jedes Mitglied von Eurojust eine nationale Anlaufstelle einrichtet, die gleichzeitig eine Kontaktstelle des Europäischen Justiziellen Netzes wäre. Diese nationale Anlaufstelle wäre Teil des Teams des nationalen Mitglieds von Eurojust. Sie wäre eine Schaltstelle für die Kommunikationspolitik von Eurojust in dem betreffenden Mitgliedstaat und hätte die Aufgabe, dem nationalen Mitglied die Fälle, die geprüft werden müssten, so rasch wie möglich zur Kenntnis zu bringen.

Künftig könnte Eurojust eigene Verbindungsrichter bzw. -staatsanwälte in Drittländern ernennen, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den betreffenden Ländern zu vereinfachen.

Ausbau der Zusammenarbeit mit Europol

Die Beziehungen zwischen Eurojust und Europol haben sich beständig verbessert. Das sichere Kommunikationsnetz hat den Informationsaustausch zwischen den beiden Organisationen und den Zugang zu den Analysedateien von Europol erleichtert. Die Sachverständigensitzungen für gemeinsame Ermittlungsteams haben hochwertige Arbeit geleistet.

Die Zusammenarbeit zwischen Eurojust und den einzelnen nationalen Europol-Verbindungsstellen ist jedoch noch immer unterschiedlich stark ausgeprägt Diese Verbindungen müssten gestärkt und der Informationsaustausch mit diesen Stellen verbessert werden.

Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), Frontex und den Drittländern

Die Kompetenzbereiche von Eurojust und OLAF ergänzen sich. Die Kommission schlägt daher einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen den beiden Agenturen vor, um mögliche Synergieeffekte zu verstärken. Sie betont auch die Notwendigkeit, weitere Kontaktstellen zu benennen und regelmäßige Zusammenkünfte zwischen Eurojust und OLAF vorzusehen.

Der Schutz der Außengrenzen der EU ist nicht nur für die Bekämpfung der illegalen Einwanderung, sondern auch für den Kampf gegen die organisierte Kriminalität wichtig. Die Kommission setzt sich daher für den Abschluss eines Kooperationsabkommen zwischen Frontex und Eurojust ein.

Eurojust hat bereits Abkommen mit Drittstaaten abgeschlossen, die den Austausch von Informationen und personenbezogenen Daten zwischen den Justizbehörden verbessern. Als konkrete Folge zu diesen Abkommen wurden bereits Verbindungsstaatsanwälte zu Eurojust entsandt. Die Agentur versucht, ein echtes Netz von Kontaktstellen aufzubauen.

Letzte Änderung: 14.10.2011