Regionale Schutzprogramme

In dieser Mitteilung legt die Kommission ihren Aktionsplan für die Pilotphase eines oder mehrerer regionaler Schutzprogramme vor. Mit diesen regionalen Pilotprogrammen sollen die Schutzkapazitäten der betroffenen Regionen - der Herkunfts- wie auch der Transitregionen - verstärkt und der Flüchtlingsschutz durch dauerhafte Lösungen (Rückkehr, örtliche Eingliederung oder Neuansiedlung in einem Drittland) verbessert werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 1. September 2005 über regionale Schutzprogramme [KOM(2005) 388 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dieser Mitteilung legt die Kommission ihren Aktionsplan für die Pilotphase regionaler Schutzprogramme vor. Im Rahmen des neuen Konzepts der Europäischen Union (EU) für das internationale Schutzsystem werden in der Folge regionale Schutzprogramme vorgeschlagen, die auf den Erfahrungen aufbauen, die bei der Durchführung der in dieser Mitteilung vorgestellten Pilotprogramme gesammelt werden.

Die regionalen Schutzprogramme sollen die Schutzkapazitäten der betroffenen Regionen stärken und den Schutz der Flüchtlinge durch dauerhafte Lösungen, nämlich deren Rückkehr *, örtliche Eingliederung * oder Neuansiedlung * in einem Drittland, verbessern.

Diese Schutzprogramme stützen sich auf bereits bestehende Förderinstrumente, so insbesondere die des Programms für die finanzielle und technische Hilfe für Drittländer im Migrations- und Asylbereich (AENEAS) (EN) (FR) wie auch die des TACIS-Programms. Die Kommission strebt eine stärkere Koordinierung der EU-Politik in den Bereichen Flüchtlinge, humanitäre Hilfe und Entwicklung an.

Die Schutzprogramme berücksichtigen die unterschiedlichen Bedürfnisse der jeweiligen Länder

Die Kommission, die die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und den Herkunftsländern, den Transitländern und den Erstasylländern wahrnimmt, strebt an, dass die Flüchtlingsfrage und der Flüchtlingsschutz in den betroffenen Drittländern und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union politische Priorität erhalten.

Diese Mitteilung skizziert die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Pilotprogrammen, gibt Empfehlungen für den geografischen Anwendungsbereich und die inhaltliche Ausgestaltung und enthält Erläuterungen, wie das Konzept der regionalen Schutzprogramme in die Beziehungen der Gemeinschaft zu den betroffenen Regionen und Ländern einbezogen werden soll.

Inhalt der Pilotprogramme für den regionalen Schutz

Die regionalen Schutzprogramme sollten folgende Kernaktivitäten umfassen:

Zur Aufstockung des Haushalts, der für diese Schutzprogramme zur Verfügung steht, unterbreitet die Kommission gegebenenfalls einen Vorschlag zur Änderung des Ratsbeschlusses über die Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds.

Regionen, die für die ersten regionalen Schutzprogramme in Betracht kommen

Nach Auffassung der Kommission bestehen folgende Prioritäten: Ausarbeitung eines Aktionsprogramms für die Westlichen Neuen Unabhängigen Staaten (Ukraine, Moldawien, Belarus) bezüglich der Transitregionen sowie Ausarbeitung eines Aktionsprogramms für Subsahara-Afrika (Gebiet der Großen Seen/Ostafrika) bezüglich der Herkunftsregionen.

Regionales Schutzprogramm für die westlichen NUS-Länder

Die Westlichen Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) sind bereits Zielgruppe mehrerer politischer Maßnahmen und Finanzhilfen der Gemeinschaft. Ein regionales Pilotprogramm für diese Transitregion könnte auf den Anstrengungen aufbauen, die bereits in Zusammenarbeit mit den Behörden der westlichen NUS-Länder unternommen wurden, und diese ergänzen. Der Aktionsschwerpunkt dieses Programms sollte auf der Stärkung der bereits bestehenden Schutzkapazitäten liegen und folgende Punkte umfassen: subsidiären Schutz, Integration, Registrierung, Fallprüfung und Aufnahme.

Diesbezügliche Aktionsvorschläge sollten eingereicht werden im Rahmen

Regionale Schutzprogramme für Subsahara-Afrika und andere Regionen

Nach Auffassung der Kommission betreffen die Pilotprogramme bezüglich der Herkunftsregionen folgende geografische Gebiete:

Die Kommission empfiehlt die enge Zusammenarbeit mit dem Amt des Hohen Kommissars für Flüchtlinge.

Während der Anfangsphase unterliegen die regionalen Pilotprogramme einer genauen Überwachung und Evaluierung, um auf dieser Grundlage über die gebotenen Initiativen zu entscheiden.

Zusammenhang

Diese Mitteilung, die auf die Mitteilung vom 14. Juni 2004 zur „Verbesserung des Zugangs zu dauerhaften Lösungen" folgt, ist die Antwort der Kommission auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 2. und 3. November 2004, in denen die Kommission aufgefordert wurde, einen Aktionsplan für die Pilotphase eines oder mehrerer regionaler Schutzprogramme zu unterbreiten. Die EU verpflichtet sich im Geist gemeinsamer Verantwortung, ein leichter zugängliches, gerechteres und wirksameres internationales Schutzsystem in Partnerschaft mit Drittländern zu schaffen und den Zugang zu dauerhaften Lösungen zu erleichtern. Die drei dauerhaften Lösungen sind Rückkehr, örtliche Eingliederung oder Neuansiedlung der Flüchtlinge in einem Drittstaat.

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Letzte Änderung: 02.11.2005