Der EU-Ausschuss für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 94/140/EG der Kommission zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung in der EU

WAS IST DAS ZIEL DIESES BESCHLUSSES?

Mit diesem Beschluss wird der Beratende Ausschuss für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung (Cocolaf) eingerichtet, dessen Ziel der Aufbau der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und der Europäischen Kommission zu Zwecken der Vorbeugung und der Gewährleistung der Strafverfolgung von Betrug* ist.

WICHTIGE ECKPUNKTE

HINTERGRUND

Gemäß Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ergreifen die EU-Länder zur Bekämpfung von Betrügereien auf EU-Ebene die gleichen Maßnahmen, die sie auch zur Bekämpfung von Betrügereien ergreifen, die sich gegen ihre eigenen finanziellen Interessen richten, während die Kommission für die ordnungsgemäße Ausführung des EU-Haushalts zuständig ist. Aus diesen Gründen wurde die Einsetzung eines Ausschusses beschlossen, der die gesamte Problematik der betrügerischen Praktiken zu Lasten des EU-Haushalts erfasst.

* SCHLÜSSELBEGRIFF

Betrug: unrechtmäßige Täuschung, die darauf ausgerichtet ist, einen finanziellen oder kriminellen Gewinn zu erzielen.

HAUPTDOKUMENT

Beschluss 94/140/EG der Kommission vom 23. Februar 1994 zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung (ABl. L 61 vom 4.3.1994, S. 27-28)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen des Beschlusses 94/140/EG wurden in das Originaldokument eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 25.07.2016