Sicherheit in Bezug auf Explosivstoffe

Die Kommission hat mehrere Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf Explosiv- und Sprengstoffe, Materialien für die Bombenherstellung und Schusswaffen mit dem Ziel ausgearbeitet, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, indem die Gefahr eines Missbrauchs gemindert oder gänzlich ausgeschaltet wird. Diese Maßnahmen betreffen die Lagerung, Beförderung, Herstellung und Aufdeckung von Explosivstoffen und stellen auf eine verstärkte Zusammenarbeit der betroffenen Parteien untereinander ab, so insbesondere von Herstellern, Mitgliedstaaten und Europol.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 18. Juli 2005 über Maßnahmen für mehr Sicherheit in Bezug auf Explosiv- und Sprengstoffe, Materialien für die Bombenherstellung und Schusswaffen [KOM(2005) 329 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Mitteilung erwägt die Kommission die Verabschiedung von Maßnahmen für die Bereiche Lagerung, Beförderung und Rückverfolgbarkeit von Explosivstoffen in allen Phasen der Lieferkette. Letztendliches Ziel bleibt es, den Terrorismus zu bekämpfen und insbesondere zu verhindern, dass Explosivstoffe in die Hände von Terroristen gelangen.

In dieser Mitteilung bringt sie zum Ausdruck, dass sich die betroffenen Akteure stärker untereinander koordinieren sollten, so die Hersteller und Händler von Explosivstoffen, die Experten von Europol und SitCen, die nationalen Sachverständigen der Mitgliedstaaten, die Kommission und die Arbeitsgruppe ‚Terrorismus' des Rates. Die Kommission erwägt auch die Einsetzung einer Sachverständigengruppe zur Ausarbeitung eines EU-Plans für mehr Sicherheit in Bezug auf Explosivstoffe und Schusswaffen.

Diese Mitteilung betrifft kommerzielle und „selbst gemachte" Explosivstoffe sowie Explosivstoffe, die nicht mehr militärisch genutzt werden und ein sehr hohes Risiko darstellen, da sie in der Regel nicht gekennzeichnet sind. Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen mehrere Phasen der Lieferkette von der Herstellung bis zum Inverkehrbringen.

Lagerung von Explosivstoffen

Die Seveso-II-Richtlinie enthält Regelungen zur Lagerung von Explosivstoffen und insbesondere zur Sicherheit von Einrichtungen, in denen gefährliche Stoffe gelagert werden. Die Kommission hat beschlossen, sich mit den möglichen Folgen von Anschlägen oder absichtlich herbeigeführten Großunfällen und den entsprechenden Vorsorgemaßnahmen zu befassen. Sie wird auch Empfehlungen für die Mitgliedstaaten ausarbeiten, welche verschärfte Sicherheitsmaßnahmen für alle mit hochgradig gefährlichen Gütern umgehenden Unternehmen und ihr Personal vorschreiben.

Beförderung von Explosivstoffen und anderen gefährlichen Gütern

Im April 2004 hat die Kommission die Entscheidung 2004/388/EG zur Harmonisierung der erforderlichen Angaben und der bei der innergemeinschaftlichen Verbringung von Explosivstoffen zu beachtenden Verfahren erlassen. In dieser Mitteilung bringt die Kommission ihre Absicht zum Ausdruck,

Herstellung, Inverkehrbringen und Rückverfolgbarkeit von Explosivstoffen

Die Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrollen von Explosivstoffen für zivile Zwecke beruht auf der Richtlinie 93/15/EWG des Rates. Im Lichte der gestiegenen Bedrohung durch Terroranschläge erwägt die Kommission die Einführung neuer Praktiken:

Die Kommission schlägt ebenfalls vor, das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Kennzeichnung von Explosivstoffen mit einer elektromagnetischen Kennung zu prüfen.

In Bezug auf den Handel mit Düngemitteln erwägt die Kommission, die Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 dahingehend zu ändern, dass Ammoniumnitratdünger nur noch an berechtigte Personen und gegen Vorlage des Nachweises, dass sie ausschließlich zu landwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden, verkauft werden dürfen. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, Mittel und Wege in Betracht zu ziehen, wie man die Händler von Explosivstoffen verpflichten kann, verdächtige Transaktionen zu melden.

Aufdeckung von Explosiv- und Sprengstoffen

Um die Aufdeckung von Explosivstoffen einfacher zu machen, schlägt die Kommission Folgendes vor:

Nach Auffassung der Kommission ist die Herstellung von leichter aufzudeckenden Sprengzündern, Sprengkapseln und Sprengverzögerern anzustreben. Um das Risiko ihrer leichten Entwendung oder ihrer Nichtentdeckung zu verringern, beauftragt die Kommission die Gemeinsame Forschungsstelle (EN), Vorschläge zur Verbesserung ihrer Aufdeckbarkeit vorzulegen.

Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden auf dem Gebiet der Explosivstoffe und Schusswaffen

Die Kommission unterstreicht, dass es notwendig ist, die Mängel zu erkennen und zu beseitigen, die bei den Beschäftigten, Techniken und Materialien, die zur Aufdeckung, Untersuchung und Unschädlichmachung selbstgebauter und unkonventioneller Sprengkörper in der EU eingesetzt werden, vorhanden sind. Europol verwaltet eine EU-Datenbank über die von terroristischen Organisationen und kriminellen Vereinigungen benutzten Sprengstoffe und soll dafür Sorge tragen, dass die Strafverfolgungsbehörden in Europa und insbesondere ihre für die Ausschaltung von Explosivstoffen zuständigen Dienststellen sowie die Kommission stärkeren Gebrauch von dieser Datenbank machen. Ebenso erwägt die Kommission folgende Maßnahmen:

Zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der Verbreitung unerlaubter Schusswaffen wurden bereits mehrere Initiativen ergriffen. Europol untersucht auf diesem Gebiet, ob die Rückverfolgung unerlaubter Schusswaffen möglich ist. Die Kommission erwägt ihrerseits die Möglichkeit, gemeinsame Rechtsvorschriften zur Meldepflicht von beschlagnahmten oder sichergestellten Schusswaffen, die für Straftaten verwendet wurden, oder zur Meldepflicht von Schusswaffen, die verloren gegangen sind oder ihrer ordnungsgemäßen Bestimmung entzogen bzw. gestohlen wurden, zu erlassen.

Die Kommission wird spätestens im Jahr 2007 einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates über eine Ein- und Ausfuhrregelung für Schusswaffen vorlegen. Diese Verordnung stellt auf die Umsetzung von Artikel 10 des Protokolls der Vereinten Nationen über die unerlaubte Herstellung von und den Handel mit Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition (EN) (FR) [PDF] in das Gemeinschaftsrecht ab. Daher wird die Kommission auch einen Vorschlag für eine Änderung der Richtlinie 91/477/EWG vorlegen.

Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

2007 läuft das europäische Programm für die Sicherheitsforschung an. In der Zwischenzeit hat die Kommission im Rahmen des 6. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für nanotechnologische Forschungskonzepte zur Entwicklung besserer Sicherheitssysteme einschließlich Detektoren für Explosivstoffe veröffentlicht.

Zusammenhang

In der Folge der Terroranschläge vom 11. März 2004 in Madrid hat der Europäische Rat in seiner Erklärung vom 25. März 2004 die Notwendigkeit anerkannt, terroristischen Organisationen und Gruppen die Werkzeuge für ihre Machenschaften aus der Hand zu schlagen. Die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, indem die Gefahr eines Missbrauchs von Explosivstoffen und Schusswaffen gemindert oder gänzlich ausgeschaltet wird, ist nunmehr eine prioritäre Aufgabe. Im „Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union" wurde die Kommission ersucht, Vorschläge für eine bessere Sicherung von Sprengstofflagern und -transporten und zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von industriellen und chemischen Ausgangsstoffen zu unterbreiten.

Letzte Änderung: 20.10.2005