Prozesskostenhilfe in Zivil- und Handelssachen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2003/8/EG – Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Die Richtlinie soll

WICHTIGE ECKPUNKTE

Diese Richtlinie deckt alle Zivilsachen ab, unter anderem:

Sie gibt Menschen, die sich keine rechtliche Vertretung leisten können, das Recht auf Prozesskostenhilfe. Sie ist für EU-Bürger sowie für Staatsbürger von Nicht-EU-Ländern, die in der EU leben, bestimmt.

Die Prozesskostenhilfe kann folgende Leistungen umfassen:

Außerdem führt die Richtlinie Regeln für die Bearbeitung von Anträgen ein.

Standardformulare für Anträge

Die EU-Länder stellen sicher, dass die Öffentlichkeit und die Fachkreise über das Europäische Justizielle Netz informiert werden.

Die EU-Länder können nach ihrer Wahl großzügigere Bestimmungen für Personen vorsehen, die Prozesskostenhilfe beantragen.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 31. Januar 2003 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis 30. November 2004 in nationales Recht umsetzen. Die Richtlinie ist nicht für Dänemark anwendbar.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen (ABl. L 26 vom 31.1.2003, S. 41-47)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 2003/8/EG wurden in das Originaldokument eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Entscheidung 2004/844/EG der Kommission vom 9. November 2004 zur Erstellung eines Formulars für Anträge auf Prozesskostenhilfe gemäß der Richtlinie 2003/8/EG des Rates zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen (ABl. L 365 vom 10.12.2004, S. 27-34)

Beschluss 2005/630/EG der Kommission vom 26. August 2005 zur Erstellung eines Formulars für die Übermittlung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe gemäß der Richtlinie 2003/8/EG des Rates (ABl. L 225 vom 31.8.2005, S. 23-27)

Letzte Aktualisierung: 12.12.2016