Strategiekonzept für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität

Die Kommission nennt in ihrer Mitteilung folgende Hauptziele bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität: das Sammeln von sachdienlichen Informationen, die Vorbeugung und die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsdiensten, Justizbehörden, Drittländern und internationalen Organisationen. Durch die Umsetzung dieses Konzepts nach dem vorgeschlagenen Zeitplan soll ein wichtiger Beitrag zum Aufbau eines einheitlichen europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts geleistet werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 2. Juni 2005: „Entwicklung eines Strategiekonzepts für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität" [KOM(2005) 232 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Europäische Rat hat die mit der Kriminalitätsprävention und -bekämpfung befassten Organe und Einrichtungen der EU ersucht, einen Rahmen für einschlägige Maßnahmen auszuarbeiten, der in ausgewogener Weise die Aspekte der Vorbeugung, der Strafverfolgung und der Wahrung der Grundrechte berücksichtigt.

Diese Mitteilung ist ein Beitrag der Kommission zur Entwicklung einer Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Sie stellt darauf ab, unter Berücksichtigung des Haager Programms die vorrangigen politischen, legislativen und operativen Ziele für die nächsten Jahre festzulegen.

Seit den Neunzigerjahren sind auf EU-Ebene mehrere Initiativen legislativer und nicht legislativer Art in den Bereichen Prävention, Strafrecht und Verfahrensrecht angenommen worden. Diese sollen nun evaluiert werden, damit etwaige zutage getretene Mängel beseitigt werden können. Für die weitere Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften und die Ausarbeitung neuer Initiativen müssten zudem entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt werden.

Bessere Kenntnis der organisierten Kriminalität und verstärkte Informationssammlung und -analyse

„Organisierte Kriminalität" zu definieren fällt schwer, da diese in der heutigen, von Globalisierung und modernen Technologien geprägten Zeit unterschiedliche Formen annimmt. Die vom Terrorismus ausgehende Bedrohung macht dieses Unterfangen umso schwieriger.

Um geeignete Gegenmittel zur Verfügung zu haben, muss das vorhandene Wissen über die organisierte Kriminalität und die Schwachstellen der von ihr betroffenen Wirtschaftsbereiche zusammengetragen und auf den neuesten Stand gebracht werden. Zu diesem Zweck soll gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ein EU-System für Kriminalitätsstatistik aufgebaut werden.

Die Kommission unterstreicht die Bedeutung einer Strafverfolgungspolitik, die sich auf die Sammlung sachdienlicher Informationen auf EU-Ebene, die Verfügbarkeit dieser Informationen und den Zugang zu diesen sowie auf größere Offenheit zwischen den europäischen und internationalen Strafverfolgungsdiensten stützt.

In diesem Rahmen müsste ein Modell für die polizeiliche „Intelligence"-Arbeit in der EU entwickelt werden, mit dem eine EU-Risikobewertung der von der organisierten Kriminalität ausgehenden Gefahr für die EU vorgenommen werden könnte. Durch Abstimmung der nationalen und europaweiten Maßnahmen auf diesem Gebiet anhand einer gemeinsamen Methodik könnte Europol dabei einen wichtigen Beitrag zur Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen leisten.

Ferner betreffen auch einige Forschungsprogramme den Bereich der organisierten Kriminalität. Im Rahmen des sechsten Forschungsrahmenprogramms und der vorbereitenden Maßnahmen für die Sicherheitsforschung beispielsweise sind Projekte zur Lösung spezifischer Sicherheitsfragen geplant.

Verstärkte Prävention der organisierten Kriminalität

Eine wirksame Kriminalitätsverhütungspolitik muss über die herkömmliche Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden hinausgehen. Einige EU-Mitgliedstaaten haben hier bereits neue Wege eingeschlagen und ein Konzept für ein Vorgehen auf Verwaltungsebene entwickelt, durch das eine Durchsetzung der legalen Märkte mit kriminellen Vereinigungen verhindert werden soll. Die Kommission beabsichtigt zudem, ein Modell für die betrugssichere Konzipierung von Rechtsvorschriften und neuen Erzeugnissen und Dienstleistungen zu entwickeln, das EU-weit verbreitet werden könnte.

Nach dem Dafürhalten der Kommission muss die Korruptionsbekämpfung nach einem Gesamtkonzept erfolgen, das strafrechtliche Maßnahmen, die Förderung der Integrität der öffentlichen Verwaltungen und eine verbesserte Überwachung der einzelstaatlichen Antikorruptionspolitik einschließt.

Die Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sind ein wirksames Mittel zur Verhütung von Kriminalität im Allgemeinen und von organisierter Kriminalität im Besonderen. Der von der Kommission im Jahr 2006 vorgeschlagene Aktionsplan der EU stellt auf den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen dem privaten Sektor und den Strafverfolgungsdiensten ab.

Um die Umsetzung der beschlossenen Instrumente zu unterstützen und weitere Instrumente zu entwickeln, schlägt die Kommission die Zuweisung entsprechender Mittel vor. So soll im Rahmen der finanziellen Vorausschauen für den Zeitraum 2007-2013 ein neues Programm zur Kriminalitätsbekämpfung aufgelegt werden, das Teil des Rahmenprogramms „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte" sein wird.

Verstärkung der Instrumente und Ausbau der Zusammenarbeit

Die Kommission legt das Schwergewicht auf die verstärkte Untersuchung der organisierten Kriminalität und schlägt diesbezüglich folgende Maßnahmen vor:

Zur Verstärkung der Instrumente für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität schlägt die Kommission folgende Maßnahmen vor:

Große Bedeutung wird auch dem Ausbau der Zusammenarbeit vor Ort zwischen den Polizei- und Zollbehörden der Mitgliedstaaten, Europol und Eurojust beigemessen. Die bestehenden Möglichkeiten sollen besser genutzt werden, und der Informationsfluss soll mit Hilfe eines geeigneten Informationssystems verbessert werden.

Zu diesem Zweck schlägt die Kommission folgende Maßnahmen vor:

Der Datenaustausch soll dabei nach dem Verfügbarkeitsprinzip erfolgen. Die Kommission beabsichtigt, im Laufe des Jahres 2006 einen Vorschlag für einen entsprechenden Beschluss vorzulegen. Dieser soll Fragen im Zusammenhang mit gemeinsamen Standards für den Zugang zu Datenbanken und der Interoperabilität der Datenbanken der Mitgliedstaaten und der EU regeln. Diese Datenbanken sollen zunehmend die gleichen Standards und miteinander vereinbare Technologien anwenden, damit eine geeignete Verknüpfung mit internationalen Datenbanken und ein selektiver Austausch von Strafverfolgungsdaten möglich werden.

Mit diesen erweiterten Möglichkeiten sollen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten und zur Gewährleistung der Datensicherheit einhergehen, die insbesondere die Angemessenheit, die Integrität und die Vertraulichkeit der Daten sowie wirksame Möglichkeiten zur Einlegung von Rechtsmitteln gewährleisten. Zu diesem Zweck hat die Kommission im Jahr 2006 einen entsprechenden Legislativvorschlag vorgelegt.

Die Initiativen der EU werden im Rahmen internationaler Verträge entwickelt. Die innere Sicherheit ist eng mit der äußeren Sicherheit verbunden. Daher möchte die EU die internationale Zusammenarbeit verstärken und einschlägigen internationalen Rechtsakten wie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und der Korruption beitreten.

Um Kriminalität effizient verhüten und bekämpfen zu können, ist es erforderlich, zunächst die Wirksamkeit der geltenden Rechtsvorschriften zu ermitteln und dann neue Rechtsvorschriften zu erlassen, die den durch kriminelle Handlungen entstehenden Anforderungen und Herausforderungen gerecht werden. Eine geeignete Ergänzung zum Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsentscheidungen in Strafsachen wäre die Angleichung der Rechtsvorschriften über die einschlägigen Straftatbestände und Sanktionen.

Bei der Festlegung der vorrangigen Ziele soll sich der Rat ab dem Jahr 2006 auf die alljährlich von Europol vorgenommenen Risikobewertungen zum Bereich der organisierten Kriminalität stützen.

Letzte Änderung: 12.04.2006