Europäisches Netz zum Schutz von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
1) ZIEL
Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit bei Besuchen von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in einem Mitgliedstaat durch Einrichtung eines Netzes von Kontaktstellen.
2) VORSCHLAG
Initiative des Königreichs Spanien betreffend die Schaffung eines Europäischen Netzes zum Schutz von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens [Amtsblatt C 42 vom 15.2.2002]
3) HINTERGRUND
Angesichts der immer zahlreicher werdenden grenzübergreifenden Tätigkeiten von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus den Mitgliedstaaten wie auch aus Drittländern möchte die Europäische Union bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu ihrem Schutz ergreifen. Bisher gibt es auf Gemeinschaftsebene keine allgemeinen Rechtsvorschriften oder Handbücher zu diesem Bereich. Am 6. Dezember 2001 hat der Rat eine Empfehlung über die Festlegung einer gemeinsamen Bewertungsskala für die Gefährdung von Persönlichkeiten, die die Europäische Union besuchen, angenommen. Angesichts der terroristischen Gefährdung, denen diese Persönlichkeiten ausgesetzt sein könnten, hat der Rat den Mitgliedstaaten empfohlen, den Austausch von Informationen zu verstärken, ohne dabei neue institutionelle Strukturen zu schaffen (Amtsblatt C 356 vom 14.12.2001).
Die polizeiliche Zusammenarbeit in der EU muss verbessert werden. Zu diesem Zweck ist u.a. folgendes festzulegen:
Der Vorschlag stellt auf die Einrichtung eines Netzes von Kontaktstellen ab, das jeweils von dem Mitgliedstaat geleitet wird, der den Vorsitz im Rat führt. Jeder Mitgliedstaat benennt den für den Schutz von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zuständigen nationalen Polizeidienst, der als Kontaktstelle dient.
Die Kommission, Europol sowie die Beitrittsländer können eine Kontaktstelle benennen.
Das Netz hat folgende Ziele:
Zur Verwirklichung dieser Ziele soll das Netz unter anderem mit anderen Polizeidiensten zusammenarbeiten, gemeinsame Vorgehensweisen ausarbeiten und die Formalitäten vereinfachen.
Der Rat bewertet die Tätigkeit des Netzes zwei Jahre nach seiner Einrichtung.
4) verfahren
Konsultationsverfahren CNS/2002/0801
Der Vorschlag wurde am 29. Januar 2002 dem Europäischen Parlament zur Stellungnahme vorgelegt.
Letzte Änderung: 20.03.2002