Freizügigkeit und Aufenthaltsrecht in der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der EU-Bürger und ihrer Familienangehörigen, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Die Richtlinie

WICHTIGE ECKPUNKTE

EU-Bürger mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass

Zusätzliche Bestimmungen:

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 30. April 2004 in Kraft getreten und musste bis spätestens 30. April 2006 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

EU-Bürger. Jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU besitzt.
Familienangehöriger. Dazu gehören beispielsweise der Ehegatte, der Lebenspartner in einer registrierten Partnerschaft mit einem EU-Bürger sowie direkte Nachkommen unter 21 Jahren.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77-123). Neuveröffentlichung des Wortlauts in der Berichtigung (ABl. L 229 vom 29.6.2004, S. 35-48).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2004/38/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2014/54/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen (ABl. L 128 vom 30.4.2014, S. 8-14).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Hilfestellung bei der Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (KOM(2009) 313 endgültig vom 2.7.2009).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Freizügigkeit der EU-Bürger und ihrer Familien: Fünf grundlegende Maßnahmen (COM (2013) 837 final vom 25.11.2013).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Unterstützung der nationalen Behörden bei der Bekämpfung von Missbräuchen des Rechts auf Freizügigkeit: Handbuch zum Vorgehen gegen mutmaßliche Scheinehen zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern im Zusammenhang mit den EU-Rechtsvorschriften zur Freizügigkeit von EU-Bürgern (COM(2014) 604 final vom 26.9.2014).

Letzte Aktualisierung: 03.02.2022